Richtlinien und Praktiken 
(Teil der allgemeinen Angaben) 

Anwendungserklärung zur Strategie für nachhaltige Entwicklung

GRI 2-22

Wir verweisen auf das Vorwort des hessischen Staatsministers Kaweh Mansoori (Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen). Unsere Nachhaltigkeitsstrategie ist in allen Einzelheiten im Strategiekapitel dargelegt.

Verpflichtungserklärung zu Grundsätzen und Handlungsweisen

GRI 2-23

Unser Verhaltenskodex (Code of Conduct, CoC) steckt den Rahmen für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln ab und verankert die Regeln des täglichen Miteinanders auf Augenhöhe. Der CoC der Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte | Wohnstadt ist hier veröffentlicht: www.naheimst.de/verhaltenskodex-code-of-conduct.

Dort heißt es: „Die Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte | Wohnstadt stellt die nachhaltige Beziehung von Mensch und Raum in den Mittelpunkt ihres Wertesystems. Die Grundlage bildet die Einhaltung von sozialen, ethischen und ökologischen Standards, wie sie beispielsweise in den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) und in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen beschrieben werden. Neben der Beachtung durch die eigenen Beschäftigten, finden die formulierten Anforderungen auch in der Lieferkette der NHW Anwendung.“

Des Weiteren verweist der Verhaltenskodex auf OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, EU-Richtlinien und EMAS-Verordnungen und die UN-Kinderrechtskonvention. Durch den CoC beziehen wir uns auf international anerkannte Menschenrechte, beispielsweise durch folgende Grundsätze: Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, Unterbindung von Diskriminierung und Förderung der Chancengleichheit oder Unzulässigkeit von Disziplinarmaßnahmen. Folgende Anspruchsgruppen erhalten durch unseren Verhaltenskodex (sowie durch weitere Verpflichtungen, Richtlinien und Anweisungen) besondere Aufmerksamkeit: Arbeitnehmende in der gesamten Wertschöpfungskette sowie die Menschen, die bei uns wohnen. 

Die NHW bekennt sich dazu, Sorgfaltspflichten – vor allem menschenrechtliche – in der kompletten Wertschöpfungskette (soweit möglich) zu beachten. Das Vorsorgeprinzip wenden wir vor allem bei compliance-relevanten Themen an; mehr dazu im Compliance-Kapitel

Der Code of Conduct gilt auch für unsere Dienstleistungs- und Lieferunternehmen, um Menschenrechte entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu wahren. Im CoC definieren wir detailliert unsere Erwartungen an die sozialen, ethischen und ökologischen Standards der Unternehmen, mit denen wir Geschäftsbeziehungen unterhalten oder eingehen. Seit 2020 ist der Kodex Bestandteil aller Verträge, die von uns beauftragte Firmen unterzeichnen. Damit hat die NHW die Anerkennung und Umsetzung des Verhaltenskodex zu einem verbindlichen Kriterium für die Auswahl von Liefer- und Dienstleistungsunternehmen gemacht.

Die Herausforderung war es, alle Unternehmen mit dem Verhaltenskodex zu adressieren – vom kleinen Handwerksbetrieb bis zum Großunternehmen. Darüber hinaus appellieren wir an unsere Partnerunternehmen, auch die eigenen Liefer- und Dienstleistungsunternehmen auf den CoC zu verpflichten. Der CoC umfasst 15 Forderungen; dazu zählt auch ein verantwortlicher Umgang mit Ressourcen und Energie. 

Das eigene Personal kann den Kodex jederzeit einsehen. Unser verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln bemisst sich darüber hinaus an unserem Beitrag zu den Sustainable Development Goals (SDGs), auf die wir im Strategie-Kapitel eingehen. 

Für jedes unserer zwölf wesentlichen Themen gelten darüber hinaus Richtlinien, Vereinbarungen und Anweisungen (siehe Übersichtstabelle), die weiter unten im Detail beschrieben sind. 

Inhalte der Richtlinien, Gesamtbetriebsvereinbarungen und sonstige Dokumente (in alphabetischer Reihenfolge): 


Arbeitsschutzhandbuch

Regelt den Arbeitsschutz im Detail. Es beantwortet organisatorische Fragen und behandelt alle Themen von Arbeitsmitteln bis hin zur Gefährdungsbeurteilung. 

