1. Die Organisation und ihre Berichterstattungspraktiken
Organisationsprofil sowie Entitäten, die in der Nachhaltigkeitsberichterstattung der Organisation berücksichtigt werden
GRI 2-1
GRI 2-2
Die Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main, ist im Unternehmensverbund mit der WOHNSTADT Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaugesellschaft Hessen mbH, Kassel, in allen Geschäftsfeldern der Immobilienwirtschaft tätig. In diesem Nachhaltigkeitsbericht wird sie auch als Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte | Wohnstadt bezeichnet – abgekürzt: NHW. Darüber hinaus gehören folgende Gesellschaften zum Konzern, für die die Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH die Funktion einer Holding wahrnimmt:
- WOHNSTADT Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaugesellschaft Hessen mbH, Kassel
- NH ProjektStadt GmbH, Frankfurt am Main
- MET Medien-Energie-Technik Versorgungs- und Betreuungsgesellschaft mbH, Kassel
- Bauland-Offensive Hessen GmbH, Frankfurt am Main
- Garagen- Bau- und Betriebsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main
Die Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte | Wohnstadt mit Sitz in Frankfurt am Main und Kassel ist ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland tätig. Den Schwerpunkt bildet das Bundesland Hessen. Es gibt vier Regionalcenter in Frankfurt, Offenbach, Wiesbaden und Kassel, zwölf Servicecenter sowie diverse Sanierungs-, Quartiers- und Vermietungsbüros. Darüber hinaus gibt es Geschäftsstellen in Thüringen und Baden-Württemberg.
Berichtszeitraum, Berichtshäufigkeit und Kontaktstelle
GRI 2-3
Seit 2014 berichtet die NHW jährlich über ihre Nachhaltigkeitsstrategie, die ergriffenen Maßnahmen sowie Ziele und Kennzahlen. Der vorliegende Bericht legt die nachhaltige Entwicklung des Geschäftsjahres 2023 offen. Der Berichtszeitraum entspricht – analog zum Geschäftsbericht – dem jeweiligen Kalenderjahr (01.01.2023 bis 31.12.2023); die Veröffentlichung erfolgte am 08.07.2024.
Ansprechpersonen:
Dirk Metzner
Leiter Fachbereich Kommunikation
E-Mail: dirk.metzner@naheimst.de
Gregor Steiger
Kompetenzcenter Nachhaltigkeitsmanagement
E-Mail: gregor.steiger@naheimst.de
Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH
Postfach 70 07 55
60557 Frankfurt am Main
Tel.: 069 678674-0
Richtigstellung oder Neudarstellung von Informationen
GRI 2-4
Durch die Umstellung auf ein SAP-System kann es zu Abweichungen bei den energetischen Kennwerten kommen. Grund dafür ist die unterschiedliche Handhabung der teilweise noch vorhandenen Wohnungen in NHW-Besitz bei Wohnungsverkäufen; die Anzahl der fertiggestellten Modernisierungen sind nach erteilten hausinternen Meilensteinen in die Aktualisierung aufgenommen. Außerdem werden 2024 die Energieausweise neu erstellt. Zum einen ist die Berechnungsmethodik von DIN 4108 auf DIN 18599 umzustellen und verpflichtend für alle neuen Energieausweise zu nutzen. Zum anderen sind die Flächenangaben nicht mehr über die hessische Gebäudetypologie, sondern über das in der DIN zugelassene vereinfachte Schätzverfahren erfolgt.
Externe Prüfung
GRI 2-5
Auf eine externe Prüfung dieses Nachhaltigkeitsberichts durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft verzichten wir. Auf die Prüfpflicht, die uns ab 2026 (für das Berichtsjahr 2025) gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU betrifft, bereiten wir uns vor.
