Strategie
Wir begreifen nachhaltiges Handeln als Voraussetzung für unseren Geschäftserfolg. Im Vordergrund stehen dabei zwei Ziele: Die Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte | Wohnstadt möchte als Wohnungsgesellschaft die Nummer eins in der Mitte Deutschlands mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis im mittleren und unteren Mietensegment sein. Und sie möchte auf einen Bestand von 75.000 Wohnungen wachsen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Klimaschutz. Die NHW wird im Rahmen ihrer Klimastrategie mehr Wohneinheiten pro Jahr modernisieren, den Anteil von Vollmodernisierungen erhöhen sowie auf erneuerbare Energien in der Wärmeversorgung setzen. Dabei werden wir gemäß unserem Gesellschafterauftrag darauf achten, dass Mieterhöhungen in einem sozial verträglichen Maß bleiben. Um den Hebel der Wohnungswirtschaft auf den Klimaschutz wirkungsvoll zu nutzen, hat die NHW mit der Initiative Wohnen.2050 einen Zusammenschluss engagierter Wohnungsbauunternehmen ins Leben gerufen – der mittlerweile über 170 Unternehmen und elf institutionelle Partner zählt und den Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. (GdW) sowie die Regionalverbände der Wohnungswirtschaft bei ihrer politischen Arbeit tatkräftig unterstützt.
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Nachhaltiges Handeln steuern
Nachhaltigkeit als Querschnittsthema
Die Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte | Wohnstadt hat den Anspruch, das beste Preis-Leistungs-Verhältnis im mittleren und unteren Mietensegment anzubieten und damit bezahlbares Wohnen für alle Einkommensschichten zu ermöglichen. Gleichzeitig liegt ein großes Augenmerk auf dem Klimaschutz. Bis 2045 möchten wir unseren gesamten Wohnungsbestand klimaneutral entwickeln – und das möglichst ohne zusätzliche Belastungen für die Mieter:innen.
Neben dem Klimaschutz wächst auch die Bedeutung weiterer Themen, wie der Einkauf von Baustoffen, die Einflussnahme auf das Energieverhalten der Mieter:innen oder die Emission von grünen Schuldscheinen.
Die damit einhergehenden Herausforderungen betreffen nahezu alle Unternehmensbereiche und müssen aktiv gesteuert werden. Das macht bei der NHW das fünfköpfige Team des Kompetenzcenters Nachhaltigkeitsmanagement. Neben den acht Handlungsfeldern verantwortet das Kompetenzcenter auch die Aufgaben der Geschäftsstelle, des geschäftsführenden Vorstands sowie des Fachteams der Initiative Wohnen.2050.
Der Leiter des Kompetenzcenters berichtet direkt an den leitenden Geschäftsführer und steuert die Lenkungsgruppe Nachhaltigkeit, die sich aus Vertreter:innen verschiedener Unternehmensbereiche zusammensetzt. Die Gesamtverantwortung für eine nachhaltige Unternehmensführung liegt bei der Geschäftsführung der Unternehmensgruppe.
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Ausgezeichnete Nachhaltigkeitsleistung
Eine transparente Darstellung nach außen erfolgt durch die jährliche Nachhaltigkeitsberichterstattung. Diese erfüllt die höchsten formalen Anforderungen der internationalen GRI Standards, der wohnungswirtschaftlichen Ausprägung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) sowie des Leitfadens zur Nachhaltigkeitsberichterstattung des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. (GdW).
Die Berichterstattung und Nachhaltigkeitsleistung der Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte | Wohnstadt wird auch von extern honoriert. So wurde die NHW 2020 mit dem CSR-Preis der Bundesregierung ausgezeichnet. Die Unternehmensgruppe hat zudem beim letzten Ranking der Nachhaltigkeitsberichte des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) und future e.V. 2021 mit 62,3 Punkten erneut überdurchschnittlich (=58,5 Punkte) gut abgeschnitten.
Nachhaltigkeitsstrategie verankern
Die Nachhaltigkeitsstrategie der Unternehmensgruppe
Die Unternehmensgruppe sieht die Integration nachhaltigen Handelns im Kerngeschäft als wesentliche Aufgabe im Sinne ihrer gesellschaftlichen Verantwortung. Sie strebt Meinungsführerschaft im Bereich Nachhaltigkeit an, will Branchenstandards setzen und mit dem Thema Nachhaltigkeit in der Errichtung und Bewirtschaftung von Immobilien identifiziert werden. Durch die Integration konkreter Maßnahmen der bereits formulierten Nachhaltigkeitsstrategie in die jeweiligen Geschäftsfeld- und Funktionalstrategien wird nachhaltiges Handeln in allen relevanten Geschäfts- und Unternehmensbereichen sichergestellt. Die Handlungsstränge der Nachhaltigkeit beruhen prinzipiell auf der Balance zwischen ökonomischen, ökologischen und sozialen Belangen.
