Der Klimawandel ist eine ernst zu nehmende Bedrohung. Die Forschungsergebnisse, die belegen, dass der Mensch die Verantwortung für diesen Wandel trägt, erkennen wir an. Als Wohnungsunternehmen der öffentlichen Hand sind wir verpflichtet, unseren Beitrag zu leisten, damit die klimapolitischen Ziele des Landes Hessen und der Bundesrepublik erreicht werden können. Für die Wohnungsbranche, die überwiegend aus Unternehmen mit bis zu 20 Mitarbeitenden besteht, ist der „Marathon zur Klimaneutralität” eine große Transformationsaufgabe, begleitet vom demografischen Wandel und der Digitalisierung. Klimaschutz betrachten wir als die Herausforderung mit den größten wirtschaftlichen Implikationen für die Unternehmensentwicklung der nächsten Jahrzehnte.
Unsere Verantwortung für den Klimaschutz
Auswirkungen
Laut dem Deutschen Wetterdienst liegt Deutschland bereits bei einer Klimaveränderung von 1,6 Grad (statt 1,1 Grad). Entsprechend sind hierzulande auch zahlreiche Auswirkungen gravierender als im globalen Mittel. Bis 2045 sind es noch gut 20 Jahre – eine große Herausforderung für eine Branche mit gebundener Infrastruktur, die üblicherweise 40-Jahres-Zyklen hat.
Das Erreichen der Klimaziele ist eine „gemeinsame nationale Aufgabe“. Deshalb erfordert sie einen transparenten Dreiklang von Politik, Gesellschaft und Wirtschaft. Die Wohnungswirtschaft stellt immerhin 65.000 Arbeitsplätze und ist mit einem Anteil von 11 % an der deutschen Wirtschaftskraft eine starke Branche.
Die Wohnungsbranche benötigt allerdings, wie beispielsweise auch die Stadtwerke als Fernwärmebetreiber, hohe Zuschüsse, langfristig verlässliche Rahmenbedingungen und Regularien, die die Defossilisierung und die Produktion erneuerbarer Energien maximal erlauben. Zur Verdeutlichung: Allein um eine Zielmarke von 11 kg CO2/m²a im Jahr 2045 zu erreichen, benötigen wir als NHW unter den aktuellen wirtschaftlichen Rahmensetzungen rd. 147 Mio. Euro Zuschuss jährlich. Denn nachhaltiges Handeln gleicht einem Balanceakt: Bei jeder Entscheidung müssen wir abwägen, ob das Pendel mehr Richtung sozialer Auftrag, ökologische Ziele oder wirtschaftliche Resilienz ausschlägt. Sehr hemmend für die gesamte Branche ist in diesem Zusammenhang die Streichung von Zuschüssen: Im Berichtsjahr wurde die erst ein Jahr zuvor eingeführte Zuschussförderung für umfassende Sanierungen komplett eingestellt, ohne Vorankündigung und Konsultation der Fachverbände und sehr zum Nachteil der Wohnungswirtschaft. Zwar gibt es im Rahmen der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) jetzt insgesamt mehr Fördermittel (insgesamt 12 bis 13 Milliarden, plus eine Milliarde pro Jahr für den Neubau), jedoch verringern sich für den einzelnen Antragsteller die Fördersätze. Förderungen für Komplettsanierungen werden auf zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse umgestellt. Echte Zuschüsse nahe dem Investitionszeitpunkt erhöhen die Liquidität und ermöglichen somit, schneller, weitere erforderliche Bestandsinvestitionen zu tätigen.
In Deutschland entfallen rund 40 % der CO2-Emissionen auf den Gebäudesektor; Treibhausgasemissionen gelten als die Hauptursache für den Klimawandel. Daher betrifft das Thema Klimaschutz alle Aktivitäten der NHW – von der Bewirtschaftung unserer Wohnungsbestände über Neubauaktivitäten bis hin zur Beratung bei der Stadtentwicklung. Aus diesem Grund nimmt Klimaschutz auf der Liste unserer wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen Platz 1 ein. Es ist auch eines der drei Hauptunternehmensziele.
Wir verursachen zum einen direkt CO2-Emissionen, indem wir für die Beheizung und die Warmwasserversorgung unseres Wohnungsbestands fossile Energieträger verbrennen. Zum anderen sind wir indirekt an weiteren Emissionen beteiligt, die beim Wohnungsbau entstehen; allen voran setzt die Zementherstellung große Mengen CO2 frei.
Als übergreifende Aufgabenbereiche haben wir darum definiert: Vermeiden bzw. Senken der THG-Emissionen, Steigerung der Energieeffizienz, Klimastrategie für das 1,5-Grad-Ziel (gemäß CSRD). Hierbei kommt es aufgrund der Dimension der ökonomischen Auswirkungen sowie der Kürze des verbleibenden Zeitraums in Kombination mit unserem sozialen Nachhaltigkeitsauftrag der preisgünstigen Mieten unbedingt darauf an, den größtmöglichen Hebel des eingesetzten Budgets für die CO2-Minimierung zu erreichen.
Diesen Hebel erreichen wir vor allem durch Defossilisierung der Wärmeerzeugung. Also durch den Einsatz von Erneuerbaren Energien. Aufgrund der Volatilität der Rahmenbedingungen ist es erforderlich, unsere Klimastrategie immer wieder anlassbezogen zu aktualisieren. Nach deren Fortschreibung im Jahr 2022 prüfen wir, wie wir das Ziel von 11 kg CO2/m²a angesichts der enorm herausfordernden ökonomischen und regulatorischen Rahmenbedingungen adressieren können. Der unveränderte Erkenntnisstand seit 2018/2019 ist, dass dies ohne eine deutliche Verbesserung der Förderkulisse kaum gelingen kann.
