1. Die Organisation und ihre Berichterstattungspraktiken
Organisationsprofil
Entitäten, die in der Nachhaltigkeitsberichterstattung der Organisation berücksichtigt werden
Die Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main, ist im Unternehmensverbund mit der WOHNSTADT Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaugesellschaft Hessen mbH, Kassel, in allen Geschäftsfeldern der Immobilienwirtschaft tätig. In diesem Nachhaltigkeitsbericht wird sie auch als Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte | Wohnstadt bezeichnet – abgekürzt: NHW.
Darüber hinaus gehören folgende Gesellschaften zum Konzern, für die die Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH die Funktion einer Holding wahrnimmt:
- WOHNSTADT Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaugesellschaft Hessen mbH, Kassel
- NH ProjektStadt GmbH, Frankfurt am Main
- MET Medien-Energie-Technik Versorgungs- und Betreuungsgesellschaft mbH, Kassel
- Bauland-Offensive Hessen GmbH, Frankfurt am Main
- Garagen- Bau- und Betriebsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main
GRI 2-1
GRI 2-2
Die Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte | Wohnstadt mit Sitz in Frankfurt am Main und Kassel ist ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland tätig. Den Schwerpunkt bildet das Bundesland Hessen. Es gibt vier Regionalcenter in Frankfurt, Offenbach, Wiesbaden und Kassel, zwölf Servicecenter sowie 21 Sanierungs-, Quartiers- und Vermietungsbüros. Darüber hinaus gibt es Immobilien und Büros in Thüringen und Baden-Württemberg.
Berichtszeitraum, Berichtshäufigkeit und Kontaktstelle
Jährlich berichtet die NHW seit 2014 über ihre Nachhaltigkeitsstrategie, die ergriffenen Maßnahmen sowie Ziele und Kennzahlen. Der vorliegende Bericht legt die nachhaltige Entwicklung des Geschäftsjahres 2022 offen. Der Berichtszeitraum entspricht – analog zum Geschäftsbericht – dem jeweiligen Kalenderjahr (01.01.2022 bis 31.12.2022); die Veröffentlichung erfolgte am 14.07.2023.
Ansprechpersonen:
Jens Duffner
Leiter Unternehmenskommunikation
E-Mail: jens.duffner@naheimst.de
Gregor Steiger
Projektleiter Kompetenzcenter Nachhaltigkeitsmanagement
E-Mail: gregor.steiger@naheimst.de
Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH
Postfach 70 07 55
60557 Frankfurt am Main
Tel.: 069 678674-0
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Richtigstellung oder Neudarstellung von Informationen
Außer den formalen bzw. inhaltlichen Anforderungen gemäß „GRI Standards 2021 Update” hat die Unternehmensgruppe keine Richtig- oder Neudarstellungen vorgenommen; es erfolgten also beispielsweise keine Änderungen der Bewertungsmethoden o. Ä. Die mit dem GRI Update einhergehende neue Materialitätsanalyse beschreiben wir im Kapitel „Strategie und Handlungsfelder”. Alle Änderungen, die daraus resultieren, sind dort beschrieben.
GRI 2-4
Externe Prüfung
Auf eine externe Prüfung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft verzichten wir bei diesem Nachhaltigkeitsbericht. Wir planen aber, ihn durch das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung GmbH (IÖW) bewerten zu lassen. Diese führt gemeinsam mit der Unternehmerinitiative „future e. V. – verantwortung unternehmen“ alle zwei Jahre ein Ranking von Nachhaltigkeitsberichten deutscher Unternehmen durch. Die kommende Prüfpflicht, die uns ab 2026 (für das Berichtsjahr 2025) gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU betrifft, bereiten wir vor, indem wir das Dokument auf GRI-Konformität und grundsätzliche Prüfbarkeit angelegen.