- Rechtzeitige und vorausschauende Berücksichtigung von nachhaltigkeitsbedingten Anforderungen, vor allem rechtlichen und technischen, im Kerngeschäft
- Sicherung des Geschäftserfolgs durch Zukunftssicherheit sowie Erweiterung der Handlungsspielräume des Kerngeschäfts
- Beitrag zur Schaffung, Bewahrung und optimierten Bewirtschaftung von bezahlbarem Wohnraum in angespannten Mietmärkten
- Initiierung eines Kulturwandels und Begleitung des Veränderungsprozesses im Unternehmen
- Befähigen von Mitarbeiter:innen, im eigenen Verantwortungsbereich nachhaltig zu handeln
- Beitrag zur Sicherung der globalen Leitplanken1: Nutzung globaler Gemeinschaftsgüter (Klimaschutz), akkumulierende regionale Umweltveränderungen (Flächenverbrauch, Artenvielfalt), nicht erneuerbare und nicht substituierbare Ressourcen (nachhaltiges Bauen und Betreiben, Kreislaufwirtschaft)
- Zur Erreichung der Ziele sind acht Handlungsfelder inklusive der drei Schwerpunktthemen definiert und in die Funktionalstrategien integriert
1 Definition gemäß Wissenschaftlichem Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen
Unternehmens- mit Nachhaltigkeitsstrategie verzahnt
Die Unternehmensgruppe hat bereits 2018 mit ihrer Strategie 2018+ die Nachhaltigkeitsstrategie zum integralen Bestandteil ihrer Unternehmensstrategie gemacht. Unterteilt in die drei Säulen Ökonomie, Ökologie und Soziales bildete die Strategie 2018+ den Handlungsrahmen für sämtliche Aktivitäten der Unternehmensgruppe der letzten Jahre. Für das Jahr 2022 steht eine Fortschreibung der Nachhaltigkeitsstrategie an.
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Das Handlungsfeldmodell der Unternehmensgruppe
Acht Handlungsfelder inklusive drei Schwerpunktthemen verorten das Thema Nachhaltigkeit bei der Unternehmensgruppe. Hierdurch werden alle Themen in relevante Geschäfts- und Unternehmensbereiche integriert. Die Verantwortung für die Handlungsfelder trägt die Lenkungsgruppe Nachhaltigkeit. Sie ist das zentrale Beratungsgremium und überprüft in einem vierteljährlichen Turnus die Fortentwicklung und Umsetzung der Strategie. Klar definierte Handlungsfeldverantwortliche fungieren zudem als fachliche Ansprechpartner:innen.
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Das Handlungsfeldmodell der Unternehmensgruppe
Mieter:innen- und Kund:innenbelange
Gesellschaftlicher Mehrwert
Zukunftsfähigkeit des Kerngeschäfts
Handlungsfeld 1
Nachhaltigkeit im Immobilienmanagement/ Energetische und soziale Quartiersentwicklung
Bestandsentwicklung und Werterhalt erfolgt unter der Prämisse der größtmöglichen Maximierung positiver Effekte für unsere Mieter:innen, den Umwelt- und Klimaschutz sowie die Zukunftssicherung unseres Kerngeschäfts.
Verantwortlich
Leitung Koordination Immobilienmanagement
Handlungsfeld 2
Nachhaltigkeit im Bau und Betrieb
Gebäude mit hoher Qualität mit möglichst geringen Auswirkungen auf Umwelt und Mieter:innen zu optimierten Kosten errichten, modernisieren und betreiben. Hierzu betrachten wir den gesamten Lebenszyklus inkl. Lieferkette und Entsorgung.
Verantwortlich
Leitung Modernisierung / Großinstandhaltung Leitung Neubau
Handlungsfeld 3
Verantwortungsvolle Beschaffung
Steigerung von Nachhaltigkeit in der Lieferkette zur Erreichung von Wirtschaftlichkeits-, Risiko-, Qualitäts- und Nachhaltigkeitszielen.
Verantwortlich
Leitung Einkauf und Vertragsmanagement
Handlungsfeld 4
Nachhaltige Stadtentwicklung
Reduzierung der Flächeninanspruchnahme und Schaffung von bezahlbarem Wohnraum durch Innenentwicklung und Flächenrecycling.
Verantwortlich
Leitung Stadtentwicklung
Handlungsfeld 5
Mitarbeiter:innen und Arbeitswelten
Personal: Training, Aus- und Weiterbildung, Know-how-Entwicklung und -Transfer sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz, Betriebliches Gesundheitsmanagement, Beruf und Familie, Antidiskriminierung.
Verantwortlich
Personalbetreuung und Personalrecruiting
Handlungsfeld 6
Strategie
Definition einer zukunftsfähigen Zwei-Grad-Ziel-Klimastrategie, Ermittlung der Investitionskosten und Integration von Nachhaltigkeit in Geschäftsprozesse.
Verantwortlich
Leitung Nachhaltigkeitsmanagement
Handlungsfeld 7
Investitionsmanagement / -strategie
Investitionsmanagement Bestand / Nutzung nachhaltiger / grüner Geldanlagen und Kredite zur Finanzierung der Bestandsentwicklung.
Verantwortlich
Leitung Portfolio- und Mietenmanagement
Leitung Unternehmensfinanzierung
Handlungsfeld 8
Nachhaltige Mobilität
Beitrag zur Verkehrswende und Sektorkopplung durch innovative Mobilitätskonzepte.