Nach derzeitiger Ermittlung können wir aus eigener finanzieller Kraft mit entsprechenden Finanzmarktmitteln, die unsere wirtschaftliche Stabilität erhalten, lediglich ein Emissionsziel von 17 kg/m²a bis 2045 erreichen. Da wir mit dem oben genannten benötigten Zuschuss von jährlich 147 Mio. € nicht rechnen können, müssen wir unsere Klimastrategie daran anpassen. In einer weiteren Detaillierungsstufe prüfen wir deshalb die Maßnahmen, die den größtmöglichen Hebel der eingesetzten Geldmittel zur CO2-Reduzierung bewirken. Im Fokus steht u. a., inwieweit wir den Heizanlagentausch von ‚fossil‘ auf ‚erneuerbar‘ zeitlich abkoppeln und unabhängig von weiteren Modernisierungsmaßnahmen vorziehen können.
Anzumerken ist, dass für das 1,5-Grad-Ziel eine Reduzierung auf 1,5 kg CO2/m²a erforderlich wäre. Hierzu wären jährlich 415 Mio. € an Investitionen bei einem erforderlichen Zuschussbedarf von 267 Mio. €/a erforderlich. Dies zeigt, dass eine abgestimmte Planung über alle Sektoren dringend notwendig ist, um bezahlbare Wege zur Klimaneutralität zu beschreiten. Die anstehende kommunale Wärmeplanung bietet dafür Möglichkeiten, allerdings nur unter der Bedingung einer gleichberechtigten Beteiligung der relevanten Akteure. Dazu zählen mit Blick auf den Wohnungsbestand neben der Kommunalverwaltung vor allem die Energie- und Wohnungswirtschaft; auch die Untersuchung von Abwärmepotenzialen gehört dazu.
Maßnahmen zum Klimaschutz sind mit hohen Kosten verbunden, die nicht alle Mietparteien tragen können. Hier sehen wir grundsätzlich Mieterhöhungen als soziales Risiko, durch die der Lebensstandard der Menschen, die bei uns wohnen, sinken kann – verbunden mit einer drohenden gesellschaftlichen Spaltung.
Was die NHW betrifft, so bedeutet die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen im Rahmen von Modernisierungen aber auch, dass das Geld an anderer Stelle fehlt – beispielsweise für den Neubau oder auch Personaleinstellungen.
Was die Geschäftsrelevanz von Klimaschutzmaßnahmen betrifft, so sehen wir aber auch die positiven Seiten. So begreifen wir neue Geschäftsmodelle durch eigene Energieerzeugung inklusive des Verkaufs von Überschüssen als Chance: Durch diese können Nebenkosten internalisiert und somit die sozialen Auswirkungen durch die Modernisierung abgemildert werden. Zumindest, wenn die Rahmenbedingungen so gesteckt sind, dass eine wirtschaftlich tragfähige Umsetzung der Stromproduktion, Nutzung im Quartier und Vermarktung der Restkapazitäten möglich ist. Hier fordern wir gemeinsam mit unseren Verbänden, dass die Regulatorik weiter vereinfacht wird. Beispielsweise wäre es wichtig, dass eigenproduzierter Ökostrom als Teil der Betriebskosten umlagefähig wird. Bei verantwortungsvollem Umgang mit den Auswirkungen des Klimawandels tragen wir zum gesellschaftlichen Wohl bei, schützen die uns anvertrauten Werte und schaffen langfristig lebenswerte Räume für unsere Mieterschaft.
Aus technischer Perspektive rücken zunehmend Defossilisierung durch Austausch und Ergänzung von Heizanlagen, beispielsweise durch Wärmepumpen oder mehr Fernwärme-Anschlüsse in den Fokus. Als Chance sehen wir hier Win-win-Potenziale zwischen Stadtwerken und Wohnungsunternehmen bei der Fernwärme, bei der beidseitig Infrastrukturherausforderungen angegangen werden können.
Für die Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte Wohnstadt besteht mittel- bis langfristig die Gefahr der Ertrags- und Wertminderung, wenn der Wohnungsbestand nicht den Klimaschutzanforderungen entsprechend bewirtschaftet und entwickelt wird. Ein weiteres Risiko für unser Geschäft besteht darin, dass wir die gesetzlichen Vorgaben nicht erreichen. Das hätte verschiedene Konsequenzen: So drohen Strafzahlungen für die Teile des Gebäudebestands, für die gesetzliche Vorgaben nicht erfüllt sind. Zudem ist mit steigendem Abfluss liquider Mittel durch die CO2-Abgabe zu rechnen. Auch aus Finanzierungssicht werden die Rahmensetzungen immer stärker auf die Erfüllung von Nachhaltigkeits- und Klimazielen ausgerichtet. Zudem könnte unser guter Ruf darunter leiden. Grundsätzlich stellen steigende Energiekosten ein Risiko dar; das gilt auch für Materialien, die wir für Sanierungen benötigen und bei denen Knappheit herrscht. Auch Baukostenexplosionen durch Inflation und steigende Zinsen stellen eine Gefahr dar.
Neben der CO2-Neutralität im Betrieb, mit der wir uns bislang überwiegend beschäftigt haben, machen die grauen Emissionen in den Baustoffen einen vergleichbaren Teil der Gesamtaufgabe aus. Und die Klimakrise, also die Extremwettereignisse, die uns bereits seit Jahren ereilen, drohen uns in den nächsten Jahrzehnten eine zunehmende Zahl ungeplanter Ausgaben zur Erhaltung der Gebäudesubstanz zu bescheren (dazu mehr im Kapitel Klimaanpassung).
