Verantwortungsvolle
Beschaffung
Wir haben den Anspruch, potenzielle Umweltbelastungen und unmenschliche Arbeitsbedingungen in der Lieferkette zu vermeiden. Aus diesem Grund achten wir beim Einkauf – neben Wirtschaftlichkeit und Qualität – zunehmend auch auf ökologische und soziale Standards. Mit einem Verhaltenskodex für Dienstleister:innen und Lieferant:innen adressieren wir unsere Erwartungen gezielt an unsere Lieferant:innen und Geschäftspartner:innen. Dieser wurde 2020 als Bestandteil aller neu geschlossenen Verträge aufgenommen und muss von den Auftragnehmer:innen unterzeichnet werden. Daneben verstärkt die NHW die Analyse ihrer Lieferkette – zuletzt mit einem Strategieworkshop zum Sorgfaltspflichtengesetz Anfang 2021. Auch Investitionen in hochwertige Klimaschutzprojekte, die CO2-Emissionen kompensieren und Entwicklungshilfe leisten, sind Teil unserer verantwortungsvollen Beschaffung.
GRI 103 [308, 414]
Nachhaltige Beschaffung
Beschaffung als Querschnittsthema
Verantwortungsvolle Beschaffung ist bei der Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte | Wohnstadt ein Querschnittsthema. Unter dem Handlungsfeld Nachhaltige Beschaffung verortet die Unternehmensgruppe schwerpunktmäßig übergeordnete Prozesse und Instrumente, wie den Verhaltenskodex für Dienstleister:innen und Lieferant:innen oder die Verankerung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP). Nachfolgende mit dem Thema Beschaffung assoziierte Themen werden an anderer Stelle dieses Berichtes dargestellt:
- Der Einkauf von Ökostrom, klimaneutralisiertem Erdgas und Heizöl wird in diesem Kapitel thematisiert, ist aber auch Gegenstand des Handlungsfeldes Nachhaltigkeit im Immobilienmanagement / Energetische und soziale Quartiersentwicklung.
- Nachhaltigkeit von Baumaterialien unter Einbezug von Lebenszyklusanalysen wird im Handlungsfeld Nachhaltigkeit im Bau und Betrieb dargestellt.
- Die Beschaffung von klimafreundlichen Fahrzeugen und mobilitätsbezogenen Dienstleistungen ist Thema des Handlungsfeldes Nachhaltige Mobilität.
GRI 102-12
GRI 102-16
GRI 103 [308, 414]
Hebel Beschaffung
Die Unternehmensgruppe hat im Jahr 2021 Waren und Dienstleistungen in Höhe von rund 281 Mio. Euro (2020: rund 319 Mio. Euro) bezogen. Darüber hinaus investiert die Unternehmensgruppe in den Jahren 2022-2026 rund eine Mrd. Euro in die Bestandsentwicklung. Eine zentrale Rolle für das aufgestockte Budget spielen Nachhaltigkeitsaspekte, wie Maßnahmen zum Klimaschutz oder die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum, die zusätzliche Investitionen notwendig machen.
Mit diesen umfangreichen Investitionen geht eine hohe Verantwortung einher. Denn globale Lieferketten sind oft unübersichtlich und intransparent. Potenzielle Umweltbelastungen oder unmenschliche Arbeitsbedingungen in vor- oder nachgelagerten Bereichen der Lieferkette können sich zu konkreten Geschäftsrisiken entwickeln und die Reputation beschädigen. Umso wichtiger ist es, Nachhaltigkeitskriterien für Einkauf, Bauprozess und Betrieb zu definieren und zu etablieren. Die Unternehmensgruppe hat sich dazu verpflichtet, beim Einkauf neben Wirtschaftlichkeit und Qualität insbesondere darauf zu achten, dass eine ökologische Verträglichkeit und Sozialstandards bei der Herstellung von Produkten oder der Erbringung von Leistungen berücksichtigt werden. Dies hat die Unternehmensgruppe mit der Unterzeichnung einer Zielvereinbarung für eine nachhaltige Beschaffung mit dem Land Hessen Anfang 2016 dokumentiert. Alle Beteiligten, wie Lieferant:innen oder Dienstleister:innen, werden unter anderem vertraglich zur Einhaltung von Sozialstandards und Arbeitnehmer:innenrechten verpflichtet.
GRI 103-1 [308, 414]
Menschenrechte wahren
Die Bundesregierung erwartet im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) und des 2021 verabschiedeten Sorgfaltspflichtengesetzes von Unternehmen, dass diese Strukturen etablieren, um die Wahrung von Menschenrechten in ihren Unternehmensprozessen sicherzustellen. Obwohl die Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte | Wohnstadt aufgrund ihrer Größe aktuell nicht von dem Sorgfaltspflichtengesetz betroffen ist, begrüßt die NHW diese Initiative und hat mit verschiedenen Maßnahmen in den letzten Jahren menschenrechtliche Sorgfaltspflichten weiter in ihren Prozessen verankert. So wurde bereits 2018 mit dem Verhaltenskodex für Dienstleister:innen und Lieferant:innen ein Grundstein zur Wahrung von Menschenrechten entlang der Liefer- und Wertschöpfungskette gelegt), auf den die Unternehmensgruppe in den folgenden Jahren aufbauen konnte.