2. Tätigkeiten und Mitarbeitende
Aktivitäten, Wertschöpfungskette und andere Geschäftsbeziehungen
GRI 2-6
Die Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte | Wohnstadt bietet seit 100 Jahren umfassende Dienstleistungen in den Bereichen Wohnen, Bauen und Entwickeln. Sie beschäftigt rund 850 Mitarbeitende (Details dazu in der Kennzahlentabelle; GRI 2-7 und GRI 2-8). Mit über 60.000 Mietwohnungen in 113 Städten und Gemeinden gehört sie zu den zehn führenden deutschen Wohnungsunternehmen. Neben dem Geschäftsfeld Immobilienbewirtschaftung (Verwaltung des eigenen Bestandes und Portfolio-Management) werden vielfältige Leistungen für Dritte rund um die Immobilie angeboten. Dazu gehören das Bauträgergeschäft, die Projekt- und Flächenentwicklung, vor allem für öffentliche Auftraggebende, sowie das Planungs- und Projektmanagement. Unter der Marke „ProjektStadt“ werden Kompetenzfelder gebündelt, um nachhaltige Stadtentwicklungsaufgaben als Dienstleistung für Kommunen durchzuführen. Unsere Marke „hubitation” ist ein Accelerator und Mentoring-Programm für Start-ups, mit dem wir innovative Ideen von Gründungsinteressierten mit unserem Know-how zusammenbringen. Digitale Lösungen für Unternehmen der Wohnungswirtschaft bietet die Marke „New Bricks“.
In der Bauland-Offensive Hessen GmbH(BOH) haben die hessische Landesregierung, die Nassauische Heimstätte und die Hessische Landgesellschaft ihre Kräfte gebündelt, um hessische Kommunen bei der Baulandentwicklung zu unterstützen. In Hessen fehlen jährlich bis zu 37.000 Wohnungen, vor allem in den Ballungsräumen. Die Lücke zwischen Bedarf und Angebot treibt die Mietpreise nach oben. Was fehlt, sind vor allem baureife Grundstücke. Die rasche Baulandentwicklung ist daher eine der zentralen Aufgaben, bei der die BOH den Kommunen hilft.
Die Medien-Energie-Technik Versorgungs- und Betreuungsgesellschaft mbH (MET) versorgt die Wohneinheiten der NHW mit leistungsfähiger Infrastruktur für TV, Radio, Internet und Telefonie, agiert als Wärmecontractor – liefert also Wärme und Warmwasser – und ist zuständig für die Montage und den Austausch von Heizkostenverteilern, Kalt- und Warmwasser- sowie Wärmezählern. Inzwischen bietet sie auch Serviceleistungen für externe Kundenkreise an.
Führungsstruktur und Zusammensetzung
GRI 2-9
Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Nassauischen Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH sind auf unserer Website (Link im GRI-Index) einsehbar. Der Aufsichtsrat hat aus seinen Reihen zwei Ausschüsse (Haupt- und Prüfungsausschuss) gebildet, die für die Vorbereitung seiner in der Regel vierteljährigen Sitzungen verantwortlich sind. Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder beträgt gemäß Gesellschaftsvertrag grundsätzlich fünf Jahre. Der Aufsichtsrat bestand zum 31.12.2023 aus 21 Mitgliedern. Dem Aufsichtsrat gehörten fünf Frauen an; der Frauenanteil betrug also 24 Prozent.
Nominierung und Auswahl des höchsten Kontrollorgans
GRI 2-10
Der Aufsichtsrat setzt sich aus 21 Mitgliedern zusammen, die gemäß Satzung entsendet, durch die Gesellschafter vorgestellt und durch sie oder durch die Mitarbeitenden der Unternehmensgruppe gewählt werden. Diversitätsmerkmale werden aus Datenschutzgründen nicht erhoben. Dem Aufsichtsrat gehören definitionsgemäß keine geschäftsführenden Mitglieder an.
Vorsitzender des höchsten Kontrollorgans
GRI 2-11
Im Berichtsjahr 2023 hatte der hessische Staatsminister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Herr Tarek Al-Wazir den Aufsichtsratsvorsitz inne.
Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Beaufsichtigung der Bewältigung der Auswirkungen
GRI 2-12
Die Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte | Wohnstadt (NHW) wird durch den Aufsichtsrat der Nassauischen Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH kontrolliert. Die Aufgaben des Aufsichtsrats ergeben sich aus dem öffentlich, d. h. im Handelsregister, einsehbaren Gesellschaftsvertrag. Zweck der Gesellschaft ist es, „für eine sichere und sozial verantwortungsbewusste Wohnungsversorgung breiter Bevölkerungsschichten“ zu sorgen; dieser dient somit insbesondere der sozialen Perspektive der Nachhaltigkeitsdefinition.
