KONZERN

Konzern-Lagebericht

für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022

 

Quellen:
Energiekrise solidarisch bewältigen, neue Realität gestalten: Jahresgutachten 2022/2023 des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung

 

Quelle: 
GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.: Wohnungswirtschaftliche Daten und Trends 2022/2023

Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA): Frühjahrsgutachten Immobilienwirtschaft 2022 des Rates der Immobilienweisen

Einzelverkäufe 37 Wohneinheiten
Blockverkäufe 32 Wohneinheiten
69 Wohneinheiten

Die Bestandsveränderungen haben sich um 35,8 Mio. EUR gegenüber Vorjahr erhöht. Dies liegt insbesondere an hohen Bestandsminderungen durch Abgänge von Umlaufvermögen im Jahr 2021.

Die aktivierten Eigenleistungen sind gegenüber Vorjahr 1,07 Mio. EUR geringer ausgefallen.

Die sonstigen betrieblichen Erträge lagen 10,79 Mio. EUR unter Vorjahr. Grund hierfür ist insbesondere eine Rückstellungsauflösung im Umlaufvermögen in Höhe von 8,61 Mio. EUR im Jahr 2021.

Die Aufwendungen für die Hausbewirtschaftung sind um 12,83 Mio. EUR zum Vorjahr gestiegen. 6,66 Mio. EUR entfallen davon auf Instandhaltung (insbesondere Plan – und modernisierungsbegleitende Instandhaltung), 5,68 Mio. EUR auf Betriebskosten (Preissteigerungen) sowie 0,49 Mio. EUR auf sonstigen Aufwendungen für die Hausbewirtschaftung.

Der Personalaufwand ist gegenüber Vorjahr um 3,28 Mio. EUR gestiegen. Hierfür verantwortlich sind Tariferhöhungen, Lohndrift sowie Anstieg der Mitarbeiterkapazität (MAK) im Durchschnitt um rd. 32 auf rund 807 MAK (inkl. Auszubildende).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen mit 31,39 Mio. EUR um 3,27 Mio. EUR über dem Vorjahr. Neben allgemeinen Kostensteigerungen für Miete Software, Versicherungen, Ankaufsprüfungen sind hierfür auch einmalige Kosten für das 100-jährige Firmenjubiläum sowie ein positiver Sondereffekt aus 2021 in Höhe von 0,46 Mio. EUR für die Steigerung verantwortlich.

Der EBITDA liegt mit 132,37 Mio. EUR rund 30,27 Mio. EUR (-18,6%) unter dem Vorjahr.

Die Abschreibungen sind insbesondere aufgrund Modernsierungen und Neubauten um 6,68 Mio. EUR gestiegen.

Das negative Zinsergebnis liegt 0,51 Mio. EUR unter Vorjahresniveau.

Gegenüber Vorjahr sind die Erträge aus Beteiligungen ebenfalls konstant geblieben.

Die Steuern liegen auf Grund des geringeren Ergebnisses und des Verlustrücktrags rund 2,25 Mio. EUR unter Vorjahresniveau.

Der Jahresüberschuss liegt 12,49 Mio. EUR über dem Planwert für 2022. Hierfür sind insbesondere geringere Ausgaben für Instandhaltung von 11,96 Mio. EUR, höhere Erlöse aus dem Verkauf von Grundstücken von 4,9 Mio. EUR, geringere Personalaufwendungen in Höhe von 1,24 Mio. EUR, sowie geringere betriebliche Aufwendungen in Höhe von 4,67 Mio. EUR verantwortlich. Einsparungen konnten insbesondere bei Veranstaltungen, Instandhaltungen von Geschäftsgebäuden und Organisationsprojekten erzielt werden. Dagegen sind die aktivierten Eigenleistungen 3,0 Mio. EUR aufgrund von Projektverschiebungen geringer als im Plan ausgefallen.