GRI 2-5
2. Tätigkeiten und Mitarbeitende
Aktivitäten, Wertschöpfungskette und andere Geschäftsbeziehungen
Die Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte | Wohnstadt bietet seit 100 Jahren umfassende Dienstleistungen in den Bereichen Wohnen, Bauen und Entwickeln. Sie beschäftigt rund 850 Mitarbeitende. Mit rund 59.000 Mietwohnungen in 113 Städten und Gemeinden gehört sie zu den zehn führenden deutschen Wohnungsunternehmen. Neben dem Geschäftsfeld Immobilienbewirtschaftung (Verwaltung des eigenen Bestandes und Portfolio-Management) werden vielfältige Leistungen für Dritte rund um die Immobilie angeboten. Dazu gehören das Bauträgergeschäft, die Projekt- und Flächenentwicklung, vor allem für öffentliche Auftraggebende, sowie das Planungs- und Projektmanagement. Unter der Marke „ProjektStadt“ werden Kompetenzfelder gebündelt, um nachhaltige Stadtentwicklungsaufgaben als Dienstleistung für Kommunen durchzuführen. Unsere Marke „hubitation” ist ein Accelerator und Mentoring-Programm für Start-ups, mit dem wir innovative Ideen von Gründungsinteressierten mit unserem Know-how zusammenbringen. Digitale Lösungen für Unternehmen der Wohnungswirtschaft bietet die Marke „New Bricks“.
Die Bauland-Offensive Hessen GmbH(BOH): Die hessische Landesregierung, die Nassauische Heimstätte und die Hessische Landgesellschaft haben ihre Kräfte gebündelt, um hessische Kommunen bei der Baulandentwicklung zu unterstützen. In Hessen fehlen jährlich bis zu 37.000 Wohnungen, vor allem in den Ballungsräumen. Die Lücke zwischen Bedarf und Angebot treibt die Mietpreise nach oben. Was fehlt, sind vor allem baureife Grundstücke. Die rasche Baulandentwicklung ist daher eine der zentralen Aufgaben, bei der die BOH den Kommunen hilft.
Die Medien-Energie-Technik Versorgungs- und Betreuungsgesellschaft mbH (MET) versorgt die Wohneinheiten der NHW mit leistungsfähiger Infrastruktur für TV, Radio, Internet und Telefonie, agiert als Wärmecontractor – liefert also Wärme und Warmwasser – und ist zuständig für die Montage und den Austausch von Heizkostenverteilern, Kalt- und Warmwasser- sowie Wärmezählern. Inzwischen bietet sie auch Serviceleistungen für externe Kundenkreise an.
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Angestellte
Mitarbeitende, die keine Angestellten sind
Für diese beiden Kennzahlen verweisen wir auf das Kapitel „Attraktive Arbeitsbedingungen”.
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3. Unternehmensführung
Die Mitglieder der Geschäftsführung der Unternehmensgruppe sowie des Aufsichtsrats der Nassauischen Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH sind auf unserer Webseite (Link im GRI-Index) einsehbar. Die Geschäftsführung der Unternehmensgruppe trägt die Gesamtverantwortung für eine nachhaltige Unternehmensführung (dazu mehr unter GRI 2-13).
Die Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte | Wohnstadt (NHW) wird durch den Aufsichtsrat der Nassauischen Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH kontrolliert. Die Aufgaben des Aufsichtsrats ergeben sich aus dem öffentlich, d. h. im Handelsregister, einsehbaren Gesellschaftsvertrag. Zweck der Gesellschaft ist es, „für eine sichere und sozial verantwortungsbewusste Wohnungsversorgung breiter Bevölkerungsschichten“ zu sorgen; dieser dient somit insbesondere der sozialen Perspektive der Nachhaltigkeitsdefinition. Der Leiter des Kompetenzcenters Nachhaltigkeitsmanagement der NHW stellt den jährlichen Nachhaltigkeitsbericht dem Aufsichtsrat vor und erläutert die darin enthaltenen Kernaussagen. Der Nachhaltigkeitsbericht wird jährlich auf der Unternehmenshomepage veröffentlicht.