Delegation der Verantwortung für das Management der Auswirkungen
GRI 2-13
Die Mitglieder der Geschäftsführung der Unternehmensgruppe der Nassauischen Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH sind auf unserer Webseite (Link im GRI-Index) einsehbar. Die Geschäftsführung der Unternehmensgruppe trägt die Gesamtverantwortung für eine nachhaltige Unternehmensführung. Die Organisation des Nachhaltigkeitsmanagements ist im Schaubild (siehe unten) dargestellt. Der Leiter des Kompetenzcenters Nachhaltigkeitsmanagement berichtet direkt an den leitenden Geschäftsführer und steuert die Lenkungsgruppe Nachhaltigkeit, die sich aus vertretenden Mitgliedern verschiedener Unternehmensbereiche zusammensetzt. Mit diesen Handlungsfeldverantwortlichen trifft sich das Team des Kompetenzcenters viermal jährlich. Durch das implementierte Nachhaltigkeitsmanagement erfolgt konzernweit die Bearbeitung und Integration von Nachhaltigkeitsthemen in die Führungsstruktur. Diese besteht aus dem übergeordneten Aufsichtsrat, der operativ verantwortlichen Geschäftsführung samt der 2. Führungsebene und den speziellen Beratungseinheiten. Die Gesamtverantwortung für eine nachhaltige Unternehmensführung liegt bei der Geschäftsführung. Im Berichtsjahr wurde die Nachhaltigkeitsstrategie fortgeschrieben; Details dazu im Strategiekapitel. Neun Angestellte sind im Kompetenzcenter Nachhaltigkeitsmanagement für die konzerninternen Nachhaltigkeitsthemen verantwortlich. Neben den acht Handlungsfeldern verantwortet das Kompetenzcenter auch die Geschäftsstelle der Initiative Wohnen.2050 e. V., die dort angesiedelt ist. Deren Tätigkeit ist über einen Geschäftsbesorgungsvertrag geregelt.
Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung
GRI 2-14
Die Geschäftsführung der Unternehmensgruppe trägt die Gesamtverantwortung für eine nachhaltige Unternehmensführung. Der Leiter des Kompetenzcenters Nachhaltigkeitsmanagement der NHW stellt den jährlichen Nachhaltigkeitsbericht dem Aufsichtsrat vor und erläutert die darin enthaltenen Kernaussagen. Der Nachhaltigkeitsbericht wird jährlich auf der Unternehmenshomepage veröffentlicht.
Interessenkonflikte
GRI 2-15
Was die Unabhängigkeit oder aber mögliche Interessenkonflikte der Aufsichtsratsmitglieder betrifft, so verweisen wir auf die Entsprechenserklärung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat bezüglich des Public Corporate Governance Kodex des Landes Hessen (Link im GRI-Index).
Übermittlung kritischer Anliegen
GRI 2-16
GRI 2-16 Im Rahmen des konzernweit etablierten Hinweisgebersystems, werden potenzielle Hinweise von Beschäftigten und von Dritten (beispielsweise der Mieterschaft) erfasst, analysiert und bewertet. Dies betrifft auch eingehende Beschwerden. Die Bearbeitung erfolgt durch den unabhängigen Compliance-Bereich.
Sofern sich Risiken aus Verletzungen der Compliance ergeben, werden diese an das konzernweite Risikomanagementsystem weitergegeben und dort erfasst. Der Compliance-Beauftragte berichtet in direkter Linie der Geschäftsführung über den Leitenden Geschäftsführer. Sofern die Hinweise und Beschwerden als wesentlich bewertet werden, erfolgt die Information des Aufsichtsrates entsprechend der internen Vorgaben und des Public Corporate Governance Kodex des Landes Hessen (PCGK) direkt durch die Geschäftsführung. Im Jahr 2023 wurden keine kritischen Angelegenheiten festgestellt.