Auch der Fachkräftemangel stellt ein dauerhaftes Risiko dar. Hier treten wir in Konkurrenz zu anderen Marktteilnehmenden: Wenn alle Wohnungsunternehmen ihre Modernisierungsraten aufgrund der Klimaschutzanforderungen signifikant erhöhen, wird das auf dem Arbeitsmarkt verfügbare Personal noch knapper. Auch wird es dann noch schwieriger, Dienstleistungsunternehmen in ausreichender Anzahl zeitnah zu beauftragen. Es kommen Lieferschwierigkeiten, Materialknappheit und verlängerte Lieferzeiten hinzu.
Um die gesteckten Klimaziele zu erreichen, ist die Wohnungsbranche auf die Unterstützung der politisch Verantwortlichen angewiesen und benötigt Folgendes:
- Realistische Anpassung und Harmonisierung rechtlicher Rahmenbedingungen
- Harmonisierung der Vorgaben von Bund und Ländern
- Wiedereinführung von Zuschussförderung. Und gesicherte langfristige Bereitstellung von Mitteln in ausreichender Höhe.
- Die handelsrechtliche Aktivierbarkeit der Investitionen in die Defossilisierung von Heizungsanlagen.
- Nachbesserung der finanziellen Förderung für das Halten von Wohnungsbeständen.
- Beschleunigung und Entbürokratisierung von Genehmigungsverfahren.
- Bundesweite Aufklärungs- und Motivationskampagne für die Nutzenden.
Hand in Hand damit geht die seitens der IW.2050 geforderten politische Steuerung von:
- Fachkräftemangel
- Baupreissteigerung und Baumaterialmangel
- Defossilisierung der Energiewirtschaft
GRI 3-3 a.
GRI 3-3 b.
Richtlinien/Verpflichtungen
Um das wesentliche Thema Klimaschutz zu steuern, greifen wir auf verschiedene Richtlinien zurück.
Zweck unserer Richtlinie zum Klimaschutz ist es, im Rahmen der einsetzbaren Mittel dazu beizutragen, die gesteckten Klimaschutzziele zu erreichen. Ziel ist es, Treibhausgasemissionen zu senken und unseren Anteil an der Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien kontinuierlich auszubauen – unter Berücksichtigung der Einspar- und Effizienzpotenziale. Die Geschäftsführung ist zuständig für die Festlegung der Klimaschutzziele und die Umsetzung dieser Richtlinie – gemeinsam mit zahlreichen Verantwortlichen auf verschiedenen Leitungsebenen des Unternehmens.
Die Richtlinie zur Energieeffizienz soll die kontinuierliche energetische Verbesserung unseres Wohnungsbestandes sicherstellen und dafür sorgen, dass wir unseren Anteil an der Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien ausbauen, sowie zur effizienten Energienutzung beitragen. Verantwortlich für die Befolgung der Richtlinie sind verschiedene Verantwortliche und Leitungen quer durch das Unternehmen sowie Mitarbeitende, die maßgeblich mit Energienutzung, Energieerzeugung und Energieeinkauf beschäftigt sind.
Zweck der Neubau-Richtlinie ist es, ressourceneffiziente, werthaltige und zukunftsfähige Neubauten zu errichten. Wir entwickeln unsere Neubauprojekte umweltschonend, sicher und sozialverträglich.
GRI 3-3 c.
Maßnahmen
Im Rahmen der von uns geleiteten Initiative Wohnen.2050 (IW.2050) haben sich die beteiligten Wohnungsunternehmen auf folgende Schlüsselmaßnahmen verständigt, um dem Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestands näher zu kommen:
- Defossilisierung der Wärmeversorgung
- Abriss und Ersatzneubau
- Dämmung der obersten Geschossdecken und der Kellerdecken
- Substitution Erdgas durch Bio-Methan
- Serielle Modernisierung
- Fernüberwachung
- Nutzerverhalten
Maßnahmen zur Klimaanpassung (Adaptation) finden sich in einem eigenen Kapitel. Unsere Aktivitäten zur Prävention (Eindämmung der Auswirkungen der Klimaveränderungen) sind Thema der folgenden Abschnitte.
GRI 3-3 d.
Energetisch modernisieren
Für Wohnungsbauunternehmen liegt der größte Hebel für mehr Klimaschutz darin, die durch die Mieterschaft verursachten CO2-Emissionen bei der Wärmeversorgung zu senken. Zentral sind hierbei die energetischen Modernisierungen von Gebäudehülle und Wärmeversorgung. Dabei achten wir gemäß unserem Gesellschafterauftrag darauf, dass Mieterhöhungen in einem sozial verträglichen Maß bleiben. Unser Anspruch ist es, die Lebensqualität der bei uns wohnenden Menschen zu erhöhen und dabei den ökologischen Fußabdruck zu verkleinern. Federführend für die Umsetzung ist bei der Unternehmensgruppe der Unternehmensbereich Modernisierung/Großinstandhaltung. Der Fokus liegt darauf, die Gebäude der schlechtesten Energieeffizienzklassen zuerst zu defossilisieren und wenn finanziell möglich auch umfassend zu modernisieren.
Die Auswahl der Objekte für das Modernisierungsprogramm erfolgt auf Basis der technischen Gebäudeanalyse. Diese erfolgt auf Basis einer Gebäude-Datenbank für die rund 4.000 unternehmenseigenen Gebäude. Ein Katalog mit Kriterien für alle Bauteile hilft, eine Reihenfolge der anstehenden Modernisierungen zu bilden. Dabei stehen beispielsweise die Fragen nach der energetischen Beschaffenheit der Fassade, des Kellers, des Dachbodens sowie der Wärmeversorgung und weiteren Kriterien zur Bewertung der technischen Objektqualität im Fokus. Darüber hinaus spielen für eine Investitionsentscheidung sowohl die standortbezogene Eignung, wirtschaftliche Erwägungen eine Rolle. Für die zu modernisierenden Wohngebäude wird als Hüllstandard der in den vergangenen Jahren etablierte Ausführungsstandard der Unternehmensgruppe als Kosten-Nutzen-Optimum beibehalten. Der Modernisierungs-Hüllstandard der NHW umfasst Außenwanddämmungen von mindestens 16 cm, Dreifach-Verglasungen der Fenster sowie gedämmte Kellerdecken und gedämmte Dachgeschosse. Hiermit liegt die NHW bei Vollmodernisierungen zwischen den Effizienzhaus-Standards EH85 und EH70. Die Modernisierungsmaßnahmen der Unternehmensgruppe gehen damit über die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes hinaus.