Charta der Vielfalt 

Mit Unterzeichnung der Charta der Vielfalt hat die Unternehmensgruppe ihr Bekenntnis zu Diversität und Vielfalt unterstrichen: www.charta-der-vielfalt.de

Code of Conduct / Verhaltenskodex 

(Beschreibung: siehe oben) 

Code of Conduct für Dienstleistungs- und Lieferunternehmen

(Beschreibung: siehe oben) 

Datenschutzrichtlinie

Eine eigene Datenschutzrichtlinie sowie entsprechende Gesamtbetriebsvereinbarungen und Dienstanweisungen stellen den Datenschutz sicher. Ziel ist es, dass wir zum einen die rechtlichen Datenschutzanforderungen einhalten und zum anderen Datenschutzprinzipien berücksichtigen (beispielsweise Datenvermeidung oder Datensparsamkeit). Unsere Datenschutzmaßnahmen dienen dem Schutz von Persönlichkeitsrechten, beispielsweise dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Mit Datenschutzmaßnahmen soll eine Einsichtnahme in Daten durch unberechtigte Dritte sowie der Missbrauch und das Verfälschen von Daten verhindert werden. Da wir bei der Immobilienbewirtschaftung personenbezogene Daten von der Mieterschaft erheben, muss jedweder Missbrauch unterbunden werden. Details, wie der Datenschutz sichergestellt wird, finden sich im Kapitel zur Compliance.

Führungsleitlinien: Gemeinsam gesund in die Zukunft

Diese Führungsleitlinien beinhalten unsere Vision, unser gemeinsames Führungsverständnis und die konkrete Definition von Führen sowie zwölf Leitfragen zur Entscheidungsfindung und -beurteilung. Wichtig: Alle drei Führungsebenen betreuen sowohl die eigenen Verantwortungsbereiche als auch ressortübergreifende Themen und Projekte.

Gesamtbetriebsvereinbarung Beschwerdestelle gemäß AGG 

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gibt die Inhalte für diese GBV vor. Sie regelt unter anderem die Organisation der Beschwerdestelle und das Verfahren, wie Eingaben zu behandeln sind. Sie dient den Beschäftigten als Anlaufstelle, sollten sie sich im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis vom Arbeitgeber, von Vorgesetzen, anderen Beschäftigten oder Dritten aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt fühlen.  
 

Gesamtbetriebsvereinbarung: Betriebliche Personalentwicklung und Potentialanalyse

Diese GBV untermauert die Richtlinie zur Personalentwicklung, Aus- und Weiterbildung; sie regelt die Details, beispielsweise Ziele und Abläufe. Darunter werden alle betrieblichen, außer- und überbetrieblichen Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung der Qualifikationen von Mitarbeitenden in beruflichen, fachlichen und persönlichen Kompetenzen verstanden. 

Gesamtbetriebsvereinbarung Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) 

Diese GBV dient dem Ziel, die Arbeitsunfähigkeit von Beschäftigten zu überwinden und erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen, um den Arbeitsplatz für die betroffenen Beschäftigten zu erhalten. Ziel dieser Vereinbarung ist es, die gesetzlichen Regelungen des Sozialgesetzbuches (SGB lX) und Bundesteilhabegesetzes (BTHG) anzuwenden und umzusetzen.

Gesamtbetriebsvereinbarung Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) 

Diese GBV regelt das betriebliche Gesundheitsmanagement. Die Maßnahmen erfolgen mit dem Ziel, das Thema Gesundheit in die betrieblichen Abläufe zu integrieren und so die die Gesundheitspotenzial des Personals zu stärken. Betriebliches Gesundheitsmanagement steht für ein positives Konzept zur Ausgewogenheit von verhaltens- , verhältnisbezogenen und systembezogenen Maßnahmen. Die strategischen Grundsteine für die Arbeitsgruppe BGM werden im „Arbeitskreis Gesund“ gelegt, dem neben den ordentlichen Mitgliedern der Arbeitsgruppe auch die Schwerbehindertenvertretung, Suchtbeauftragte sowie unsere Betriebsärzte angehören. Die Gesamtbetriebsvereinbarung gilt für alle Beschäftigten der Unternehmensgruppe und eventuellen zukünftigen Tochtergesellschaften an allen Standorten. Die GBV Betriebliches Gesundheitsmanagement wurde im Berichtsjahr aktualisiert.