Gesammeltes Wissen des höchsten Kontrollorgans
GRI 2-17
Die Entsendung von Aufsichtsratsmitgliedern durch das Land Hessen sowie die Stadt Frankfurt am Main ist üblicherweise an Ämter und Funktionen gekoppelt, die diese Personen innehaben, und somit auch an die entsprechenden Qualifikationen und Kompetenzen. Die Wahl der Arbeitnehmervertreter:innen erfolgt durch die Mitarbeitenden.
Bewertung der Leistung des höchsten Kontrollorgans
GRI 2-18
Der PCGK Hessen sieht die Durchführung einer Qualitäts- und Effizienzprüfung des Aufsichtsrates vor. Gemäß Aufsichtsratsbeschluss vom Dezember 2023 soll diese erstmals im Jahr 2024 durchgeführt werden.
3. Unternehmensführung
Vergütungspolitik, Verfahren zur Festlegung der Vergütung sowie Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
GRI 2-19
GRI 2-20
GRI 2-21
Die Vergütung der Beschäftigten erfolgt bei der Unternehmensgruppe gemäß geltenden Tarifverträgen geschlechtsunabhängig und staffelt sich nach Qualifikation, Aufgaben- und Verantwortungsbereich sowie Betriebszugehörigkeit. Alle Jahresbruttogehälter können von den Beschäftigten in einer Tariftabelle für alle Gruppen und Stufen eingesehen werden. Mehr Informationen zum Thema Tarifverträge, auch zur Abdeckung (Kennzahl GRI 2-30) finden sich im Kapitel zu den attraktiven Arbeitsbedingungen.
Alle leitenden Angestellten erhalten ein Grundgehalt und eine variable Komponente. Dieser variable Faktor orientiert sich an der Zielerreichung des jeweiligen Geschäftsjahres und wird jährlich mit der Geschäftsführung vereinbart. Auch die Erreichung von Nachhaltigkeitszielen beeinflusst die Höhe des variablen Gehaltsbestandteils.
Seit dem Jahr 2019 gilt die verbindliche Prüfung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen in der Zielvereinbarung für die erste und zweite Führungskräfteebene. Für das Berichtsjahr 2023 gilt Folgendes: Die jährliche verbindliche Vereinbarung von ESG-Zielen machen 45 Prozent des variablen Gehaltsanteils der 1. und 2. Führungsebene aus. Hinzu kommen finanzielle Ziele mit 35 Prozent und weitere strategische Ziele aus dem Bereich Innovation und Wachstum mit 20 Prozent. Die Festlegung erfolgt in Abstimmung zwischen Führungskraft und Geschäftsführung. Die Nachhaltigkeitsziele und -maßnahmen der Unternehmensgruppe werden je nach fachlichem Schwerpunkt der Führungskraft als Zielvereinbarung beschlossen. Die Leistungsbeurteilung nimmt die Geschäftsführung jährlich nach Vorliegen des testierten Jahresabschlusses für das abgelaufene Geschäftsjahr vor.
Die Vergütung der Mitglieder der Geschäftsführung setzt sich aus einer Jahresgrundvergütung und einer nach oben begrenzten variablen Vergütung zusammen. Das Erreichen der Unternehmensziele inklusive der Nachhaltigkeitsziele ist Maßstab für den erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteil der Geschäftsführung und wird vom Aufsichtsrat beurteilt. Dazu legt die Geschäftsführung dem Aufsichtsrat einen Zielerreichungsbericht vor.
Für weitergehende Informationen verweisen wir auf den im Geschäftsbericht veröffentlichten Vergütungsbericht. Dieser legt die Gesamtvergütung jedes Mitglieds der Geschäftsführung offen, und zwar aufgeteilt nach Festvergütung, kurz- und langfristigen Tantiemen und Nebenleistungen. Da es im Berichtsjahr keinen Wechsel innerhalb der Geschäftsleitung gab, wurden weder Abfindungszahlungen noch Antritts- oder Einstellungsprämien gezahlt.
Das Verhältnis zwischen der Jahresgesamtvergütung der höchstbezahlten Person in der Organisation und dem mittleren Niveau (Median) der Jahresgesamtvergütung aller Angestellten liegt bei 3,6.
