Richtlinien/Verpflichtungen
Unsere Richtlinie zum Klimaschutz verpflichtet uns, aus der Verantwortung gegenüber unserer Mieterschaft, die Auswirkungen des Klimawandels bei unseren Geschäftstätigkeiten angemessen zu berücksichtigen. Dazu zählen ausdrücklich auch Aktivitäten zur Anpassung an den Klimawandel (Adaption). Weitergehende Pflichten regeln die Richtlinien zur Betreiberverantwortung sowie zur Verkehrs- und Betriebssicherheit: Der Gesetzgeber hat uns verpflichtet, alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um Gefahren oder Nachteile für Rechts- und Schutzgüter zu vermeiden oder zu verringern. Punktuell kommen beim Thema Klimaanpassung auch noch folgende Richtlinien zum Tragen: die Neubau-Richtlinie, unsere Richtlinie zu Materialien und Bauprodukten sowie die Richtlinie zum Einkauf.
Auch unsere Standardbaubeschreibung legt Maßnahmen zur Klimaanpassung fest bzw. es ist geplant, die Baubeschreibung entsprechend zu ergänzen. Rückstauklappen dienen beispielsweise als Hochwasserschutz. Gründächer bei Neubauten mit Flachdächern sowie helle Fassaden sind Standards, um einer intensiven Sonneneinstrahlung entgegenzuwirken. Das Thema Freiflächen für Regenwasserrückhaltung bzw. verzögerter Versickerung haben wir im Blick: Hier ist aber jeweils eine Einzelfallprüfung nötig, sodass es kein Pflichtbestandteil der Standardbaubeschreibung ist.
GRI 3-3 c.
Maßnahmen
Das Team der Unternehmensmarke ProjektStadt setzt bei der Quartiersentwicklung auch auf die Abmilderung von Klimafolgen: Es bezieht neben energetischen Aspekten ebenfalls die Überhitzung von verdichteten Innenstädten in die Planungen ein. Deshalb ergänzt und unterstützt die Quartiersentwicklung unseren Maßnahmenkatalog zur Klimaanpassung.
Wir wollen einen kontinuierlichen Prüfungsmechanismus (3-Jahres-Perioden) erarbeiten, um zu bewerten, in welchem Umfang die Klimafolgen weitere Anpassungen der Baupraxis erfordern. Die Prüfergebnisse sollen bei der Weiterentwicklung der Konzernprozesse, wie der Standardbaubeschreibung, berücksichtigt werden.
Bei unseren Maßnahmenpaketen orientieren wir uns grundsätzlich am Klimaschutzplan Hessen 2025. Relevant für die Wohnungswirtschaft sind beispielsweise:
- Hitzeschutz im Gebäudebereich
- Erhöhung von Rückstrahleffekten der Gebäudehülle inklusive Dachflächen
- Einbau von Rückstauklappen für Gebäudeanschlüsse zum Schutz vor Starkregenereignissen
- Anpassung von exponierten Außenbauteilen (beispielsweise Balkone oder Vordächer) zum Schutz vor Sturm
- Verbesserung der Versickerungseigenschaften auf Grundstücken und an Gebäuden
- Sicherung und Erweiterung der Flächen zur Kalt- und Frischluftzufuhr sowie deren Entstehungsgebieten
Eine weitere Maßnahme ist die Regenwasserrückhaltung in der Freifläche, die als Überflutungsschutz dient. Nach Einzelfallprüfungen setzen wir diese sowohl beim Neubau als auch bei Vollmodernisierungen und Quartiersentwicklungen um. Durch die Regenwasserrückhaltung kann die Kanalisation bei Starkregenereignissen vor Überlastung geschützt werden. Auf diese Weise bewahren wir nicht nur unsere Gebäude und die darin lebenden Menschen vor Schaden, sondern leisten auch einen Beitrag zur Stadtentwicklung. Auf „grünen und blauen“ Stadtentwicklungsmaßnahmen, also Wasser- und Vegetationsmanagement, liegt auch einer unserer Schwerpunkte bei unserer beratenden Tätigkeit für Städte und Gemeinden.
Im Zuge der klimaresilienten Quartiersentwicklung ergreifen wir auch Maßnahmen, die der Überhitzung verdichteter Innenstädte entgegenwirken. Wir lassen Grün- und Freiflächen mit hitzestressresistenter Bepflanzung und schattenspendender Begrünung anlegen. Damit sorgen wir sowohl für ein angenehmeres Stadtklima als auch für eine höhere Lebens- und Standortqualität. An Bedeutung gewinnen auch wenig aufheizbare Oberflächenbeläge auf Straßen und Gehwegen.
Beispielsweise managt unsere Marke NH ProjektStadt für die Stadt Kelsterbach das Förderprogramm „Klimainsel Kelsterbach“. Auf verschiedenen Grün- und Freiflächen entsteht eine neue Landschaftsarchitektur mit viel Grünbepflanzung und Entsiegelung. Damit reagiert die Stadt Kelsterbach auf die wachsenden Herausforderungen des Klimawandels.
Um Klimafolgen ganzheitlich zu begegnen, setzt die NHW auch auf großräumige Flächennutzungsplanungen: Bei der Beratung von Kommunen unserer Marke ProjektStadt berücksichtigen wir bei den Konzepten unter anderem den Schutz von Kaltluftentstehungsgebieten sowie quartiersbezogene Konzepte zur Energieversorgung. Um dafür vor Ort eine größtmögliche Akzeptanz zu erwirken, erarbeiten wir Strategien und Maßnahmen gemeinsam mit den Menschen, die in den betroffenen Stadtteilen leben.
GRI 3-3 d.
Wirksamkeitsüberwachung
Unsere Maßnahmen zur Klimaanpassung, die mit den Gebäudemodernisierungen einhergehen, dienen der Kundengesundheit und -sicherheit – vorrangig geht es dabei um Dämmmaßnahmen, die auch als Hitzeschutz dienen. Darum betrachten wir die verschiedenen Kennzahlen, die wir zu unseren Modernisierungen erheben, grundsätzlich als geeignete Indikatoren, um die Auswirkungen auf Gesundheit und Sicherheit im Sinne von GRI 416-1 zu beurteilen. Verstöße gegen Vorschriften gemäß GRI 416-2 wurden nicht festgestellt. Weitere Kennzahlen, die mit dem Thema einhergehen, finden sich in den Kapiteln zur Biodiversität und zum Klimaschutz.
GRI 3-3 e.
GRI 416-1
GRI 416-2
GdW BM3
Einbindung von Interessengruppen
Die Auswertung des Landesprogramms „Nachhaltiges Wohnumfeld – Konzepte und Baulanddialoge“ zum Thema Klimaanpassung ergab: Das Land Hessen erwartet, dass Wohnquartiere künftig so gebaut sind, dass sie Kühlung bei Hitzebelastung bieten und die Niederschlagsspeicherung bei Starkregen ermöglichen. Bei Neubauprojekten muss der Schutz vor Extremwetterereignissen wie Starkregen und ein sommerlicher Wärmeschutz gewährleistet werden.
Punktuell binden wir alle Beteiligten und Betroffenen unserer Neubaumaßnahmen in die Planungs- und Bauprozesse ein. Das geschah beispielsweise beim Frankfurter Schönhof-Viertel. Mehr zum Thema Einbindung von Interessengruppen im Klimaschutz-Kapitel.
GRI 3-3 f.