Der Aufsichtsrat setzt sich aus 21 Mitgliedern zusammen, die gemäß Satzung entsendet, durch die Gesellschafter gewählt oder durch die Mitarbeitenden der Unternehmensgruppe gewählt werden. Den Aufsichtsratsvorsitz hat der hessische Staatsminister Tarek Al-Wazir inne. Die Entsendung von Aufsichtsratsmitgliedern durch das Land Hessen und die Stadt Frankfurt am Main ist üblicherweise an Ämter und Funktionen gekoppelt, die diese Personen innehaben, und somit auch an die entsprechenden Qualifikationen und Kompetenzen. Diversitätsmerkmale werden aus Datenschutzgründen nicht erhoben. Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder beträgt gemäß Gesellschaftsvertrag grundsätzlich fünf Jahre. Der Aufsichtsrat hat aus seinen Reihen zwei Ausschüsse gebildet, die für die Vorbereitung seiner i. d. R. vierteljährigen Sitzungen verantwortlich sind. Dem Aufsichtsrat gehören definitionsgemäß keine geschäftsführenden Mitglieder an. Was die Unabhängigkeit oder aber mögliche Interessenkonflikte der Aufsichtsratsmitglieder betrifft, so verweisen wir auf die Entsprechenserklärung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat bezüglich des Public Corporate Governance Kodex des Landes Hessen (Link im GRI-Index).
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Delegation der Verantwortung für das Management der Auswirkungen
Die Organisation des Nachhaltigkeitsmanagements ist im unten stehenden Schaubild dargestellt. Der Leiter des Kompetenzcenters Nachhaltigkeitsmanagement berichtet direkt an den leitenden Geschäftsführer und steuert die Lenkungsgruppe Nachhaltigkeit, die sich aus vertretenden Mitgliedern verschiedener Unternehmensbereiche zusammensetzt. Mit diesen Handlungsfeldverantwortlichen trifft sich das fünfköpfige Team des Kompetenzcenters viermal jährlich.
GRI 2-13
Durch das implementierte Nachhaltigkeitsmanagement erfolgt konzernweit die Bearbeitung und Integration von Nachhaltigkeitsthemen in die Führungsstruktur. Diese besteht aus dem übergeordneten Aufsichtsrat, der operativ verantwortlichen Geschäftsführung samt der 2. Führungsebene und den speziellen Beratungseinheiten. Die Gesamtverantwortung für eine nachhaltige Unternehmensführung liegt bei der Geschäftsführung. Aufgrund der zunehmenden Bedeutung von Nachhaltigkeit ist seit Beginn 2020 die Stabsstelle zum Kompetenzcenter Nachhaltigkeitsmanagement erweitert worden. Fünf Angestellte sind hier für die konzerninternen Nachhaltigkeitsthemen verantwortlich. Neben den acht Handlungsfeldern verantwortet das Kompetenzcenter auch die Geschäftsstelle der Initiative Wohnen.2050 e. V., die dort angesiedelt ist. Deren Tätigkeit ist über einen Geschäftsbesorgungsvertrag geregelt.
Vergütungspolitik
Verfahren zur Festlegung der Vergütung
Die Vergütung der Beschäftigten erfolgt bei der Unternehmensgruppe gemäß geltenden Tarifverträgen geschlechtsunabhängig und staffelt sich nach Qualifikation, Aufgaben- und Verantwortungsbereich sowie Betriebszugehörigkeit. Alle Jahresbruttogehälter können von den Beschäftigten in einer Tariftabelle für alle Gruppen und Stufen eingesehen werden. Mehr Informationen zum Thema Tarifvertrag im Kapitel „Attraktive Arbeitsbedingungen”.