Energieeffzient bauen
Die andere Säule eines ganzheitlichen Klimaschutzkonzeptes bildet der energieeffiziente Neubau von Wohngebäuden. Bei der Planung von Neubauten achtet die Unternehmensgruppe konsequent auf hohe energetische Standards. Die neu gebauten Wohnungen der Unternehmensgruppe der letzten Jahre erfüllen den Effizienzhaus 55 Standard. Der dahinterliegende Primärenergiebedarf von rund 33 kWh / m² a wird bei sämtlichen Bestands-Neubau-Maßnahmen (Anlagevermögen) umgesetzt. Bei Projekten mit Planungsbeginn 2023 wird der Primärenergiebedarf nochmals auf rund 23 kWh / m² a gesenkt, was dem Effizienzhaus 40 Standard entspricht. Für die Projekte des Bauträgergeschäftes (Umlaufvermögen) sind die übergeordneten wirtschaftlichen Ziele maßgebend. In deren Rahmen wird der Standard Effizienzhaus 55 oder der ökonomisch bestmögliche Standard angestrebt. Projektbezogene Ausnahmen ergeben sich ausschließlich aus technisch-wirtschaftlichen Aufwands- und Nutzenerwägungen. Bei allen Neubaumaßnahmen gilt, dass der Kosten-Nutzen-Vergleich entscheidend ist.
Wie das gelingen kann, zeigt das Beispiel des Neubauprojekts Elisabethentor in Wiesbaden-Delkenheim; nachzulesen in unserem Nachhaltigkeitsbericht 2021 auf der Seite 25.
Ökostrom und klimaneutralisiertes Erdgas und Heizöl
Sowohl für Neubau als auch für den Bestand gilt, dass der Schlüssel zur Zielerreichung in einer regenerativen Energieversorgung der Gebäude liegt. Flankiert werden daher sowohl Neubauaktivitäten als auch Modernisierungen durch den Bezug von Ökostrom. Der Ausbau der Photovoltaik auf eigenen Liegenschaften wird bei den Baumaßnahmen geprüft; Solarstrom wird dann lokal gewonnen und direkt vor Ort verbraucht. Bislang konnte bei Gebäuden, die im Zuge der Modernisierung auf Wärmepumpen umgestellt werden, oftmals Photovoltaik in Kombination mit Solarthermie eingesetzt werden.
Insgesamt betreibt die Unternehmensgruppe bzw. ihre Tochter MET 22 Photovoltaik-Anlagen mit insgesamt 500 kWp und erzeugte damit im Berichtsjahr circa 457.000 kWh Ökostrom, was einer CO2-Einsparung von rund 287 t entspricht.
Der Bezug von Strom für die Geschäftsgebäude und den Allgemeinverbrauch des Wohnungsbestands erfolgt nahezu ausschließlich aus regenerativen Energien. Aufgrund administrativer Herausforderungen verbleibt lediglich ein geringer Anteil von weniger als 1 % aus regulären Stromtarifen. Obwohl 99 % des Stroms der Unternehmensgruppe aus Erneuerbaren Energien stammen, weisen wir aus Transparenzgründen eine Location-based-Berechnung mit dem Emissionsfaktor des deutschen Strommixes aus.
Unter Berücksichtigung der zum 01.01.2021 in Kraft getretenen EEG-Novelle, prüft die NHW den weiteren Ausbau der Produktion von erneuerbarem Strom und hat hierfür den gesamten Bestand auf die Eignung für Photovoltaikanlagen hin anhand folgender Kriterien untersucht:
- Eignungsklasse für Photovoltaik
- Max. installierbare Leistung
- Max. Anzahl an Modulen
- Max. CO2 Einsparung
- Optimale Dachflächen
Theoretisch läge anhand dieser KPI die maximale installierbare Leistung im Gesamtbestand bei rund 166 MWp.
Kompensation von CO2-Emissionen aus fossilen Energien
Die NHW ist Gründungsmitglied der 2018 vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ins Leben gerufenen Stiftung Allianz für Entwicklung und Klima: Wir haben uns verpflichtet, klimaneutral zu werden, indem wir Emissionen vermeiden, senken oder durch Finanzierung von Klimaschutzprojekten kompensieren.
Die Kompensation von CO2-Emissionen ist für uns ein wichtiges Werkzeug, um Zeit für den langfristigen Hebel der Bestandsmodernisierung zu gewinnen. Durch die Investitionen in hochwertige Klimaschutzprojekte, beispielsweise im globalen Süden, können wir kurz- und mittelfristig CO2-Emissionen kompensieren.
Die Unternehmensgruppe versorgt zentral beheizte Liegenschaften ausschließlich mit klimaneutralisiertem Erdgas und Heizöl. Dadurch wurden im Jahr 2022 Investitionen angestoßen, die eine Reduktion von Treibhausgasemissionen um rund 60.000 t CO2-Äquivalente (Vorjahr: circa 60.000 t CO2-Äquivalente) bewirken. Seit 2021 erwirbt die NHW die CO2-Zertifikate in Eigenregie, um mehr Einfluss auf die Qualität der Kompensationsprojekte zu haben.