Gesamtbetriebsvereinbarung zur Compliance

Ein zentraler Baustein unseres Compliance-Managements ist die Gesamtbetriebsvereinbarung zur Compliance, die Zuständigkeiten, Details, Maßnahmen zur Korruptionsprävention und Meldeverfahren regelt. Ziel der Vereinbarung ist es, Schaden für das Unternehmen, die Beschäftigten sowie für Kunden und Geschäftspartner zu vermeiden. Daher Bedarf es Regeln, die das Unternehmensbild und die Ziele widerspiegeln, und transparent, verbindlich, offen, nachvollziehbar sowie laufend kommuniziert werden. Als ein Instrument zur Erreichung dieser Ziele gilt das interne Compliance Management.   

Gesamtbetriebsvereinbarung zur gleitenden Arbeitszeit 

Diese GBV ergänzt die Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie und regelt die Flexibilisierung der Arbeitszeit. Die Arbeitszeit wird eigenverantwortlich vom Mitarbeitenden bzw. innerhalb des Teams gesteuert, entsprechend den Anforderungen des jeweiligen Bereichs. Dabei sind die einschlägigen Gesetze sowie die Regelungen der Tarifverträge und dieser GBV zu beachten. Die Gesamtbetriebsvereinbarung gilt für alle Angestellten einschließlich der Auszubildenden der Unternehmensgruppe und eventuellen zukünftigen Tochtergesellschaften an allen Standorten. Für die Mitarbeitenden der Werkstätten / Regiebetriebe und der Gartenpflegebetriebe des Bereichs Freiflächenmanagement gilt eine eigene Gesamtbetriebsvereinbarung. In der GBV „Arbeitszeitregelungen Handwerker-Service“ sind regelmäßige Arbeitszeiten, Wochenrhythmus, ein flexibler Arbeitszeitkorridor sowie Regeln zur Arbeitszeiterfassung festgehalten. Die GBV „Arbeitszeitregelung für Freiflächenmanagement“ sieht feste Arbeitszeiten vor. 

Gesamtbetriebsvereinbarung zum mobilen Arbeiten und zur Telearbeit

Diese GBV ergänzt die Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie und regelt das mobile Arbeiten und die Telearbeit; diese beiden Arbeitsformen sind lnstrumente zur Schaffung zeitgemäßer und flexibler Arbeitsbedingungen. Sie bieten ein hohes Maß an Flexibilität bei der Gestaltung des Arbeitslebens und steigern zudem die Unternehmensattraktivität. Diese GBV gilt für alle Angestellten mit Ausnahme der Auszubildenden und leitenden Angestellten im Sinne des $ 5 Abs. 3 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz).  

Grundsätze für unser soziales Engagement 

Die Grundsätze für unser soziales Engagement lauten: 

  • Wir fördern eine lebendige Kommunikation in den Wohngebieten und vermeiden Konflikte durch die Unterstützung von Mieteraktivitäten und Jugendprojekten.
  • Wir setzen für die Betreuung älterer Menschen auf individuelle Beratung und gemeinschaftliche Projekte im Quartier, gerne in Kooperation mit anerkannten Partnern.
  • Wir unterstützen die Hochschulausbildung in den Bereichen Architektur, Städtebau, Wohnungswirtschaft und Geografie, u. a. mit von uns gestifteten Hochschulpreisen.
  • Wir bieten Studierenden über Praktikumsplätze und Projektarbeiten frühzeitig einen Einblick in die berufliche Praxis. Außerdem beschäftigen wir Werkstudierende.
  • Wir unterstützen zahlreiche kulturelle und soziale Projekte mit Geld- und Sachspenden und übernehmen Verantwortung in der Entwicklungshilfe. 

 

Internes Kontrollsystem (IKS) 

Zum Internen Kontrollsystem (IKS) der Unternehmensgruppe gehören organisatorische Regelungen und Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher, untergesetzlicher und unternehmerischer Vorgaben sowie Anweisungen zur Steuerung und Sicherstellung der betrieblichen Abläufe und der Erfüllung compliance-relevanter Erfordernisse. Für die Meldung, Bewertung und Überwachung von Risiken gibt es einheitliche Ansätze. 