Alle leitenden Angestellten erhalten ein Grundgehalt und eine variable Komponente. Dieser variable Faktor orientiert sich an der Zielerreichung des jeweiligen Geschäftsjahres und wird jährlich mit der Geschäftsführung vereinbart. Auch die Erreichung von Nachhaltigkeitszielen beeinflusst die Höhe des variablen Gehaltsbestandteils. Seit 2019 wurde die verbindliche Prüfung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen in die Zielvereinbarung für die erste und zweite Führungskräfteebene aufgenommen. 2021 wurde darauf aufbauend ein verbindliches Tableau mit einheitlicher Aufteilung der inhaltlichen und prozentualen Anteile der Zielkategorien für die variable Gehaltskomponente für alle leitenden Angestellten beschlossen und für das Geschäftsjahr 2022 erstmals angewendet. Seitdem ist die Auswahl von Nachhaltigkeitsmaßnahmen jährlich für die Führungskräfte der 1. Und 2. Ebene verbindlich. Im Jahr 2022 hat für die Anwendung ab 2023 eine erneute Weiterentwicklung stattgefunden. Die jährliche verbindliche Vereinbarung von ESG-Zielen machen nun 45 % des variablen Gehaltsanteils der 1. Und 2. Führungsebene aus. Hinzu kommen finanzielle Ziele mit 35 % und weitere strategische Ziele aus dem Bereich Innovation und Wachstum mit 20 %. Die Festlegung erfolgt in Abstimmung zwischen Führungskraft und Geschäftsführung. Damit sind die Nachhaltigkeitsziele und -maßnahmen der Unternehmensgruppe fester Bestandteil der Diskussion und werden je nach fachlichem Schwerpunkt der Führungskraft als Zielvereinbarung beschlossen. Die Leistungsbeurteilung nimmt die Geschäftsführung jährlich nach Vorliegen des testierten Jahresabschlusses für das abgelaufene Geschäftsjahr vor.
Die Vergütung der Mitglieder der Geschäftsführung setzt sich aus einer Jahresgrundvergütung und einer nach oben begrenzten variablen Vergütung zusammen. Das Erreichen der Unternehmensziele inklusive der Nachhaltigkeitsziele ist Maßstab für den erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteil der Geschäftsführung und wird vom Aufsichtsrat beurteilt. Dazu legt die Geschäftsführung dem Aufsichtsrat einen Zielerreichungsbericht vor.
Für weitergehende Informationen verweisen wir auf den im Geschäftsbericht veröffentlichten Vergütungsbericht. Dieser legt die Gesamtvergütung jedes Mitglieds der Geschäftsführung offen, und zwar aufgeteilt nach Festvergütung, kurz- und langfristigen Tantiemen und Nebenleistungen. Da es im Jahr 2021 keinen Wechsel innerhalb der Geschäftsleitung gab, wurden weder Abfindungszahlungen noch Antritts- oder Einstellungsprämien gezahlt.
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Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
Das Verhältnis zwischen der Jahresgesamtvergütung der höchstbezahlten Person in der Organisation und dem mittleren Niveau (Median) der Jahresgesamtvergütung aller Angestellten liegt bei 3,642.
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4. Strategie, Richtlinien und Praktiken
Anwendungserklärung zur Strategie für nachhaltige Entwicklung
Wir verweisen auf das Vorwort des hessischen Staatsministers Tarek Al-Wazir (Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen). Unsere Nachhaltigkeitsstrategie ist in allen Einzelheiten im Kapitel „Strategie und Handlungsfelder” dargelegt.
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Verpflichtungserklärung zu Grundsätzen und Handlungsweisen
Wir verweisen auf die bei jedem unserer zwölf wesentlichen Themen geltenden Richtlinien, Vereinbarungen und Anweisungen, die im jeweils dazugehörigen Kapitel beschrieben sind. Unser verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln bemisst sich darüber hinaus an unserem Beitrag zu den Sustainable Development Goals (SDGs), auf den wir im Kapitel „Strategie und Handlungsfelder” eingehen. Der Verhaltenskodex / Code of Conduct (CoC) der Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte | Wohnstadt ist hier veröffentlicht: https://www.naheimst.de/verhaltenskodex-code-of-conduct.