Wir investierten in Klimaschutzprojekte, die in einem Zeitraum von drei Jahren kumuliert die gleiche Menge an Treibhausgasen an anderer Stelle einspart, die bei der Verbrennung der an uns gelieferten Kraftstoffe in die Atmosphäre gelangt. Wir haben den Anspruch, dass diese Investitionen keine negativen Effekte für lokale Gemeinschaften oder Ökosysteme zur Folge haben. Da wir die entsprechenden Kompensationszertifikate eigenständig erwerben, sind wir nicht mehr auf den Bezug über Versorgungsunternehmen angewiesen. Bei der Auswahl der Kompensationsprojekte für das Jahr 2022 sind folgende Kriterien ausschlaggebend:
- Hochwertiger Kompensationsstandard wie beispielsweise Gold Standard CER oder VER sowie Verified Carbon Standard in Kombination mit anderen Zusatzstandards, beispielsweise Climate, Community & Biodiversity Standard (VCS+CCBS)
- Geografischer Fokus auf Schwellen- oder Entwicklungsländer
- CO2-Reduktionserzielung im Zeitraum 2020-2022
- Berücksichtigung der für die NHW relevanten Sustainable Development Goals (SDGs) 3, 7, 8, 11, 12, 13
Mieterschaft für Klimaschutz sensibilisieren
Neben baulichen und technischen Aspekten basiert Klimaschutz auch auf individuellem Nachhaltigkeitsverhalten. Deshalb stellt die Sensibilisierung der Mieterschaft für ein verantwortungsvolles Heiz- und Lüftungsverhalten sowie eine effiziente Nutzung von Strom einen weiteren Parameter für wirksamen Klimaschutz im Gebäudesektor dar. Um die Aufmerksamkeit für einen bewussten Energieverbrauch zu erhöhen, bietet die Unternehmensgruppe gemeinsam mit dem Energiereferat der Stadt Frankfurt und dem Caritasverband Frankfurt e. V. eine kostenlose Energiesparberatung für Mietparteien an. Die Maßnahmen zeigen ihre Wirkung: Jeder Haushalt, der die Beratung in Anspruch nahm und die Verbesserungsvorschläge umsetzte, sparte jährlich über 300 kWh Strom und senkte seine Stromkosten damit um mehr als 10 %. Bei neuen Mietparteien ergab sich sogar ein noch größeres Sparpotenzial von bis zu 400 kWh Strom. Das Projekt wurde auch 2022 fortgesetzt – insgesamt führte die NHW im Berichtsjahr 85 Beratungen durch.
Aufgrund der Energiekrise im Jahr 2022 hat die NHW den knapp 10.000 Wohnungen mit der größten Gefahr von Schimmelbildung im Winter 2022 digitale Hygrometer zur Verfügung gestellt. Mithilfe von Temperatur- und Luftfeuchtigkeitsanzeige unterstützen die Geräte die Mieter:innen dabei, effizient zu heizen, zu lüften und Schimmel in der Wohnung zu vermeiden.
Klimaschonende Mobilitätskonzepte für Quartiere
Zu einer nachhaltigen Quartiersentwicklung gehört auch ein integriertes Mobilitätskonzept. Schließlich hängt die Klimafreundlichkeit eines Wohnquartiers von seiner Gesamtbilanz ab. Dazu zählen auch die Emissionen, die durch die Mobilität der Anwohnerschaft entstehen. Stichwort: emissionsarme Fortbewegung. Daher baut die NHW ihr Angebot an klimafreundlichen Fortbewegungsmitteln in ganz Hessen weiter aus.
Die erste Säule bilden E-Lastenrad-Sharing und wettergeschützte Abstellanlagen. Die zweite Säule ist der Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektro-Autos sowie das E-Carsharing.
In unseren Wohnquartieren steht unserer Mieterschaft folgende klimaschonende Infrastruktur zur Verfügung:
- 42 E-Lastenräder in 16 Quartieren in 5 Städten
- 13 Carsharing-Standorte mit 20 Fahrzeugen
- 12 öffentliche Ladesäulen mit 24 Ladepunkten
Als Querschnittsthema dient die Digitalisierung. So soll die Buchung künftig über die eigene Mieter-App erfolgen.
Klimaschutz „vor der eigenen Haustür”
Klimaschutz beginnt für die Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte | Wohnstadt im eigenen Haus. Es ist unser Anspruch, neben den Emissionen des Wohnungsbestands auch den Energieverbrauch der Unternehmensgruppe zu reduzieren. Im Fokus stehen Büro- und Betriebsflächen, Neubauprojekte sowie die Fahrzeugflotte.
Wir legen vor allem Wert auf die klimafreundliche Mobilität der Belegschaft. Unseren Beschäftigten stehen für Dienst- und Privatfahrten Elektro- oder Erdgasautos zur Verfügung. Über eine Sharing-Plattform können die Fahrzeuge auch privat nach dem Arbeitszeitende und am Wochenende genutzt werden. So haben alle die Chance, Elektrofahrzeuge zu nutzen und auf Fahrten mit einem privaten Pkw zu verzichten.
Im Berichtsjahr verfügte unser allgemeiner Fahrzeugpool (ohne Firmenfahrzeuge/Dienstwagen) über acht Elektro- und acht Erdgasfahrzeuge. An allen neun Standorten kann unser Personal auf die klimaschonenden Fahrzeuge zugreifen. Darüber hinaus waren zwei gasbetriebene Fahrzeuge, 13 Benziner, 34 Diesel – vor allem für den neuen Bereich Handwerkerservice – und 15 Hybride als Dienstfahrzeuge zugelassen.