Klimaplan Hessen 

Bis spätestens 2045 soll Hessen die Klimaneutralität erreichen; bis 2030 sollen die Treibhausgasemissionen um 65 Prozent reduziert werden (im Vergleich zum Jahr 1990). Mit einem ambitionierten Maßnahmenpaket setzt der Klimaplan Hessen den Integrierten Klimaschutzplan Hessen 2025 (IKSP 2025) konsequent fort. Der Maßnahmenkatalog umfasst 57 neue, zielgerichtete Maßnahmen in zehn Handlungsfeldern. Sie reichen vom Ausbau der erneuerbaren Energien bis hin zur Verkehrswende.

Kommunikationsstrategie

Unsere 2021 erarbeitete Kommunikationsstrategie nimmt alle Interessengruppen in den Blick: von der Politik, den Kommunen und Verbänden über unser Personal und unsere Mieterschaft bis hin zur jungen Generation sowie der breiten Öffentlichkeit. Der Fokus unserer Kommunikation soll auf Nachhaltigkeit, Innovation, dem sozialen Beitrag und der Demografie liegen. 

Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte 

Darüber hinaus begrüßt NHW den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP). Dieser findet auf alle Unternehmen Anwendung, die ihren Sitz in Deutschland haben – unabhängig von Größe, Branche und Position in der Liefer- und Wertschöpfungskette. Eine rechtliche Pflicht zur Umsetzung besteht allerdings nicht. Im NAP erwartet die Bundesregierung jedoch von allen deutschen Unternehmen, dass sie die darin beschriebenen Elemente menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht in sämtliche Geschäftsaktivitäten integrieren. Dies umfasst neben den eigenen Geschäftstätigkeiten ausdrücklich auch Prozesse zum Management von Liefer- und Wertschöpfungsketten. 

Neubau-Richtlinie 

Ziel der Neubau-Richtlinie ist es, die wirtschaftliche und ökologische Erstellung bezahlbarer, ressourcenschonender und qualitativ hochwertiger Wohnungsbauten sicherzustellen. Wir entwickeln unsere Neubauprojekte umweltschonend, sicher und sozialverträglich; sozialverträglich heißt hier vor allem bezahlbar, aber auch klimaangepasst, also beispielsweise gedämmt. Diese Richtlinie gilt für alle Mitarbeitenden in allen Unternehmensbereichen, die mit dem Neubau beschäftigt sind. Diese Richtlinie gilt ebenfalls für die von Geschäftspartnern bzw. Lieferfirmen zu erbringenden Leistungen im Neubau. Die Geschäftsführung verantwortet Aktualisierung und Umsetzung dieser Richtlinie.

Operativer Leitfaden zur energetischen und sozialen Quartiersentwicklung 

Dieser Quartiersleitfaden dient der ganzheitlichen Betrachtung und Weiterentwicklung der Bestände im Quartier; Ziel ist es, Synergieeffekte zu erzielen und Budgetmittel gezielt und kostenbewusst einzusetzen. Bei dieser ganzheitlichen Betrachtung werden die ökonomischen, die ökologischen und die sozialen Aspekte gleichrangig berücksichtigt.

Public Corporate Governance Kodex (PCGK) des Landes Hessen

Für unser Unternehmen gilt der Public Corporate Governance Kodex (PCGK) des Landes Hessen. Dieser stellt wesentliche Regeln und Handlungsempfehlungen für die Steuerung, Leitung und Überwachung von Unternehmen auf, an denen das Bundesland beteiligt ist. Diese Regeln beruhen auf gesetzlichen Vorschriften und anerkannten Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. 

Richtlinie zum Arbeits- und Gesundheitsschutz

Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit gehören zu den Unternehmerpflichten nach dem Arbeitsschutzgesetz und sind im Rahmen eines integrierten betrieblichen Arbeitsschutzmanagements aufeinander abzustimmen. Die Richtlinie zum Arbeits- und Gesundheitsschutz regelt die rechtlichen und betrieblichen Anforderungen an den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Ziel dieser Richtlinie ist es, das Thema in Unternehmenskultur und -abläufe zu verankern. Dadurch sollen die Gesundheitspotenziale der Beschäftigten gestärkt, Sicherheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz verbessert und die Arbeitsfähigkeit gesichert werden. Diese Richtlinie gilt für alle Mitarbeitenden der Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte Wohnstadt. Die Zuständigkeit für die Veranlassung, Aktualisierung und Umsetzung dieser Richtlinie liegt bei der Geschäftsführung.
 