Verantwortlich
Leitung Konzernservices
Leitung Personal und Recht
Leitung Regionalcenter Wiesbaden
Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung
Wirkungsmessung mit den Sustainable Development Goals (SDGs)
Wo hat die Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte | Wohnstadt ihre wirkungsvollsten Hebel für eine nachhaltige Entwicklung? Um dieser Frage auf den Grund zu gehen, hat die NHW im Jahr 2021 eine umfassende Analyse auf Basis der SDGs durchgeführt. Ziel war es, relevante SDGs für die NHW zu priorisieren, den Beitrag der NHW zu den Zielen zu quantifizieren und diesen perspektivisch auszubauen. Hierbei hat sich die Unternehmensgruppe als erstes Wohnbauunternehmen Deutschlands des Future-Fit Business Benchmarks bedient. Das wissenschaftlich basierte Framework speist sich aus 23 Break-even-Zielen, die jedes Unternehmen – unabhängig von seiner Größe oder Branche – erreichen muss, um im Rahmen der planetaren Grenzen zukunftsfähig zu sein.
Vorgehen und Ausblick
- Identifikation der relevanten SDGs mithilfe des sogenannten SDG Action Managers
- Quantifizierung des Beitrags zu den priorisierten SDGs unter Anwendung des Future-Fit Business Benchmarks
- Ausblick: Erarbeitung von Maßnahmen zur Schließung der Informationslücken und Verbesserung des Status quo
- Ausblick: Umsetzung von Maßnahmen und Erarbeitung von Kommunikationsformaten zur Darstellung des SDG-Beitrags
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Beitrag der NHW zu den SDGs
Bei folgenden SDGs hat die NHW durch ihr Kerngeschäft den größten Einfluss auf eine nachhaltige Entwicklung:
SDG 3: Gesundheit und Wohlergehen
Gesundheit und Wohlergehen ihrer Mitarbeiter:innen sind die Grundlage für die Handlungsfähigkeit der NHW. Ebenso trägt die NHW Verantwortung für die Gesundheit ihrer Mieter:innen und erfüllt ihren Gesellschaftsauftrag, indem sie sicheren und bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung stellt.
Unternehmensbeitrag NHW (Auswahl):
- Betriebliches Gesundheitsmanagement
- Wahrnehmung der Betreiber:innenverantwortung durch u. a. Sicherheitsbeurteilungen, Schutzmaßnahmen
- Einsatz von schadstofffreien Materialien im Bau und Betrieb
- Entsorgung von Altlasten und Gebäudeschadstoffen
- Schulung interner Fachleute in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB)
SDG 7: Bezahlbare und saubere Energie
Die NHW hat als Teil der energieintensiven Immobilien- und Wohnungsbaubranche eine zentrale Verantwortung für die Bereitstellung von energieeffizientem Wohnraum und die Verringerung der Abhängigkeit von endlichen Ressourcen.
Unternehmensbeitrag NHW (Auswahl):
- Zielvereinbarung Land Hessen und Klimastrategie: Einsatz von erneuerbaren Energien erhöhen auf bis zu 100 Prozent bei Wärmeversorgung und Strom
- Energieeinsparungen und Energieeffizienz bei Bau und Modernisierung
- Mieter:innenstromprojekte: Eigene PV-Anlagen und Blockheizkraftwerke zur lokalen Nutzung durch Mieter:innen und Einspeisung ins Netz
SDG 8: Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
Als verantwortungsvolle Arbeitgeberin, Ausbildungsbetrieb und durch die Zusammenarbeit mit Dienstleister:innen und Lieferant:innen kann die NHW zu guten, inklusiven Arbeitsverhältnissen beitragen und nachhaltiges Wirtschaftswachstum entlang ihrer Wertschöpfungsketten fördern.
Unternehmensbeitrag NHW (Auswahl):
- Breit gefächerte Ausbildung im eigenen Betrieb
- Ausgezeichnete Einstiegsmöglichkeiten und Entwicklungsperspektiven für Beschäftigte Integration von Sicherheit und Gesundheit in Kultur und Abläufe des Unternehmens
- Zielquote für Frauen bis zur dritten Führungsebene verabschiedet
- Unterzeichnerin der Charta der Vielfalt
- Verpflichtender Verhaltenskodex für Dienstleister:innen und Lieferant:innen
SDG 11: Nachhaltige Städte und Gemeinden
Bau, Betrieb und Entwicklung von Wohnraum sind Kerngeschäft der NHW. Mit ihrem Gesellschaftsauftrag leistet die NHW einen maßgeblichen Beitrag zu nachhaltigen Städten und Gemeinden. Durch die Gestaltung von Außenflächen und Siedlungsinfrastrukturen trägt das Unternehmen zu einer zukunftsfähigen Stadtentwicklung bei.
Unternehmensbeitrag NHW (Auswahl):
- Gesellschaftsauftrag: Sicheren und sozial verantwortbaren Wohnraum zur Verfügung stellen
- Partizipative Stadtentwicklung durch Bürger:innenbeteiligungen
- ProjektStadt: Stadtentwicklung, Beratung von Kommunen und Gemeinden
- Bauland-Offensive Hessen: Neubaupotenzial für bezahlbares Wohnen heben
- Freiflächenmanagement: Förderung der Biodiversität bspw. durch Insektenwiesen
SDG 12: Nachhaltige / r Konsum und Produktion
Natürliche Ressourcen und Materialien, intakte Böden, schadstofffreie Flächen und der Umgang mit Abfall sind eng mit dem Kerngeschäft der NHW verknüpft. Bei der Beschaffung von Materialien und Bauprodukten hat die NHW einen direkten Einfluss auf nachhaltigen Konsum.