Darüber hinaus erfassen wir für die Firmenfahrzeuge/Dienstwagen die gefahrenen Kilometer und den Treibstoffverbrauch:
Firmenfahrzeuge
Die Attraktivität des Fahrrads möchten wir steigern und fördern den Radverkehr unserer Mitarbeitenden mit breit gefächerten Maßnahmen. Neben dem emissionsreduzierenden Effekt stärkt dieser Ansatz auch die Mitarbeiterbindung, das Teamgefühl und nicht zuletzt die Gesundheit.
Das Unternehmen verfügt über eine Dienstradflotte mit elf Elektro-Lastenrädern (Pedelecs) an insgesamt sieben Standorten. Das Gebäudemanagement kann damit Material und Werkzeug CO2-neutral zu den Liegenschaften befördern. Eine Kennzahl dazu findet sich im Imageteil.
Wer grundsätzlich das Fahrrad bevorzugt, kann zudem seit 2019 das Dienstrad-Leasing in Anspruch nehmen, für das das Unternehmen die Versicherungskosten übernimmt. Im Berichtsjahr nutzten 43 (2021: 92) Beschäftigte dieses Angebot; Grund für die gesunkene Zahl ist, dass viele Erstverträge nach drei Jahren ausgelaufen sind. Der ADFC zeichnete die NHW dafür als „Fahrradfreundlichen Arbeitgeber“ mit dem Zertifikat in Bronze aus; das Zertifikat ist noch bis Herbst 2023 gültig.
Mittelfristige Ziele bei Klimaschutzmaßnahmen
Jährlich werden immer mehr regenerative Wärmeversorgungsprojekte in der Bestandsmodernisierung Einzug halten. Ziel ist es, bis Mitte des Jahrzehnts über genügend Praxiserfahrung bei Errichtung, Inbetriebnahme und Betriebsoptimierung mit den verschiedenen Herstellern und Anlagenkomponenten von Wärmepumpen gesammelt zu haben – in Kombination mit Photovoltaik und Photovoltaik-Solarthermie-Kombi-Modulen. Damit soll ermöglicht werden, vollständig auf regenerative Wärmeversorgungsanlagen setzen zu können.
Soweit ein Fernwärme-Anschlusspotenzial besteht, erfolgt der Netzanschluss der Gebäude. Ansonsten sind – gemäß den bisherigen Erkenntnissen der NHW-Klimastrategie – Wärmepumpen die bevorzugte Wärmeversorgungsart aufgrund ihres großen Hebels zur CO2-Minimierung.
Wirksamkeitsüberwachung
Da Klimaschutz in der Rangfolge unserer wesentlichen Themen ganz oben steht, erheben wir zahlreiche Kennzahlen, um die Wirksamkeit von Maßnahmen zu kontrollieren. Dabei orientieren wir uns auch an den Empfehlungen des Branchenverbands GdW.
Als Indikatoren ermitteln wir:
- die direkten durch Erzeugung generierten Treibhausgas-Emissionen (Scope 1),
- die durch die Erzeugung von gekaufter oder erworbener und von der Organisation verbrauchter Elektrizität, Heizenergie, Kühlenergie und verbrauchtem Dampf generierten Treibhausgas-Emissionen (Scope 2),
- die indirekten Treibhausgas-Emissionen (Scope 3) im Bestand in Tonnen von CO2-Äquivalenten,
- den Intensitätsquotienten der Treibhausgas-Emissionen auf der Basis der ermittelten Treibhausgas-Emissionen auf Unternehmensebene pro Mitarbeiter,
- den Intensitätsquotienten der Treibhausgas-Emissionen der ermittelten Treibhausgas-Emissionen für den Bestand und den Neubau per m² vermietbarer Fläche,
- den Umfang der Treibhausgas-Emissionsreduzierungen in Tonnen CO2-Äquivalenten für unsere Unternehmensaktivitäten
- den Umfang der Treibhausgas-Emissionsreduzierungen in Tonnen CO2-Äquivalenten für den Wohnungsbestand durch Modernisierung
GRI 3-3 e.
Methode und Definitionen
Bei der Treibhausgasbilanzierung haben wir mit dem Konsolidierungsansatz der finanziellen Kontrolle eine Methode gewählt, die einen Großteil der Emissionen in der direkten Verantwortung der Unternehmensgruppe verortet. Insbesondere bilanziert die Unternehmensgruppe als Eigentümerin auch die Treibhausgasemissionen aus der Wärmeerzeugung der Wohneinheiten als eigene Emissionen. Diese machen mit über 95 % den größten Anteil der Gesamtemissionen aus.
Die Treibhausgasemissionen aus der Beheizung des Wohnungsbestands werden in Scope 1 und 2 bilanziert – unabhängig davon, ob die Heizanlagen von unserem Tochterunternehmen MET, der Unternehmensgruppe oder der Mieterschaft betrieben werden. Hier sind somit auch die Verbräuche der nicht zentral beheizten Wohneinheiten inkludiert. Scope 1 enthält außerdem die Emissionen aus unserem Fuhrpark, während in Scope 2 auch die Emissionen aus dem Strombezug für unsere Geschäftsgebäude, dem Neubau und dem Allgemeinstromanteil des Gebäudebestands enthalten sind. Einzig der individuelle Strombedarf der Mietparteien in ihren Wohnungen findet sich nicht in unserer Treibhausgasbilanz wieder. In Scope 3 bilanzieren wir zusätzlich Treibhausgasemissionen, die bei der Herstellung und Verteilung aller durch die Unternehmensgruppe genutzten Energieträger für Heizzwecke, Stromversorgung und Treibstoffe für unseren Fuhrpark anfallen. Zusätzlich erheben und berichten wir in Scope 3 die Emissionen aus Geschäftsreisen unseres Personals.