Veränderungen der steuerrechtlichen Rahmenbedingungen, die sich auf das operative Geschäft beziehen oder eine nicht sachgerechte Anwendung bzw. Umsetzung steuerlicher Regelungen und Vorschriften im operativen Geschäft finden, könnten sich nachteilig auf die Ergebnisentwicklung auswirken. Hierzu gehören auch die eingerichteten ertragsteuerlichen und umsatzsteuerlichen Organschaften. Die Erfüllung der jeweiligen Organschaftsvoraussetzungen ist Gegenstand regelmäßig stattfindender bzw. laufender steuerlicher Betriebsprüfungen. Bei letztinstanzlicher Nichtanerkennung der Organschaften könnte dies zu einer wesentlichen bzw. hohen steuerlichen Mehrbelastung zuzüglich Verzinsung führen.

Zur frühzeitigen Identifizierung, Bewertung und Steuerung möglicher steuerrechtlich relevanter Risiken wurde mit Hilfe externer Unterstützung eine Risikoerfassung durchgeführt. Die relevanten Risiken wurden im Rahmen des Projektes zur Einführung des Tax-Compliancemanagement-Systems identifiziert und in einer Risikomatrix erfasst. Die relevanten Risiken werden im Rahmen der Tax-Compliance laufend beobachtet und bewertet.

Das nach umfänglicher Diskussion der unterschiedlichen Interessenträger am 23. Juni 2021 vom Bundestag beschlossene und am 01. Dezember 2021 in Kraft getretene Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG) hat umfängliche Auswirkungen auf das gesamte Geschäftsfeld Multimedia. Die erzwungene schrittweise Beendigung der bisherigen betriebskostenrechtlichen Umlagefähigkeit der Entgelte für den TV-/Breitbandanschluss gemäß § 2 Nr. 15 Betriebskostenverordnung (BetrKV) für den Bestand zum 01.07.2024 und für Neubauten bereits zum 01. Dezember 2021 bedarf einer grundsätzlichen Neuausrichtung und -etablierung eines tragfähigen Geschäftsmodells spätestens zum Juli 2024.

Die MET hat im Geschäftsjahr 2022 unter Beteiligung einer externen Rechtsanwaltskanzlei sowie einer in diesem Marktsegment erfahrenen Beratungsgesellschaft begonnen, ein neues Geschäftsmodell zu entwickeln, das den grundsätzlich durch das TKMoG geänderten Rahmenbedingungen entspricht, den Kunden der MET eine solide und wettbewerbsfähige Multimediaversorgung ihrer Mieter ermöglicht und für die MET nachhaltig wirtschaftlich tragfähig ist. Der Abschluss dieses Geschäftsmodells, Abstimmung im Konzern sowie operative Überführung sind für das Jahr 2023 geplant.

Im Jahr 2022 waren vermehrte Anfragen von Glasfaseranbietern zur Anbindung der Wohnungsbestände der NHW und Versorgung von Mietern erkennbar.

Chancen

Die Chancen in der Unternehmensgruppe sind nach Relevanz absteigend gegliedert:

Für das Jahr 2023 ist in den Geschäftsfeldern Contracting und Messdienst/Abrechnung ein weiterer stetiger Ausbau sowie in den übrigen Geschäftsfeldern Fortentwicklungen geplant, so dass eine weiterhin erfolgreiche geschäftliche Entwicklung erwartet wird.

Die Abrechnung der Rundfunkversorgung (TV und Radio) bei Bestandsanlagen innerhalb des Konzerns sowie gegenüber Dritten durch die MET wird bis zum 30. Juni 2024 im Sammelinkasso erfolgen und innerhalb der Betriebskosten seitens des Vermieters abgerechnet. Parallel entwickelt die MET mit Partnern eine Neuausrichtung des Multimedia Geschäftsmodells, in Anlehnung an die Rahmenbedingungen des TKModG.

Frankfurt am Main, den 31. März 2023

Dr. Thomas Hain

Monika Fontaine-Kretschmer

Dr. Constantin Westphal