KONZERN

Corporate
Governance Bericht

mit Entsprechenserklärung für das Geschäftsjahr 2023
nach dem Public Corporate Governance Kodex (PCGK) des Landes Hessen

Geschäftsführung und Aufsichtsrat der Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH erklären gemäß Nr. 1.3 des Public Corporate Governance Kodex des Landes Hessen in der Fassung vom 09. November 2015:

 

Die Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH und ihre Tochtergesellschaften Wohnstadt Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaugesellschaft mbH, NH-Projektstadt GmbH, Medien-Energie-Technik GmbH (MET) und die Bauland-Offensive Hessen GmbH haben im Geschäftsjahr 2023 den Empfehlungen des Public Corporate Governance Kodex des Landes Hessen in der Fassung vom 09. November 2015 entsprochen und werden den geltenden Empfehlungen auch künftig entsprechen mit Ausnahme folgender Empfehlung(en):

Referenz PCGK Inhalt Begründung für Abweichung
Nr. 5.1.1 Überprüfung der Qualität und Effizienz der Tätigkeiten des Überwachungsorgans sowie Überwachung der zur Umsetzung beschlossenen Maßnahmen. Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss des Tagesordnungspunktes 10 vom 13.12.2023 die Durchführung der Qualitäts- und Effizienzprüfung im ersten Quartal 2024 beschlossen.
Nr. 5.1.8 Keine Übertragung der Entscheidungskompetenz auf Ausschüsse des Überwachungsorgans. Im Zuge der Einführung des PCGK und der damit einhergehenden Überarbeitung der Geschäftsordnungen wurde diese Vorgabe weitestgehend umgesetzt. Eine Ausnahme bildet der Ankauf von Grundstücken (zwischen 10 Mio. € und 20 Mio. €) sowie der Erwerb von Immobilien bzw. schlüsselfertigen Projektentwicklungen (zwischen 20 Mio. € und 60 Mio. €) in der Nassauischen Heimstätte, um diesbezüglich schneller und damit einhergehend wettbewerbsfähiger am Markt agieren zu können.
Nr. 5.2.1 Mitglieder eines Überwachungsorgans sollen keine Organfunktion oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern des Unternehmens ausüben. Jedes Aufsichtsratsmitglied verpflichtet sich, zwecks Erstellung der Entsprechenserklärung jährlich zum 01.01. Organfunktionen wie Aufsichtsratstätigkeiten oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern gegenüber der Gesellschaft (d. h. dem Aufsichtsratsvorsitzenden) kundzutun und zu erläutern, warum hierdurch keine Interessenkonflikte entstehen.
Im Geschäftsjahr 2023 ist jedes Aufsichtsratsmitglied dieser Verpflichtung nachgekommen.
Herr Prof. Dr. Marcus Gwechenberger, Herr Oberbürgermeister Mike Josef, Herr Sebastian Papke und Frau Elke Voitl haben Funktionen bei einem wesentlichen Wettbewerber gemeldet und zeitgleich aufgezeigt, warum hierdurch kein Interessenkonflikt entsteht.

Offenlegung der Vergütungen (Vergütungsbericht)

Gemäß Nr. 6.2.1 soll die Gesamtvergütung jedes Mitglieds der Geschäftsleitung individualisiert, aufgeteilt nach erfolgsunabhängigen, erfolgsbezogenen und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung unter Namensnennung in allgemein verständlicher Form dargestellt werden. Dies gilt auch für Leistungen, die dem Mitglied bzw. einem früheren Mitglied der Geschäftsleitung für den Fall der Beendigung seiner Tätigkeit zugesagt oder im Laufe des Geschäftsjahres gewährt worden sind. Der Vergütungsbericht soll auch Angaben zur Art der von der Gesellschaft erbrachten Nebenleistungen enthalten.

Name Festvergütung Tantieme
kurzfristig
Tantieme
langfristig
Neben-
leistungen
Jährlich vereinbartes Gesamtbrutto
Herr Dr. Thomas Hain 233.225,37 € 51.000,00 € 9.000,00 € - Dienstwagen
- jährlicher Versorgungsbeitrag i.H.v. 35.000,00 €
328.225,37 €
Frau Monika Fontaine-Kretschmer 209.979,00 € 42.450,00 € 6.000,00 € - Dienstwagen
- jährlicher Versorgungsbeitrag i.H.v. 35.000,00 €
293.429,00 €
Herr Dr. Constantin Westphal 209.979,00 € 45.000,00 € 4.910,00 € - Dienstwagen
- jährlicher Versorgungsbeitrag i.H.v. 35.000,00 €
294.889,00 €

Im Jahr 2023 ist kein Mitglied der Geschäftsführung ausgeschieden. Infolgedessen wurde keinem der Mitglieder der Geschäftsführung eine Leistungszusage für den Fall der Beendigung der Tätigkeit gegeben.

Gemäß Nr. 6.2.2 soll die Vergütung jedes Mitglieds des Überwachungsorgans individualisiert und aufgegliedert nach Bestandteilen in allgemein verständlicher Form dargestellt werden. Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten keine Festvergütung, sondern ein Sitzungsgeld in Höhe von 80,00 € pro Sitzung.

Vergütungen der Aufsichtsratsmitglieder:

Name Sitzungsgeld
(inkl. Ausschüsse / Tochtergesellschaften)
Staatsminister Tarek Al-Wazir 720,00 €
Herr Jens Bersch 720,00 €
Stadtrat Prof. Dr. Marcus Gwechenberger (ab 01.09.2023) 0,00 €*
Herr Oliver Baltes 720,00 €
Ministerialrätin Dagmar Brinkmann 400,00 €
Ministerialdirigent Dr. Michael Bruder 240,00 €
Herr Ulrich Caspar 320,00 €
Ministerialdirigent Elmar Damm 320,00 €
Herr Uwe Eckart 240,00 €
Frau MdL Hildegard Förster-Heldmann 240,00 €
Frau MdL Birgit Heitland (ab 12.04.2023) 0,00 €
Oberbürgermeister Mike Josef (bis 01.09.2023) 0,00 €
Herr Guido Jurock 160,00 €
Regierungsdirektor Dr. Johannes Kalusche 560,00 €
Herr MdL Heiko Kasseckert 240,00 €
Herr Wolfgang Koberg 400,00 €
Stadtverordneter Sebastian Papke 560,00 €
Ministerialrat Dr. Frank Roland 960,00 €
Frau Simone Stock 240,00 €
Herr Ulrich Türk 560,00 €
Stadträtin Elke Voitl 480,00 €
Regierungspräsident Mark Weinmeister 240,00 €

Anteil der Frauen im Aufsichtsrat (Nr. 6.1)

Der Aufsichtsrat bestand zum 31.12.2023 aus 21 Mitgliedern. Dem Aufsichtsrat gehörten 5 Frauen an. Der Frauenanteil betrug also 23 v. H.