Emissionsfaktoren
Die Berechnungen von Treibhausgasemissionen in diesem Bericht werden – soweit nicht anders angegeben – mithilfe des Globalen Emissions-Modells integrierter Systeme (GEMIS) des Darmstädter Internationalen Instituts für Nachhaltigkeitsanalysen und -strategien (IINAS) durchgeführt. Die Emissionsfaktoren berücksichtigen neben Kohlendioxid als vorrangige Emissionsquelle zudem Methan und Lachgas. Da unsere Treibhausgasemissionen hauptsächlich aus der Verbrennung fossiler Energieträger resultieren, können weitere Treibhausgase vernachlässigt werden, ohne die Genauigkeit der Ergebnisse zu verringern. Wir ermitteln zusätzlich zu den direkten Emissionen der Verbrennung auch diejenigen Treibhausgasemissionen, die bei Erzeugung, Transport und Verteilung der Energieträger anfallen. Diese werden in Scope 3 ausgewiesen. Zur Berechnung der Emissionswerte wurden folgende Emissionsfaktoren zugrunde gelegt:
Diese Angaben enthalten die Treibhausgasemissionen aus Herstellung, Transport und Verteilung der Energieträger. Emissionsfaktoren von Brenn- und Kraftstoffen beziehen sich auf den Brennwert.
Energiebedarf und Emissionen vermieteter Flächen
Die Energieintensität* des Gebäudebestandes bezogen auf die beheizte Fläche und Warmwasseraufbereitung lag im Berichtsjahr bei 146 kWh/m² (Vorjahr: 148,1 kWh / m²). Die CO2-Intensität lag im Berichtsjahr bei 25,8 kg CO2 / m² (Vorjahr: 28,1 kg CO2 / m²).**
* Bezieht sich auf Primärenergie.
** Umfasst Scope 1- und 2-Emissionen und referenziert damit auf den Bilanzrahmen für Wohngebäude, gemäß GdW Arbeitshilfe 85 zum CO2-Monitoring und Festlegungen im Rahmen der Initiative Wohnen.2050, da er von der Wohnungswirtschaft beeinflussbar ist. Die Emissionen des Scope 3 umfassen die Herstellung und Verteilung der Energie in der Vorkette und sind deshalb der Energiewirtschaft zuzurechnen.
Der Primärenergiebedarf der vermieteten Flächen lag zum 31.12.2022 bei 551.673 MWh (Vorjahr: 557.041 MWh). Bis zum Stichtag konnte die Unternehmensgruppe den Energiebedarf um 3.775 MWh (Vorjahr: 1.852 MWh) durch Modernisierungsmaßnahmen reduzieren. Dies entspricht einer Verringerung des Primärenergiebedarfs der 2022 modernisierten Bestände um rund 60 %. Dadurch wurden 1.119 t CO2/ a (Vorjahr: 438 t CO2/ a) eingespart. Weitere Veränderungen des Primärenergiebedarfs und der Treibhausgasemissionen resultieren aus dem Verkauf von 56 Wohneinheiten. Die 148 im Berichtsjahr zugekauften und darüber hinaus 400 neugebauten Wohneinheiten entsprechen einem Primärenergiebedarf von insgesamt 2.644 MWh / a, umgerechnet in Treibhausgase sind das rund 747 t CO2/ a zusätzlich. Im Vorjahresvergleich ergibt sich somit eine Gesamt-Primärenergieeinsparung von 5361 MWh / a, wodurch die Gesamtemissionen aus dem Primärenergiebedarf um 1.493 t CO2/ a gesunken sind. Das entspricht den durchschnittlichen Jahresemissionen von 113 Personen in Deutschland.
GRI 302-1
GRI 302-3
GdW GP1
GdW GP2
GdW BM5/6
GdW BM7
GdW BM 8/9
Energiebedarf, Energieintensität und CO2-Intensität des Gebäudebestands
Energiebedarf der Unternehmensgruppe (ohne Wohnungsbestand)
Der gesamte Energieverbrauch der Unternehmensgruppe belief sich im Berichtsjahr auf rund 2.572 MWh (Vorjahr: 3.699 MWh) und beinhaltet Strom und Wärme für eigengenutzte Büro- und Betriebsflächen, Baustrom und Wärme für Neubauprojekte sowie den Treibstoffverbrauch für die Fahrzeugflotte. Umgelegt auf die Anzahl der Mitarbeitenden als Vollzeitäquivalente beträgt der jährliche Energieverbrauch für die Betriebsflächen rund 3,2 MWh / MA (Vorjahr: 4,8 MWh / MA). Die THG-Emissionen der Betriebsgebäude beliefen sich auf 596 t CO2- Äquivalente (Vorjahr: 747 t CO2-Äquivalente). Dies entspricht 0,75 t CO2-Äquivalenten (Vorjahr: 0,97 t CO2-Äquivalente) pro Mitarbeiter:in.
GRI 302-1
GRI 302-3
GRI 305-1
GRI 305-4
GdW GP1
GdW GP2
GdW GP3
CO2-Reduktion durch Modernisierung
Rund 11 % unseres Bestandes, also 6.500 Wohneinheiten, sind bereits klimaneutral saniert. Diese Zahl umfasst Objekte (Baujahr 1999 und älter), bei denen irgendeine Art von Modernisierung durchgeführt worden ist, und zwar in Verbindung mit den Energieträgern Fernwärme, Holzpellets und Wärmepumpe, sowie die Modernisierungsplanungen 2021/2022.
Der Austausch von Altanlagen führt grundsätzlich nur zu einer geringfügigen Auswirkung auf die CO2-Einsparung, da nur der Gewinn der erhöhten Effizienz der Anlage vorhanden ist. Im Berichtsjahr haben wir ein Extra-Budget für den Ersatz von fossil versorgten Altanlagen durch regenerativ versorgte Anlagen geschaffen. 2022 haben wir zwölf Wohneinheiten im Rahmen der Instandsetzung defossilisiert; für das Jahr 2023 sind 300 Wohneinheiten für den Anlagenaustausch angemeldet. Im Bestand haben wir in 35 Objekten mit 670 Wohneinheiten Wärmepumpen installiert.
