KONZERN
Corporate
Governance Bericht
mit Entsprechenserklärung für das Geschäftsjahr 2023
nach dem Public Corporate Governance Kodex (PCGK) des Landes Hessen
Geschäftsführung und Aufsichtsrat der Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH erklären gemäß Nr. 1.3 des Public Corporate Governance Kodex des Landes Hessen in der Fassung vom 09. November 2015:
Die Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH und ihre Tochtergesellschaften Wohnstadt Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaugesellschaft mbH, NH-Projektstadt GmbH, Medien-Energie-Technik GmbH (MET) und die Bauland-Offensive Hessen GmbH haben im Geschäftsjahr 2023 den Empfehlungen des Public Corporate Governance Kodex des Landes Hessen in der Fassung vom 09. November 2015 entsprochen und werden den geltenden Empfehlungen auch künftig entsprechen mit Ausnahme folgender Empfehlung(en):
Referenz PCGK | Inhalt | Begründung für Abweichung |
---|---|---|
Nr. 5.1.1 | Überprüfung der Qualität und Effizienz der Tätigkeiten des Überwachungsorgans sowie Überwachung der zur Umsetzung beschlossenen Maßnahmen. | Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss des Tagesordnungspunktes 10 vom 13.12.2023 die Durchführung der Qualitäts- und Effizienzprüfung im ersten Quartal 2024 beschlossen. |
Nr. 5.1.8 | Keine Übertragung der Entscheidungskompetenz auf Ausschüsse des Überwachungsorgans. | Im Zuge der Einführung des PCGK und der damit einhergehenden Überarbeitung der Geschäftsordnungen wurde diese Vorgabe weitestgehend umgesetzt. Eine Ausnahme bildet der Ankauf von Grundstücken (zwischen 10 Mio. € und 20 Mio. €) sowie der Erwerb von Immobilien bzw. schlüsselfertigen Projektentwicklungen (zwischen 20 Mio. € und 60 Mio. €) in der Nassauischen Heimstätte, um diesbezüglich schneller und damit einhergehend wettbewerbsfähiger am Markt agieren zu können. |
Nr. 5.2.1 | Mitglieder eines Überwachungsorgans sollen keine Organfunktion oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern des Unternehmens ausüben. | Jedes Aufsichtsratsmitglied verpflichtet sich, zwecks Erstellung der Entsprechenserklärung jährlich zum 01.01. Organfunktionen wie Aufsichtsratstätigkeiten oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern gegenüber der Gesellschaft (d. h. dem Aufsichtsratsvorsitzenden) kundzutun und zu erläutern, warum hierdurch keine Interessenkonflikte entstehen. Im Geschäftsjahr 2023 ist jedes Aufsichtsratsmitglied dieser Verpflichtung nachgekommen. Herr Prof. Dr. Marcus Gwechenberger, Herr Oberbürgermeister Mike Josef, Herr Sebastian Papke und Frau Elke Voitl haben Funktionen bei einem wesentlichen Wettbewerber gemeldet und zeitgleich aufgezeigt, warum hierdurch kein Interessenkonflikt entsteht. |
Offenlegung der Vergütungen (Vergütungsbericht)
Gemäß Nr. 6.2.1 soll die Gesamtvergütung jedes Mitglieds der Geschäftsleitung individualisiert, aufgeteilt nach erfolgsunabhängigen, erfolgsbezogenen und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung unter Namensnennung in allgemein verständlicher Form dargestellt werden. Dies gilt auch für Leistungen, die dem Mitglied bzw. einem früheren Mitglied der Geschäftsleitung für den Fall der Beendigung seiner Tätigkeit zugesagt oder im Laufe des Geschäftsjahres gewährt worden sind. Der Vergütungsbericht soll auch Angaben zur Art der von der Gesellschaft erbrachten Nebenleistungen enthalten.
Name | Festvergütung | Tantieme kurzfristig | Tantieme langfristig | Neben- leistungen | Jährlich vereinbartes Gesamtbrutto |
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Herr Dr. Thomas Hain | 233.225,37 € | 51.000,00 € | 9.000,00 € | - Dienstwagen - jährlicher Versorgungsbeitrag i.H.v. 35.000,00 € | 328.225,37 € |
Frau Monika Fontaine-Kretschmer | 209.979,00 € | 42.450,00 € | 6.000,00 € | - Dienstwagen - jährlicher Versorgungsbeitrag i.H.v. 35.000,00 € | 293.429,00 € |
Herr Dr. Constantin Westphal | 209.979,00 € | 45.000,00 € | 4.910,00 € | - Dienstwagen - jährlicher Versorgungsbeitrag i.H.v. 35.000,00 € | 294.889,00 € |
Im Jahr 2023 ist kein Mitglied der Geschäftsführung ausgeschieden. Infolgedessen wurde keinem der Mitglieder der Geschäftsführung eine Leistungszusage für den Fall der Beendigung der Tätigkeit gegeben.
Gemäß Nr. 6.2.2 soll die Vergütung jedes Mitglieds des Überwachungsorgans individualisiert und aufgegliedert nach Bestandteilen in allgemein verständlicher Form dargestellt werden. Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten keine Festvergütung, sondern ein Sitzungsgeld in Höhe von 80,00 € pro Sitzung.
Vergütungen der Aufsichtsratsmitglieder:
Name | Sitzungsgeld (inkl. Ausschüsse / Tochtergesellschaften) |
---|---|
Staatsminister Tarek Al-Wazir | 720,00 € |
Herr Jens Bersch | 720,00 € |
Stadtrat Prof. Dr. Marcus Gwechenberger (ab 01.09.2023) | 0,00 €* |
Herr Oliver Baltes | 720,00 € |
Ministerialrätin Dagmar Brinkmann | 400,00 € |
Ministerialdirigent Dr. Michael Bruder | 240,00 € |
Herr Ulrich Caspar | 320,00 € |
Ministerialdirigent Elmar Damm | 320,00 € |
Herr Uwe Eckart | 240,00 € |
Frau MdL Hildegard Förster-Heldmann | 240,00 € |
Frau MdL Birgit Heitland (ab 12.04.2023) | 0,00 € |
Oberbürgermeister Mike Josef (bis 01.09.2023) | 0,00 € |
Herr Guido Jurock | 160,00 € |
Regierungsdirektor Dr. Johannes Kalusche | 560,00 € |
Herr MdL Heiko Kasseckert | 240,00 € |
Herr Wolfgang Koberg | 400,00 € |
Stadtverordneter Sebastian Papke | 560,00 € |
Ministerialrat Dr. Frank Roland | 960,00 € |
Frau Simone Stock | 240,00 € |
Herr Ulrich Türk | 560,00 € |
Stadträtin Elke Voitl | 480,00 € |
Regierungspräsident Mark Weinmeister | 240,00 € |
Anteil der Frauen im Aufsichtsrat (Nr. 6.1)
Der Aufsichtsrat bestand zum 31.12.2023 aus 21 Mitgliedern. Dem Aufsichtsrat gehörten 5 Frauen an. Der Frauenanteil betrug also 23 v. H.