Unternehmensbeitrag NHW (Auswahl):
- Nachhaltigkeitsbewertung von Bauprodukten
- Berücksichtigung von Nachhaltigkeits-Zertifikaten wie Blauer Engel
- Überprüfung auf Altlasten und Gebäudeschadstoffe bei Neubauvorhaben und Sanierung kontaminierter Flächen
- Management und Analyse von Ressourcenverbräuchen
- Weiterverwendung von IT-Geräten
SDG 13: Maßnahmen zum Klimaschutz
Die NHW stellt sich den Aufgaben und Herausforderungen, die sich bei der Transformation ihres Kerngeschäfts durch den Klimawandel ergeben. Der Zusammenschluss mit der Wohnungswirtschaft ist erforderlich, um den notwendigen Wandel in die Breite zu tragen.
Unternehmensbeitrag NHW (Auswahl):
- Konzernweite Klimastrategie mit dem Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestandes im Jahr 2045
- InitiativeWohnen.2050 zur Mobilisierung der Wohnungsbranche
- Klimaschutz und Klimafolgenanpassung in der Stadtentwicklung bspw. durch Entwicklung von Maßnahmen zur Energiereduktion und gegen Überhitzung von Städten
- Sensibilisierung der Mieter:innen für klimaschonendes Nutzungsverhalten durch kostenlose Energiesparberatung
Sozialbeitrag
Die NHW besitzt als ein Unternehmen in öffentlicher Hand zwar erwerbswirtschaftlichen Charakter, zu einem wesentlichen Teil erfüllt sie aber den Zweck, breite Bevölkerungsschichten mit bezahlbarem Wohnraum zu versorgen und diesen unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitszielen zu bewirtschaften. Neben unserem Kerngeschäft erbringen wir eine Reihe von sozialen Leistungen, die sowohl unseren Mieter:innen als auch der Gesellschaft zugutekommen. Die Definition des NHW-Sozialbeitrags sowie die zugrunde liegenden Ermittlungsschritte wurden in den Jahren 2020 und 2021 durchgeführt und dahingehend operationalisiert, dass der jährliche Sozialbeitrag der Unternehmensgruppe seit dem Berichtsjahr automatisiert abgerufen werden kann. Im aktuellen Berichtsjahr 2021 beträgt der NHW-Sozialbeitrag 18,7 Mio. Euro. Die Neudefinition des NHW-Sozialbeitrags bildet einen weiteren konsequenten Schritt in der Fortentwicklung der Governance-Strukturen zur ganzheitlichen Implementierung von Nachhaltigkeitskriterien in das Management- und Steuerungskennzahlensystem der Unternehmensgruppe. Zur transparenten Außenkommunikation wurde die Neudefinition erstmals im Nachhaltigkeitsbericht 2020 dargestellt. Das interne Kennzahlensystem wurde 2021 entwickelt und getestet. Seit dem Berichtsjahr 2021 wird die Veröffentlichung des Kennwerts im Rahmen des neuen Unternehmensberichts vorgenommen.
1) Verzichten
Das heißt für uns, alle ökonomischen Beiträge im Rahmen des Vermietungsgeschäfts, die zur Entlastung der Mieter:innenhaushalte beitragen (v. a. Ausrichtung der Mieten nicht am marktmöglichen Maximum, sondern unter Berücksichtigung sozialer Aspekte der Mietkund:innen und des Gesellschafterauftrags; z. B. Übernahme von Kleinreparatur-Regelungen über den Mieter:innen-TÜV), zu berücksichtigen.
2) Anbieten
Damit meinen wir alle sozialen Leistungen im Bereich Sozialmanagement, Mietschuldner:innenberatung, Gemeinwesenprojekte und die Aufrechterhaltung eines Barzahlungsverkehrs.
3) Weiterentwickeln
Darunter verstehen wir die ökologischen Beiträge der Unternehmensgruppe zur Transformation des eigenen Konzerns und der Branche (z. B. nachhaltiges Bauen und Baustoffstudien, Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele und die zunehmende Inanspruchnahme nachhaltiger Finanzierungsinstrumente).
Klimastrategie
Klimaneutral bis 2045
Wir haben uns über unsere Klimastrategie dazu verpflichtet, bis 2050 einen Primärenergiebedarf von durchschnittlich 27 kWh/m²a, in Verbindung mit sieben bis fünf Kilogramm CO2/m²a zu erreichen. Damit verbunden werden 1,8 Mio. t CO2 eingespart. Durch die veränderten Rahmenbedingungen – Forderung der Klimaneutralität in 2045 – erarbeiten wir aktuell eine Fortschreibung der Klimastrategie. In diesem Zusammenhang streben wir an, 2045 möglichst geringe Restemissionen durch unseren Gebäudebestand zu verursachen. Dies wird zu einer Erhöhung der notwendigen Maßnahmen und somit zu einer Erhöhung des Mehrfinanzierungsbedarfs führen. Die Umsetzbarkeit wird nicht nur stark von Marktkapazitäten, sondern auch von der Möglichkeit der Inanspruchnahme von ausreichend Fördermittelzuschüssen abhängig sein. Die Benennung von Zielwerten, Finanzierungsbedarfen und weiteren Rahmensetzungen wird erst nach Verabschiedung der Fortschreibung der Klimastrategie in 2023 möglich sein.