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Einbeziehung politischer Verpflichtungen
Als Unternehmen der öffentlichen Hand haben wir den politischen Auftrag, bezahlbaren Wohnraum für die breite Bevölkerung bereitzustellen. Zudem müssen wir der Verpflichtung nachkommen, klimagerecht und ressourcenschonend zu bauen und zu modernisieren. Der vorliegende Nachhaltigkeitsbericht beschreibt für jedes als wesentlich identifizierte Nachhaltigkeitsthema, wie wir diese Verantwortung angehen, auf die verschiedenen Ebenen unseres Unternehmens verteilen und in organisatorische Strategien und betriebliche Verfahren einbetten.
Darüber hinaus gilt für uns der Public Corporate Governance Kodex (PCGK) des Landes Hessen. Dieser stellt wesentliche Regeln und Handlungsempfehlungen für die Steuerung, Leitung und Überwachung von Unternehmen dar, an denen das Bundesland beteiligt ist. Diese Regeln beruhen auf gesetzlichen Vorschriften und anerkannten Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. https://finanzen.hessen.de/Ueber-Uns/Beteiligungen/Public-Corporate-Governance-Kodex
Die politische Positionierung erfolgt vor allem über die Initiative Wohnen.2050 (IW.2050), die von der NHW maßgeblich organisiert wird. Mehr zur IW.2050 im Kapitel „Strategie und Handlungsfelder”.
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Verfahren zur Beseitigung negativer Auswirkungen
Verfahren für die Einholung von Ratschlägen und die Meldung von Anliegen
Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen
Dazu verweisen wir auf das Kapitel „Ethisches Wirtschaften und Compliance”.
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Mitgliedschaft in Verbänden und Interessengruppen
Wir übernehmen Verantwortung in zahlreichen öffentlichen und privaten Organisationen und Verbänden, um die gesellschaftliche Entwicklung aktiv mitzugestalten. Die nachfolgend aufgeführten Mitgliedschaften, Kooperationen oder Partnerschaften bilden nur einen Teil unseres ausgeprägten Netzwerkes ab. Genannt sind hier vor allem Organisationen, in denen wir entweder eine Leitungsfunktion innehaben oder in Ausschüssen oder Arbeitsgruppen mitwirken:
- Arbeitsgemeinschaft Großer Wohnungsunternehmen (AGW)
- Bundesvereinigung der Landes- und Stadtentwicklungsgesellschaften e. V. (BVLEG)
- Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung (DASL)
- Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen – DGNB e. V.
- Die Stadtentwickler, Bundesverband
- Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e. V. (DV)
- Europäische Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (EBZ)
- GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen
- Initiative Wohnen.2050 e. V.
- Verband der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft e. V. VdW südwest
- vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
- ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e. V.
- Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen
- Architektenkammer Thüringen
- Kompetenznetzwerk „Vitale Orte Hessen“ des hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Strategische Bedeutung hat die, in der Liste genannte, Initiative Wohnen.2050; mehr dazu im Strategiekapitel.
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5. Einbindung von Stakeholdern
Ansatz für die Einbindung von Stakeholdern
Unsere Kernanspruchsgruppen sind unsere Angestellten, die Mietparteien, der Aufsichtsrat, Aufsichtsbehörden und kreditgebende Institute. Wir pflegen regelmäßigen Kontakt zu diesen Stakeholder-Gruppen. In den Kapiteln zu den wesentlichen Themen ist jeweils unter GRI 3-3 f. (Einbindung von Interessengruppen) beschrieben, wie und zu welchem Zweck wir in den Dialog mit den einzelnen Gruppen treten. Bei der im Jahr 2023 fortzusetzenden Materialitätsanalyse binden wir weitere Stakeholder ein. So führen wir innerhalb der Belegschaft eine Umfrage zu Nachhaltigkeitsaspekten durch, mit dem BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V.) führen wir ein Interview, weitere NGOs beziehen wir durch die Auswertung ihrer Veröffentlichungen ein (beispielsweise den Mieterbund), die Gesellschafter:innen werden ebenfalls befragt.
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Tarifverträge
Wir verweisen auf das Kapitel „Attraktive Arbeitsbedingungen".
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