GRI 102-12
Risiken kennen und Strukturen aufbauen
Um menschenrechtliche Sorgfaltspflichten in den eigenen Lieferketten und Einflussbereichen stärker wahrzunehmen, müssen unternehmensspezifische Prozesse intensiv analysiert werden. Auf dieser Basis können Entwicklungspotenziale abgeleitet werden, um für künftige Regulierungsvorgaben gewappnet zu sein.
Mit einem detaillierten Risikoprofil wurden 2019 anhand der fünf Kernelemente des NAP Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf menschenrechtliche Belange sowie daraus abgeleitete Handlungsempfehlungen erarbeitet. Der entwickelte Fragenkatalog, der themenabhängig von den zuständigen Fachverantwortlichen der Unternehmensgruppe beantwortet wurde, stellte die Grundlage dar. Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse kam dieser Fragebogen Ende 2020 in erweiterter Form erneut zum Einsatz, um über den Status quo der Mechanismen und Maßnahmen in den verschiedenen Unternehmensbereichen – wie Einkaufs- und Vertragsmanagement, Compliance und Risikomanagement – Aufschluss zu geben. Parallel dazu hat die Abteilung Einkauf in einem ersten Schritt beispielhafte Warengruppen auf ihre potenziellen menschenrechtlichen Risiken hin analysiert. So wurden 2020 die Lieferketten von Fenster, Boden- und Dachbelägen abgebildet und auf die Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards untersucht. 2021 wurde die Wertschöpfungskette von Massivbausteinen (Ziegelstein, Kalksandstein und Porenbeton), Dämmmaterialien (Mineralwolle und Expandiertes Polystyrol) sowie von Farben, Lacken und Lasuren auf soziale und ökologische Risiken hin untersucht. Des Weiteren wurde der Entwurf einer menschenrechtlichen Grundsatzerklärung erarbeitet.
Mit einem Strategieworkshop im Januar 2021 hat die NHW die Konformität zum NAP und zum Entwurfsstand des Sorgfaltspflichtengesetzes gemeinsam mit Fachverantwortlichen aus der Unternehmensgruppe analysiert. Für die NHW besonders relevante, potenzielle soziale und ökologische Menschenrechts-Risikothemen wurden dabei interaktiv bestimmt – und damit der Grundstein für weitere Arbeitsschritte gelegt.
Verhaltenskodex als Basis
Um ihr Bestreben nach einem verantwortungsvollen Handeln entlang der gesamten Liefer- und Wertschöpfungskette zu untermauern, hat die Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte | Wohnstadt bereits im Oktober 2018 einen Verhaltenskodex für Dienstleister:innen und Lieferant:innen (Code of Conduct, CoC) verabschiedet. In diesem definiert die Unternehmensgruppe detailliert ihre Erwartungen an die sozialen, ethischen und ökologischen Standards ihrer Geschäftspartner:innen. Zu den insgesamt 15 Forderungen gehören unter anderem die Einhaltung von Arbeitnehmer:innenrechten, das Eintreten für fairen Wettbewerb sowie ein verantwortlicher Umgang mit Umweltschutzthemen. Der CoC ist unter https://www.naheimst.de/verhaltenskodex-code-of-conduct veröffentlicht.
2018 wurde der CoC zunächst als fester Bestandteil in den Bauvertrag der Unternehmensgruppe aufgenommen. Seit 2020 ist er Bestandteil aller Verträge, die von den Auftragnehmer:innen unterzeichnet werden müssen. Damit hat die NHW die Anerkennung und Umsetzung des Verhaltenskodex zu einem verbindlichen Kriterium für die Auswahl von Lieferant:innen und Dienstleister:innen gemacht.
Die Unternehmensgruppe arbeitet mit einer großen Bandbreite von Lieferant:innen und Dienstleister:innen zusammen. Die Herausforderung war es, alle Unternehmen mit dem Verhaltenskodex zu adressieren – vom kleinen Handwerksbetrieb bis zum Großunternehmen. Der CoC wurde daher bewusst so gestaltet, dass Unternehmen jeglicher Größe die Anforderungen erfüllen oder in die Umsetzung hineinwachsen können. Darüber hinaus appelliert die Unternehmensgruppe an ihre Geschäftspartner:innen, den CoC auch an eigene Lieferant:innen und Dienstleister:innen zu kommunizieren, um so möglichst weite Teile der Lieferkette zu erreichen.
Auch für ein verantwortungsvolles Handeln im eigenen Haus hat die Unternehmensgruppe umfassende Regeln zur Einhaltung von sozialen, ethischen und ökologischen Standards aufgestellt, diese werden im Handlungsfeld Mitarbeiter:innen und Arbeitswelten näher erläutert.