4. Strategie, Richtlinien und Praktiken
Die Anwendungserklärung zur Strategie für nachhaltige Entwicklung (GRI 2-22) sowie die Verpflichtungserklärung zu Grundsätzen und Handlungsweisen (GRI 2-23) befinden sich in dem separaten Abschnitt „Richtlinien und Praktiken“.
Einbeziehung politischer Verpflichtungen
GRI 2-24
Als Unternehmen der öffentlichen Hand haben wir den politischen Auftrag, bezahlbaren Wohnraum für die breite Bevölkerung bereitzustellen. Zudem müssen wir der Verpflichtung nachkommen, klimagerecht und ressourcenschonend zu bauen und zu modernisieren. Der vorliegende Nachhaltigkeitsbericht beschreibt für jedes als wesentlich identifizierte Nachhaltigkeitsthema, wie wir diese Verantwortung angehen, auf die verschiedenen Ebenen unseres Unternehmens verteilen und in organisatorische Strategien und betriebliche Verfahren einbetten.
Darüber hinaus gilt für uns der Public Corporate Governance Kodex (PCGK) des Landes Hessen. Dieser stellt wesentliche Regeln und Handlungsempfehlungen für die Steuerung, Leitung und Überwachung von Unternehmen dar, an denen das Bundesland beteiligt ist. Diese Regeln beruhen auf gesetzlichen Vorschriften und anerkannten Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung.
Die politische Positionierung erfolgt vor allem über die Initiative Wohnen.2050 (IW.2050), die von der NHW maßgeblich organisiert wird. Mehr zur IW.2050 im Strategiekapitel.
Die GRI-Angaben 2-25, 2-26 und 2-27 befinden sich im Kapitel zur Compliance.
Mitgliedschaft in Verbänden und Interessengruppen
GRI 2-28
Wir übernehmen Verantwortung in zahlreichen öffentlichen und privaten Organisationen und Verbänden, um die gesellschaftliche Entwicklung aktiv mitzugestalten. Die nachfolgend aufgeführten Mitgliedschaften, Kooperationen oder Partnerschaften bilden nur einen Teil unseres ausgeprägten Netzwerks ab. Genannt sind hier vor allem Organisationen, in denen wir entweder eine Leitungsfunktion innehaben oder in Ausschüssen oder Arbeitsgruppen mitwirken (in alphabetischer Reihenfolge):
- Arbeitsgemeinschaft Großer Wohnungsunternehmen (AGW)
- Bundesvereinigung der Landes- und Stadtentwicklungsgesellschaften e. V. (BVLEG)
- Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung (DASL)
- Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen – DGNB e. V.
- Die Stadtentwickler, Bundesverband
- Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e. V. (DV)
- Europäische Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (EBZ)
- GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen
- Initiative Wohnen.2050 e. V.
- Verband der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft e. V. VdW südwest
- vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
- ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e. V.
- Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen
- Architektenkammer Thüringen
- Kompetenznetzwerk „Vitale Orte Hessen“ des hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
5. Einbindung von Stakeholdern
GRI 2-29
Unsere Kernanspruchsgruppen sind unsere Angestellten, die Mieterschaft, der Aufsichtsrat, Aufsichtsbehörden und kreditgebende Institute. Wir pflegen regelmäßigen Kontakt zu diesen Stakeholder-Gruppen. In den Kapiteln zu den wesentlichen Themen ist jeweils unter GRI 3-3 f. (Einbindung von Interessengruppen) beschrieben, wie und zu welchem Zweck wir in den Dialog mit den einzelnen Gruppen treten. Bei der im Berichtsjahr fortgesetzten Materialitätsanalyse haben wir weitere Stakeholder eingebunden. So führen wir innerhalb der Belegschaft eine Umfrage zu Nachhaltigkeitsaspekten durch, mit dem BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V.) führen wir ein Interview; weitere NGOs beziehen wir grundsätzlich durch die Auswertung ihrer Veröffentlichungen ein (beispielsweise den Mieterbund), die Gesellschafter:innen werden ebenfalls befragt.