Richtlinie zur Betreiberverantwortung 

Für unsere Wohngebäude, Anlagen und Liegenschaften tragen grundsätzlich wir die Betreiberverantwortung. Der Gesetzgeber hat uns verpflichtet, alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um Gefahren oder Nachteile für Rechts- und Schutzgüter zu vermeiden oder zu verringern (Stichwort: Klimaanpassung). Beim Betrieb unserer Liegenschaften sind wir aufgrund unserer Betreiberverantwortung gesetzlich verpflichtet, beispielsweise dafür zu sorgen, dass unsere Mitarbeitenden über die für ihre Tätigkeiten notwendigen Fähigkeiten verfügen. Aus dieser Betreiberverantwortung ergeben sich weitere Pflichten für die Verkehrs- und Betriebssicherheit. Die Zuständigkeit für die Veranlassung, Aktualisierung und Umsetzung dieser Richtlinie liegt bei der Geschäftsführung.

Richtlinie für Biodiversität

Unsere Richtlinie für Biodiversität soll sicherstellen, dass Natur- und Artenschutz bei der Bewirtschaftung unserer Wohnungsbestände, bei der Quartiers- und Stadtentwicklung sowie bei der Projektentwicklung und Errichtung von Gebäuden ganzheitlich berücksichtigt wird. Freiflächen und Anlagen sollen einbezogen werden, um die standortgerechte Biodiversität zu erhalten und zu fördern. Diese Richtlinie gilt für alle Beschäftigten in allen Unternehmensbereichen, deren Tätigkeiten Aspekte des Natur- und Artenschutzes beinhalten bzw. deren Tätigkeiten zum Arten- und Naturschutz beitragen können. Die Geschäftsführung verantwortet diese Richtlinie von der Veranlassung bis hin zur Umsetzung.

Richtlinie zum Einkauf 

Unsere Einkaufsrichtlinie setzt den Rahmen für die Beschaffung und Vergabe von (Bau-)Leistungen. Darin verpflichten wir uns, die benötigten Lieferungen und Leistungen unter Einhaltung verschiedener Verpflichtungen zu beschaffen; dazu zählen der Wettbewerbsgrundsatz, das Transparenzgebot, der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz, das Diskriminierungsverbot und der Gleichbehandlungsgrundsatz. Unsere Einkaufsrichtlinie dient zudem dem Ziel, dass wir mittelständische, fachkundige, leistungsfähige, zuverlässige und gesetzestreue Unternehmen beauftragen. Der Fokus liegt dabei auf der Sozialverträglichkeit und Umweltfreundlichkeit von Leistungen und Produkten. Die Verantwortung für die Erstellung der Anforderungen / Bedarfe  liegt im jeweils anfordernden Bereich. Handelt es sich hierbei um einen Beschaffungsvorgang, ist unter Einbeziehung des Kompetenzcenters Einkauf und Vertragsmanagement die jeweilige Einkaufsstrategie durch das Vergabeteam festzulegen.

Richtlinie zur Energieeffizienz

Die Energieeffizienz- Richtlinie soll die kontinuierliche energetische Verbesserung unseres Wohnungsbestandes sicherstellen und dafür sorgen, dass wir unseren Anteil an der Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien ausbauen, sowie zur effizienten Energienutzung beitragen. Verantwortlich für die Befolgung der Richtlinie sind verschiedene Verantwortliche und Leitungen quer durch das Unternehmen sowie Mitarbeitende, die maßgeblich mit Energienutzung, Energieerzeugung und Energieeinkauf beschäftigt sind. Zuständig für diese Richtlinie ist vollumfänglich die Geschäftsführung.