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Die Transformation finanzieren
Etwa 16 Prozent der gesamten CO2-Emissionen in Deutschland stammen aus dem Gebäudesektor. Genau genommen, müsste diese Zahl auf 28 Prozent erhöht werden. Denn weitere Emissionen entstehen bei der Herstellung von Strom, Fernwärme und Baustoffen. Diese Produkte werden im Gebäudesektor benötigt, werden aber den Emissionen der Energiewirtschaft und der Industrie zugerechnet. Dies verdeutlicht, welchen Hebel der Gebäudesektor für den Klimaschutz darstellt. Gebäude müssen energetisch saniert, alte Heizungen ausgetauscht und umweltschonendes Baumaterial eingesetzt werden. Die NHW wirkt auf die Transformation der gesamten Wohnungswirtschaft hin zur Klimaneutralität 2045 ein: Im Oktober 2019 hat sie die InitiativeWohnen.2050 ins Leben gerufen. Diese vereint aktuell über 170 Partnerunternehmen aus dem gesamten Bundesgebiet sowie elf Verbände und die brancheneigene Hochschule der Wohnungswirtschaft, um die Klimaschutzbemühungen im Gebäudesektor gebündelt voranzutreiben.
Rahmenbedingungen verbessern
Die sukzessive Modernisierung der Wohnungsbestände ist einer der wichtigsten Hebel zur Erreichung der Klimaziele. Dank der Erhöhung des Eigenkapitals durch das Land Hessen (siehe Handlungsfeld Investitionsmanagement / -strategie) stehen in den Jahren zwischen 2021 und 2026 im Durchschnitt rund 200 Mio. EUR jährlich zur Modernisierung und Instandhaltung der Wohnungsbestände bereit. Die Hälfte der Mittel stehen für Modernisierungen zur Verfügung und tragen damit zur Umsetzung der Klimastrategie bei. Bis einschließlich 2025 existieren damit erstmals Mittel gemäß der in der hauseigenen Klimastrategie ermittelten Höhe. Allerdings ist für die Jahre 2026 bis 2045 die Finanzierung derzeit noch nicht ausreichend gesichert. Hier gilt es, die Finanzierungslücke zu schließen, da sonst die Ziele der Klimastrategie und somit die Zielvereinbarung mit dem Land Hessen nicht erreicht werden können.
Durch die Gesetzesnovellierungen zum Jahreswechsel 2020 / 2021 hinsichtlich der Bundesförderung, dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und weiteren Regulierungen sind wesentliche Verbesserungen der Rahmenbedingungen für die Wohnungswirtschaft erreicht worden. Im Verlauf des aktuellen Jahres allerdings wird die EEG-Umlage, früher als geplant, bereits zum 01.07.2022 entfallen. Statt jedoch die Maximierung energetischer Effizienz zu forcieren, sollte eine zielgerichtete Förderung auf CO2-Minimierung setzen. Bereits heute ist klar, dass die langfristige Bereitstellung ausreichender Zuschussfördermittel für die Transformation des Bestandes in Richtung Klimaneutralität eine der wesentlichsten Stellschrauben darstellt.
Rahmen für die Klimazielsetzung
Bei der Entwicklung ihres Klimaziels hat sich die Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte | Wohnstadt an den regulatorischen Zielvorgaben der UN und der deutschen Bundesregierung für 2045 orientiert. Mithilfe dieser Vorgaben lassen sich die THG-Emissionen des aktuellen Wohnungsbestandes (Status quo) bewerten. Für die Unternehmensgruppe besteht für 2045 das klare Ziel: Einhaltung des CO2-Budgets. Handlungsleitend ist für den Konzern, den Mieter:innen auch unter den Vorzeichen des Klimawandels ein ganzjährig behagliches Raumklima zu bieten. Die Schließung der CO2-Lücke wird durch den Fahrplan für die Zielerreichung realisiert, der auf verschiedenen Kernelementen beruht. Neben dem Fokus auf eine massive Reduktion der CO2-Emissionen in den Wohnungsbeständen liegt der Schwerpunkt auf der Versorgung der Gebäude mit regenerativen Energien, vorzugsweise aus dezentraler Erzeugung vor Ort.
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CO2-Pfad der Zielerreichung
Um das Klimaziel von 27 kWh/m2a bzw. fünf bis sieben Kilogramm CO2/m2a bis zum Jahr 2050 zu erreichen, hat die Unternehmensgruppe ein Zielszenario für den Verlauf ihrer CO2-Emissionen entwickelt. Das Szenario setzt eine Umsetzung der beschriebenen Kernelemente zur Schließung der CO2-Lücke voraus.
Maßnahmen zum Klimaschutz im Detail
Die Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte | Wohnstadt wird mehr Wohneinheiten pro Jahr modernisieren, den Anteil von Vollmodernisierungen erhöhen sowie auf erneuerbare Energien in der Wärmeversorgung setzen. Bereits seit 2019 wird bei Bestandsmodernisierungen jährlich der Anteil von Wärmeversorgungsanlagen auf Basis Erneuerbarer Energien erhöht. Im Berichtsjahr konnten bereits knapp 70 Prozent der dezentral versorgten Bestände mit solchen Anlagen bestückt werden. Dabei achten wir gemäß unserem Gesellschafterauftrag darauf, dass Mieterhöhungen in einem sozial verträglichen Maß bleiben. Wichtig bei der Zielerreichung ist es, die Defossilisierung des gesamten Portfolios im Blick zu behalten und über den Gesamtbestand den größten Hebel zur Minimierung der Treibhausgasemissionen zu wählen.