CO2-Reduktion durch Modernisierungsmaßnahmen in 2022
Tonnen/Jahr
Kennzahlentabelle zu Treibhausgasemissionen
Treibhausgasemissionen | 2022 | 2021 | 2020 | |
---|---|---|---|---|
Direkte durch Erzeugung generierte Treibhausgas-Emissionen (Scope 1) | 73.309 | 73.830 | 82.468 | t CO2/a |
Indirekte Treibhausgas-Emissionen (Scope 2) | 24.439 | 31.511 | 31.014 | t CO2/a |
Weitere indirekte Treibhausgas-Emissionen (Scope 3) | 16.932 | 25.835 | 27.883 | t CO2/a |
CO2- Intensität 1) | 25,8 | 28,1 | 28,4 | kg CO2/m2 |
Die Kennzahlen GRI 305-6 (Emissionen Ozon abbauender Substanzen) und GRI 305-7 (Stickstoffoxide, Schwefeloxide und andere signifikante Luftemissionen) erfassen wir nicht, da sie für die Gebäudewirtschaft nicht relevant sind.
GRI 305-1
GRI 305-2
GRI 305-3
GRI 305-4
GRI 305-5
GdW GP4
GdW GP5
GdW BM8/9
Papiereinsparung
Seit 2021 nutzen wir die Lösung von DocuSign, um Verträge inklusive Anlagen sowie interne Vergabeentscheidungen zu verwalten: Diese liegen somit nur noch digital vor und werden auch digital signiert. Vorher erfolgte die Verarbeitung papierbasiert. DocuSign schätzt dabei auch die ökologische Bilanz für eingespartes Papier und legt dafür verschiedene Annahmen zugrunde. Die eingesparte Menge Papier wird anhand von drei Faktoren eingeschätzt: Anzahl gesendeter Umschläge, Anzahl Seiten pro Umschlag sowie Anzahl Empfänger:innen pro Umschlag. Die Daten zur Umweltauswirkung dienen nur zur Veranschaulichung und stellen keine wissenschaftlich belegten ökologischen Auswirkungen dar.
Ökologische Bilanz
Nassauische Heimstätte Wohnungs-und Entwicklungsgesellschaft mbH 2021–2023
Einbindung von Interessengruppen
Für unseren Nachhaltigkeitsstrategieprozess 2023 werteten wir verschiedene Quellen aus. Laut der Studie „Servicemonitor Wohnen“ des Beratungsunternehmens ImmoConsult GmbH sprechen Mietparteien den Themen Energieeffizienz und energetische Sanierung eine steigende Relevanz zu; Gründe hierfür die zuletzt gestiegenen Energiekosten.
Eine Umfrage des Marktforschungsinstituts Innofact ergab, dass 71 % der potenziellen Mietparteien eine Solarstrom-Wohnung einer, mit herkömmlichem Strom versorgten, Wohnung vorziehen würden. Der Mehrheit ist Klimaschutz wichtig und die Mieterschaft würde gerne Strom vom eigenen Hausdach beziehen. Das Ergebnis legt nahe, den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen bei unseren Gebäuden voranzutreiben. Die gleiche Umfrage ergab, dass sich viele Menschen eine effektivere Wärmesteuerung der Wohnungen wünschen (beispielsweise durch Digitalisierung und verständlichere Informationen zu CO2-Emissionen).
Laut des „Service Monitor Wohnen“ der ImmoConsult GmbH aus dem Jahr 2022 hat knapp die Hälfte der Mieterschaft Interesse an Elektromobilität. Wir werten dies als Signal, die Ladeinfrastruktur zu fördern.
Turnusmäßig befragt die Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte | Wohnstadt ihre eigene Mieterschaft nach ihrer Zufriedenheit. Die letzte Mieterbefragung im Jahr 2021 ergab zu Klimaschutzaspekten Folgendes: In Bezug auf die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und die Einkaufsmöglichkeiten sind die Befragten überwiegend (sehr) zufrieden. Große Unzufriedenheit besteht hingegen mit der Parkplatzsituation, aber auch den Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Angebote wie Carsharing oder E-Lastenräder wurden von weniger als 10 % der Befragten bisher genutzt, sind aber zumindest jedem Dritten bekannt. Das Thema E-Mobilität ist für 55 % der Befragten nicht interessant. 5 % besitzen bereits ein E-Bike, ebenso viele planen die Anschaffung. Ein E-Auto bzw. Hybrid ist nur in 2 % der Haushalte vorhanden und weitere 3 % planen kurzfristig die Anschaffung.
Eine erfolgreiche Stadtentwicklung funktioniert nur, wenn möglichst alle Zielgruppen frühzeitig in die Planung einbezogen werden. Die Beteiligung der im Quartier lebenden Menschen ist dabei ein entscheidender Bestandteil, denn städtebaulichen Veränderungen brauchen die Akzeptanz vor Ort. Das leistet unsere Stadtentwicklungsmarke ProjektStadt mit verschiedenen Dialogformaten. Neben klassischen Formaten wie Workshops kommen hier verstärkt auch digitale Angebote zum Einsatz: Von interaktiven Plattformen über virtuelle Spaziergänge bis hin zu smarten 3D-Technologien funktioniert die Beteiligung online. Mehr dazu unter: https://www.naheimst.de/magazin/artikel/die-virtuelle-stadt.
Die Kundenbefragung im Bereich Stadtentwicklung dokumentieren wir im Kapitel „Kommunikation und gesellschaftliches Engagement“ (GRI 3-3 f.).
GRI 3-3 f.