Richtlinie zur Gleichstellung und Antidiskriminierung

Als Stadtentwicklungsunternehmen mit öffentlichem Auftrag ist es unsere Aufgabe, Chancengleichheit und Antidiskriminierung in den von uns betreuten Stadtteilen und Quartieren zu fördern. Diese Richtlinie soll sicherstellen, dass weder Mietparteien noch Mitarbeitende diskriminiert werden. So wollen wir den respektvollen, partnerschaftlichen, freundlichen und offenen Umgang miteinander fördern. Diese Richtlinie gilt zwischen allen Mitarbeitenden, im Umgang mit Menschen, die sich bewerben sowie ehemaligen, aktuellen und potenziellen Mietenden. Zuständig für diese Richtlinie liegt vollumfänglich die Geschäftsführung.

Richtlinie zum Klimaschutz

Zweck unserer Klimaschutz-Richtlinie ist es, im Rahmen der einsetzbaren Mittel dazu beizutragen, die gesteckten Klimaschutzziele zu erreichen. Ziel ist es, Treibhausgasemissionen zu senken und unseren Anteil an der Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien kontinuierlich auszubauen – unter Berücksichtigung der Einspar- und Effizienzpotenziale. Die Geschäftsführung ist zuständig für die Festlegung der Klimaschutzziele und die Umsetzung dieser Richtlinie – gemeinsam mit zahlreichen Verantwortlichen auf verschiedenen Leitungsebenen des Unternehmens. Außerdem verpflichtet uns diese Richtlinie – aus Verantwortung gegenüber unserer Mieterschaft – die Auswirkungen des Klimawandels bei unseren Geschäftstätigkeiten angemessen zu berücksichtigen. Dazu zählen ausdrücklich auch Aktivitäten zur Anpassung an den Klimawandel (Adaption). Die Zuständigkeit für die Festlegung der Klimaschutzziele und die Veranlassung, Aktualisierung und Umsetzung dieser Richtlinie liegt bei der Geschäftsführung.

Richtlinie zu Materialien und Bauprodukten 

Diese Richtlinie soll gewährleisten, dass die Auswahl von Materialien und Bauprodukten verantwortlich erfolgt. Darin steht, dass wir solche Baumaterialien bevorzugen, die ganz oder teilweise aus recycelten Stoffen hergestellt wurden – selbstverständlich unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit, Verfügbarkeit und Qualität. Zusätzlich sollte auch ein regionaler Bezug möglich sein. Bei der Auswahl neuer Materialien achten wir auf die spätere Wiederverwertbarkeit (lebenszyklusorientierte Betrachtung). Diese Richtlinie gilt für alle Mitarbeitenden, die mit der Auswahl von Materialien und Bauprodukten beschäftigt sind. Zuständig für Veranlassung, Aktualisierung und Umsetzung dieser Richtlinie liegt bei der Geschäftsführung.

Richtlinie zur Personalentwicklung, Aus- und Weiterbildung

Diese Richtlinie soll sicherstellen, dass die für den sicheren Betrieb und den langfristigen Unternehmenserfolg erforderliche Kompetenz und Innovationsfähigkeit unseres Personals entwickelt wird und erhalten bleibt. Diese Richtlinie gilt für alle Beschäftigten der Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte Wohnstadt. Veranlassung, Aktualisierung und Umsetzung dieser Richtlinie verantwortet die Geschäftsführung. Folgendes legt diese Richtlinie zum Thema Aus- und Weiterbildung fest: 

  • Wir schaffen die für die Kompetenzerhaltung und -entwicklung notwendigen Strukturen und stellen sicher, dass die dafür benötigten Ressourcen geplant und bereitgestellt werden. 
  • Wir planen strukturiert den kurz-, mittel- und langfristigen Personalbedarf und die dazu notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen. 
  • Wir fördern die Entwicklungspotenziale der Mitarbeitenden und führen Jahresgespräche. 
  • Wir ermitteln regelmäßig den Bedarf an Aus- und Weiterbildung sowie Trainings. 
  • Wir unterstützen die Eigeninitiative von Einzelnen bei individueller Fortbildung. 
  • Die Auswahl der Mitarbeitenden für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen oder Trainings erfolgt nach transparenten und nachvollziehbaren Kriterien.