GRI 102-16
GRI 103-2 für GRI 414 und GRI 308
Umfassende Forderungen
Die Schwerpunkte des CoC bilden die Einhaltung von sozialen und ethischen Standards, wie sie beispielsweise in den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), im NAP und in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen beschrieben werden. So erwartet die Unternehmensgruppe von ihren Lieferant:innen und Geschäftspartner:innen, dass sie sich aktiv gegen Korruption und Bestechung in allen Formen einsetzen und jede Form von illegaler Beschäftigung von Arbeitnehmer:innen unterbinden.
Daneben steht das Thema Ökologie im Fokus: Die Unternehmensgruppe erwartet von den beauftragten Betrieben und ihren Geschäftspartner:innen einen verantwortungsvollen Umgang mit Umweltschutzthemen – insbesondere in Bezug auf Ressourcen- und Energieverbräuche. Dazu gehören bspw. ein möglichst sparsamer Materialeinsatz sowie die Nutzung von energieeffizienten und umweltfreundlichen Technologien. Auch die Vermeidung von umweltbelastenden Abfällen, Abwässern und Emissionen ist zentraler Bestandteil des CoC. Besonders relevant sind diese Kriterien für die Auswahl von Auftragnehmer:innen im Rahmen von Bau- und Modernisierungsvorhaben. Aber auch Dienstleister:innen, die im Geschäftsbetrieb oder mit Drittleistungen wie beispielsweise Energieversorgung oder Mobilität aktiv sind, sollen mit dem Kodex noch deutlicher im Sinne der Nachhaltigkeitsstrategie der Unternehmensgruppe in die Pflicht genommen werden.
Kompensation von CO2-Emissionen
In Klimaschutzprojekte investieren
Die Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte | Wohnstadt begreift die Kompensation von CO2-Emissionen als ein wichtiges Werkzeug, um Zeit für den langfristigen Hebel der Bestandsmodernisierung zu gewinnen. Durch die Investitionen in hochwertige Klimaschutzprojekte können kurzfristig CO2-Emissionen kompensiert und gleichzeitig Klimaschutzbemühungen von Entwicklungsländern gefördert werden. Um den hierfür erforderlichen Dialog mit Politik und Wirtschaft zu stärken, ist die Unternehmensgruppe bereits Ende 2018 als Gründungsmitglied der vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ins Leben gerufenen Allianz für Entwicklung und Klima beigetreten. In diesem Rahmen hat sich die Unternehmensgruppe gemeinsam mit anderen Unternehmen dazu verpflichtet, klimaneutral zu werden, indem sie Emissionen vermeidet, reduziert und ggf. durch Finanzierung von Klimaschutzprojekten – vor allem in Entwicklungs- und Schwellenländern – kompensiert.
GRI 103-2 [305]
Kompensation von Erdgas und Heizöl
Die 2016 begonnene Klimaneutralisierung der Erdgaslieferungen wurde im Berichtsjahr konsequent fortgesetzt. Die Unternehmensgruppe versorgt ihre Mieter:innen seit 2019 bei zentral beheizten Liegenschaften ausschließlich mit klimaneutralisiertem Erdgas und Heizöl. Die Lieferant:innen investieren dabei in Klimaschutzprojekte, die kummuliert die gleiche Menge an Treibhausgasen an anderer Stelle einsparen, die bei der Verbrennung des Erdgases in die Atmosphäre gelangt.
Durch die Belieferung mit klimaneutralisiertem Erdgas und Heizöl wurden im Jahr 2021 Investitionen angestoßen, die eine Reduktion von Treibhausgasemissionen um ca. 60.000 t CO2-Äquivalente (2020: ca. 60.000 t CO2) bewirken. Auch die Treibhausgasemissionen aus der Wärmebereitstellung durch Heizöl werden seit dem Energieeinkauf 2019 durch entsprechende Investitionen in Klimaschutzprojekte ausgeglichen.
GdW BM7
Auswahlkriterien für hochwertige Kompensationsprojekte
Die Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte | Wohnstadt hat den Anspruch, dass durch ihre Investitionen in Klimaschutz- und Sozialprojekte langfristig wirksam Treibhausgase eingespart werden – ohne negative Effekte für lokale Gemeinschaften oder Ökosysteme zur Folge zu haben. Seit dem Geschäftsjahr 2021 erwirbt sie eigenständig die entsprechenden Kompensationszertifikate und ist nicht mehr auf den Bezug über Versorgungsunternehmen angewiesen. Damit sichert sich die NHW mehr Einfluss auf Auswahl und Qualität der Klima- und Sozialprojekte. Bei der Auswahl der Kompensationsprojekte für das Jahr 2022 sind folgende Kriterien ausschlaggebend:
- Hochwertiger Kompensationsstandard wie beispielsweise Gold Standard CER oder VER sowie Verified Carbon Standard in Kombination mit anderen Zusatzstandards, beispielsweise Climate, Community & Biodiversity Standard (VCS+CCBS)
- Geografischer Fokus auf Schwellen- oder Entwicklungsländer
- CO2-Reduktionserzielung im Zeitraum 2019-2021
- Berücksichtigung der für die NHW relevanten Sustainable Development Goals (SDGs) 3, 7, 8, 11, 12, 13