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Neubau
Im Neubau liegt unser Fokus auf einem maximal möglichen Energiespareffekt, der zugleich wirtschaftlich vertretbar erreicht werden kann, ohne die Mieter:innen zusätzlich zu belasten. Seit dem Bauantragsjahr 2019 realisieren wir alle Neubaumaßnahmen des Anlagevermögens im KfW-Standard EH55.
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Modernisierung
Eine zentrale Maßnahme ist die energetische Modernisierung von Gebäudehülle und Wärmeversorgung. Seit dem Jahr 2021 müssen alle Wohneinheiten, die einer Vollmodernisierung unterzogen werden, einen Primärenergiebedarf von höchstens 70 kWh / m²a aufweisen – im Durchschnitt erreichen wir ca. 43 kWh / m²a – unter Beibehaltung des Hüllflächenstandards nahe dem gesetzlichen Neubauniveau. Somit kann bereits heute annähernd der interne Zielwert für das Jahr 2030 erreicht werden. Auch bei den Teilmodernisierungen werden die Zielwerte bereits deutlich unterschritten. Hiermit werden die gebäudebedingten Emissionen im Vergleich zum Status vor der Modernisierung deutlich gesenkt (60–80 Prozent). Gleichzeitig werden die Modernisierungen sozialverträglich durchgeführt, da nur maximal 6 Prozent der umlagefähigen Kosten an die Mieter:innen weitergegeben werden. Aufgrund des Mietrechtsanpassungsgesetzes beläuft sich die Modernisierungsumlage seit Anfang 2019 real, beim überwiegenden Teil der Bestandswohnungen, sogar nur auf drei bis vier Prozent. Denn die hier hinterlegte gesetzliche Deckelung trifft bei der NHW bei rund 72 Prozent der Wohneinheiten mit einer Miete unter sieben Euro / m2 zu. Ein besonderer Fokus bei der Modernisierung liegt auf erneuerbaren und dezentralen Energieträgern, wie Wärmepumpen in Kombination mit PV-Anlagen, die verstärkt zum Einsatz kommen.
Durchschnittsmiete und durchschnittliche Mietvertragsdauer
GdW EF11
GdW MB4
GdW MB7
GdW MB8
GdW MB9
Mietenstruktur
GdW EF4
GdW EF7
GdW MB6
Quartiersentwicklung und Mobilität
Die Unternehmensgruppe verpflichtet sich, für alle Quartiere, die modernisiert werden, ganzheitliche Energiekonzepte zu entwickeln, die den wirtschaftlichen Einsatz regenerativer Energien berücksichtigen. Auch Maßnahmen zur nachhaltigen Mobilität werden im Rahmen der Quartiersentwicklung standardgemäß geprüft. Denn: Allein durch Modernisierung sind die geforderten CO2-Reduktionen nicht zu erreichen. Auf diese Weise werden Best-Practice-Quartiere mit Vorbildwirkung über die eigenen Bestände hinaus realisiert.
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Ökostrom
Flankiert werden unsere Klimaschutzbemühungen durch den Bezug von Ökostrom und die CO2-Kompensation von Erdöl und Erdgas. Den Bezug von Strom für die Geschäftsgebäude und den Allgemeinstrom des Wohnungsbestands deckt die Unternehmensgruppe seit 2017 zu 99 Prozent aus Ökostromtarifen. Die Kompensation von CO2-Emissionen nutzen wir als ein wichtiges Werkzeug, um Zeit für den langfristigeren Hebel der Bestandsmodernisierung zu gewinnen. Die NHW versorgt ihre Mieter:innen seit 2018 ausschließlich mit klimaneutralisiertem Erdgas und seit Mitte 2019 auch mit neutralisiertem Heizöl. Hierdurch werden jährlich rund 42 Prozent der Gesamtemissionen – ca. 60.000 t CO2 pro Jahr – durch Entwicklungshilfeprojekte kompensiert.
Weitere Einsparpotenziale
Weitere CO2-Einsparungen lassen sich bis 2045 durch die deutliche Erhöhung des Anteils regenerativer Energieversorgung in der Haustechnik erzielen. Darüber hinaus leistet im Zielszenario die Erhöhung der Modernisierungsquote einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung des Klimaziels. Während die vorgenannten Primärenergieziele für Neubau und Modernisierung bereits in Hinblick auf ihre Umsetzung beschlossen sind, gilt es, bei diesen Zielen noch die Realisierbarkeit zu verifizieren. Die Umsetzung hängt maßgeblich an der Frage, wie die Finanzierung der zusätzlich notwendigen Investitionen organisiert werden kann. Die aktuelle Fortschreibung der Klimastrategie prüft verschiedene Zielszenarien, abhängig von der Bereitstellung von Fördermitteln seitens der öffentlichen Hand. Schon seit 2019 ist klar: Ohne eine deutliche gesamtgesellschaftliche Zuschuss-Förderung der Klimaneutralität im sozialen Wohnungsbau lassen sich die Klimaziele nicht erreichen.