 

Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Zweck dieser Richtlinie ist es, durch entsprechende Maßnahmen eine hohe Mitarbeiterzufriedenheit und Identifikation mit dem Unternehmen erreichen. Ziel ist es, dass in der gesamten NHW eine familienbewusste Unternehmenskultur für alle Beschäftigten spürbar gelebt wird, um vorhandenes Personal zu binden. Weiterhin soll sie helfen, die NHW als attraktive Arbeitgeberin zu positionieren. Diese Richtlinie gilt für alle Beschäftigten der Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte Wohnstadt und wird von der Geschäftsführung verantwortet.

Richtlinie zur Verkehrs- und Betriebssicherheit

Ziel dieser Richtlinie ist die Sicherstellung der Verkehrs- und Betriebssicherheit unserer Wohnungen, Anlagen und Liegenschaften durch unsere Mitarbeitenden und beauftragte Dritte. Darüber hinaus soll sichergestellt werden, dass die dafür notwendigen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden und alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen werden, um Gefahren oder Nachteile für unsere Mitarbeitenden, unsere Mieterschaft und sonstige beauftragte Dritte zu vermeiden oder zu verringern. Verantwortlich für diese Richtlinie ist vollumfänglich die Geschäftsführung.

Risikomanagement-Handbuch 

Im Risikomanagement-Handbuch sind Ziele, Grundsätze und Risikomanagementprozess beschrieben. Es besteht eine verbindliche Prozessbeschreibung zum Risikomanagementsystem der NHW. 
 

Social-Media-Leitfaden

Dieser Leitfaden bietet die Grundlagen für alle Aktivitäten im Social Web zur Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte/Wohnstadt und zu verwandten Themen. Dabei geht es um die Sensibilisierung der Mitarbeitenden im Hinblick auf die Kommunikation im Social Web. Bei Unsicherheiten oder Fragen ist die Unternehmenskommunikation zuständig, die auch verantwortlich für diese Leitlinie ist. 

Standardbaubeschreibung 

Unsere Standardbaubeschreibung legt beispielsweise auch Maßnahmen zur Klimaanpassung fest bzw. es ist geplant, die Baubeschreibung entsprechend zu ergänzen. Rückstauklappen dienen beispielsweise dem Hochwasserschutz. Gründächer bei Neubauten mit Flachdächern sowie helle Fassaden sind Standards, um einer intensiven Sonneneinstrahlung entgegenzuwirken. Das Thema Freiflächen für Regenwasserrückhaltung bzw. verzögerter Versickerung haben wir im Blick: Hier ist aber jeweils eine Einzelfallprüfung nötig, sodass es kein Pflichtbestandteil der Standardbaubeschreibung ist.

Unternehmensleitbild: Mission und Vision 

Die Klammer für ethisches, nachhaltiges Wirtschaften in allen Dimensionen stellt unser Unternehmensleitbild dar; es fasst unsere Vision, unsere Mission und unser Wertesystem zusammen. Im Mittelpunkt steht die Beziehung von Mensch und Raum, aus der die eigenen Ansprüche und Handlungsmaxime als Wohnungsunternehmen und als Projekt- und Stadtentwickler abgeleitet werden. Unsere Vision ist, die Unternehmensgruppe als Nummer eins rund um das Wohnen und Leben in der Mitte Deutschlands zu etablieren. Als Mission übernehmen wir die Verantwortung für Menschen und Lebensräume, bieten unserer Mieterschaft bezahlbaren Wohnraum für ihre individuelle Lebenssituation sowie Beratungsleistungen für Städte und Kommunen zur Quartiersentwicklung. Unsere Belegschaft fördern wir in ihrer persönlichen und professionellen Entwicklung. Dafür stehen unsere Werte: Wir sind verantwortungsbewusst, kompetent aus Tradition, verlässlich und nachhaltig, wir sind respektvoll, offen, freundlich und partnerschaftlich; wir sind wert(e)steigernd, zukunfts- und zielorientiert und innovativ. 

Zielvereinbarung für nachhaltige Beschaffung mit dem Land Hessen

Wir unterzeichneten eine Zielvereinbarung für nachhaltige Beschaffung mit dem Land Hessen. Darin verpflichten wir uns, Nachhaltigkeitskriterien stärker in unsere Beschaffung zu integrieren und dieses Engagement auch öffentlich sichtbar zu machen.