Anpassung an Klimafolgen
Die Unternehmensgruppe erarbeitet aktuell einen kontinuierlichen Prüfmechanismus (Drei-Jahres-Perioden), um Auswirkungen des Klimawandels hinsichtlich der Notwendigkeit von Anpassungsmaßnahmen in der Baupraxis zu bewerten. Im Zuge dessen wurde eine erste In-House-Analyse mit Hilfe eines Geoinformationssystems erstellt, um durch Starkregenereignisse gefährdete Bereiche zu identifizieren. Weiter ist die Prüfung der als relevant identifizierten Maßnahmen des Klimaschutzplans Hessen 2025 vorgesehen. Hierunter fallen folgende Maßnahmen:
- Hitzeschutz im Gebäudebereich
- Erhöhung von Rückstrahleffekten der Gebäudehülle inklusive Dachflächen
- Einbau von Rückstauklappen für Gebäudeanschlüsse zum Schutz vor Starkregenereignissen
- Anpassung von exponierten Außenbauteilen in Gebäuden
- Verbesserung der Versickerungseigenschaften auf Grundstücken und an Gebäuden
- Sicherung und Erweiterung der Flächen zur Kalt- und Frischluftzufuhr sowie deren Entstehungsgebieten
Im nächsten Schritt sollen die Prüfergebnisse bei der Weiterentwicklung der Konzernprozesse, wie der Standardbaubeschreibung, berücksichtigt werden.
Regeltreue und Risikomanagement
Alle Geschäfte der Unternehmensgruppe werden unter Einhaltung der gesetzlichen und untergesetzlichen Vorschriften und unternehmenseigenen Statuten geführt. Alle internen Vorgaben und Strukturen sind in der Corporate Governance verankert. Für einen nachhaltigen Erfolg setzt die Unternehmensgruppe auf eine systematische Erfassung und Beurteilung der damit verbundenen Risiken und Chancen.
GRI 102-11
Compliance
Unser Handeln steht in Übereinstimmung mit geltenden Regeln des Rechtsrahmens, vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Gesellschafter:innen, Tarif- und Kooperationspartner:innen sowie den selbst auferlegten Unternehmensregeln und eingegangenen Selbstverpflichtungen – das stellen wir mit unserem Compliance-Management sicher. Ein regelgetreues Verhalten ist das Fundament für vertrauensvolle, integere und nachhaltige Geschäftsbeziehungen. Die Compliance-Richtlinien umfassen mögliche ökonomische, umweltbezogene und gesellschaftliche Auswirkungen. Es wird sichergestellt, dass die gesetzlichen Bestimmungen und unternehmensinternen Leitbilder, Richtlinien und Dienstanweisungen jederzeit eingehalten werden. Dieses Bekenntnis wurde sowohl im Unternehmensleitbild als auch in der Unternehmensstrategie verankert. Ein wesentlicher Aspekt dabei ist, dass alle Geschäftsbeziehungen sachbezogen, fair in der Zusammenarbeit, transparent und frei von unlauteren Methoden geführt werden. Um die Systematik zu verankern, besteht seit 2015 eine Compliance-Vereinbarung mit dem Gesamtbetriebsrat für alle Mitarbeiter:innen. Zudem wurde im selben Jahr ein Compliance-Beauftragter berufen, dessen Aufgabe es ist, Unregelmäßigkeiten bei Geschäftsvorfällen aufzudecken und aufzuklären. Diese Position wird von der Innenrevision sowie einer unabhängigen externen Ansprechstelle bei einer Rechtsanwaltskanzlei vervollständigt. Diese nimmt Hinweise außerhalb der Unternehmensgruppe entgegen. Auf Wunsch bleibt die Anonymität gewahrt. Die Kontaktdaten sind auf der Homepage veröffentlicht. Die Haltung der Unternehmensgruppe zu Regelverstößen ist klar:
- Missbrauch der eigenen Position zum persönlichen Vorteil, zugunsten Dritter oder zum Schaden des Konzerns wird nicht geduldet.
- Betrügerische Handlungen, wie arglistige Täuschung, Bestechung und Ähnliches zum Nachteil des Unternehmens oder seiner Geschäftspartner:innen werden nicht toleriert.
- Im Interesse einer vertrauensvollen Zusammenarbeit ist der Umgang mit Geschäftsinformationen stets vertraulich.
Die Gesamtverantwortung für Governance obliegt der Geschäftsführung. Damit bekommt das Thema das notwendige Gewicht und die aus den gesetzlichen, unternehmensinternen und vertraglichen Vorgaben resultierenden Pflichten werden zudem in den Leitungsprozess integriert. Dabei schafft das Compliance-Management der Unternehmensgruppe Transparenz, Hilfestellung und Verbindlichkeit und dient darüber hinaus dem Schutz der Beschäftigten, Beauftragten und Organen vor Rechts- und Regelverstößen und anderen wirtschaftskriminellen Handlungen. Die Mitarbeiter:innen werden kontinuierlich sensibilisiert, um der notwendigen Regeltreue Genüge zu leisten. Um die Steuerung und Überwachung der Regeleinhaltung zu gewährleisten, gibt es entsprechende Strukturen, die die Überprüfung und Weiterentwicklung der Regelsysteme sicherstellen. Durch die Innenrevision wurde der Mieter:innen-TÜV, also die Beauftragung von Kleininstandhaltung direkt durch Mieter:innen, auf möglichen Missbrauch geprüft. Bei dieser Prüfung ergaben sich keine Korruptionsfälle. Verfahren aufgrund von wettbewerbswidrigem Verhalten oder Kartell- und Monopolbildung sind bei keinem Unternehmen der Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte | Wohnstadt anhängig.
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Risikomanagement
Um Risiken frühzeitig zu identifizieren und entsprechende Gegenmaßnahmen ergreifen zu können, gibt es in der Unternehmensgruppe ein systematisches Risikomanagementsystem. Dieses gewährleistet ein vorsorgliches Erkennen und Verfolgen als auch ein frühzeitiges Aufzeigen von Entwicklungen wesentlicher oder bestandsgefährdender Risiken und Ereignisse. Darunter fallen diejenigen Risiken, die eine Zukunftsgefährdung in der Ziel- bzw. Planerreichung darstellen oder geschäftsschädigende Reputationsschäden auslösen könnten. Entsprechende Maßnahmen zu entwickeln, zu kontrollieren und zu steuern, obliegt der Geschäftsführung und ist Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit.
Für die gesamte Unternehmensgruppe kommt eine Risikofrüherkennung über ein dynamisches, integriertes und EDV-gestütztes System zum Einsatz. In regelmäßigen Abständen wird mit den Risikoverantwortlichen die Inventarisierung in Einzelgesprächen zusätzlich zur monatlichen Erfassung und Bewertung grundsätzlich auf Aktualität und Passgenauigkeit hinterfragt. Jede:r Risikoverantwortliche hat die für ihren / seinen Fachbereich spezifischen Ausprägungen des Themas Nachhaltigkeit zu berücksichtigen und die potenziellen Risiken daraus für ihren / seinen Geschäftsbereich zu bewerten, so auch Ad-hoc-Risiken. Zur weiteren Integration von Nachhaltigkeit ins Risikomanagementsystem ist der Leiter des Kompetenzcenters Nachhaltigkeitsmanagement als einer von 23 Risikoverantwortlichen benannt worden. Seit 2019 wird alle zwei Jahre eine grundsätzliche Analyse erfasster, bewerteter und möglicher neuer Nachhaltigkeitsrisiken in einem Lenkungsgruppenworkshop vorgenommen. Im Frühjahr 2022 wurde ein weiterer Workshop durchgeführt, der einen Fokus auf klimawandelbedingte Risiken legte, in dem aber auch weitere aktuelle Risikothemen wie Lieferengpässe, Baukostensteigerung und Fachkräftemangel in ihrer Relevanz bewertetet wurden.
GRI 102-11
GRI 102-15
Datenschutz
Als Wohnungsbauunternehmen, Stadt- und Projektentwicklerin sowie als Arbeitgeberin verfügt die Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte | Wohnstadt über eine große Menge von Daten. Deren Schutz zu jeder Zeit zu gewährleisten, hat höchste Priorität. Die Datenschutzbeauftragte wird entsprechend in alle relevanten Projekte und Prozesse eingebunden. Eine eigene Datenschutzrichtlinie sowie entsprechende Gesamtbetriebsvereinbarungen und Dienstanweisungen stellen den Datenschutz sicher. Ein externer Datenschutzbeauftragter aus einer spezialisierten Kanzlei ist mit dem Thema betraut. Zudem verantwortet eine Kollegin neben dem Policy Management auch die interne Datenschutzkoordination.
Eingehende Anfragen in Bezug auf den Datenschutz bei der Unternehmensgruppe werden dokumentiert und beantwortet. Im Berichtszeitraum erfolgte keine Anfrage durch eine:n Mitarbeiter:in. Vier Anfragen durch Mieter:innen und 24 Anfragen durch Behörden konnten im Berichtsjahr klärend beantwortet werden. Insgesamt sieben Datenschutzvorfälle wurden fristgerecht bearbeitet und der Aufsichtsbehörde gemeldet.
Die Entwicklung des Datenschutzes bezüglich gesetzlicher Anforderungen und deren Auslegung wird verfolgt und die Auswirkung auf das Unternehmen geprüft. Seit dem 25.05.2018 gelten die europäische Datenschutz-Grundverordnung sowie das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu). Die NHW hat alle erforderlichen Prozesse und Dienstanweisungen, Dokumentvorlagen und Auftragsdatenverarbeitungsverträge entsprechend der gesetzlichen Vorgaben angepasst. Im Berichtsjahr wurden 100 Prozent der Mitarbeiter:innen zu den Datenschutzregelungen geschult.
GRI 419
Bußgelder
Im Berichtszeitraum sind bei der Unternehmensgruppe keine Bußgelder wegen Nichteinhaltung von Vorschriften in Bezug auf die Bereitstellung und Nutzung von Produkten und Dienstleistungen sowie von Umweltvorschriften angefallen. Auch Bußgelder wegen Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften lagen im Berichtsjahr nicht vor.
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Nachhaltigkeitsstrategie
Um unsere Nachhaltigkeitsleistung zu beleuchten und auszubauen, hatten wir uns in den acht Handlungsfeldern konkrete Ziele in der Nachhaltigkeitsstrategie 2018 gesetzt. Die darin enthaltenen Maßnahmen sind mittlerweile vollständig abgeschlossen und werden daher hier nicht mehr aufgeführt, können aber in den Berichten der letzten Jahre nachgelesen werden. Aktuell befindet sich ein neuer Strategieprozess für die Unternehmensgruppe in Vorbereitung, im Zuge dessen auch die Nachhaltigkeitsstrategie novelliert und die Maßnahmen der kommenden Jahre definiert werden.