Das konzernweite Risikomanagement, das die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, Risiken aus Compliance-Verstößen, Datenschutz, Geldwäscheprävention sowie zu Image und Reputation im Blick behält, hat für Unternehmen wie das unsere eine lange Tradition. Seit einigen Jahren entwickeln wir aber auch unser ESG-Risikomanagement (Environment, Social, Governance), das Risiken aus Nachhaltigkeitsperspektive betrachtet. Entscheidend ist, dass Nachhaltigkeits- und Risikomanagement aufeinander abgestimmt und gemeinsam ausgerichtet sind. Damit einher geht die Risikobewertung, aber auch die Chancenbetrachtung aller Geschäftstätigkeiten aus Nachhaltigkeitsperspektive. Ziel ist es, dass sich die NHW an Nachhaltigkeitsrisiken anpasst. Allen voran geht es um das Management von Klimarisiken.
Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen steuern
Auswirkungen
Risiken
Uns ist bewusst, dass eine Vernachlässigung von Nachhaltigkeitsrisiken enorme Gefahren für Mensch und Umwelt nach sich ziehen kann. Prominentes Beispiel ist hier der Klimawandel inklusive der Überhitzung von Stadtteilen.
GRI 3-3 a.
GRI 3-3 b.
Klimarisiken für Menschen und Wohnungsbestand
Der Klimawandel bringt Wetterturbulenzen mit sich, beispielsweise Starkregenereignisse, Hitzeperioden oder Stürme. Deren negative Auswirkungen können enorm sein. Die schlimmste Folge bei Starkregen wäre der Schaden, den Personen durch Hochwasser erleiden, wenn ihre Wohnung im Erdgeschoss oder Souterrain liegt. Was die Gebäude betrifft, so ist bei Starkregen neben der Beschädigung von Wohnraum zudem die Zerstörung von Haustechnik im Keller wahrscheinlich (mit daraus folgenden außerplanmäßige Sanierungskosten). Temporär nicht nutzbare Kellerräume würden zu Mietminderungen führen.
Ähnliches gilt für langanhaltend hohe Temperaturen in den Sommermonaten. Wenn sich Wohnungen zu sehr aufheizen, kann das beispielsweise Kreislaufprobleme für die dort lebenden Menschen zur Folge haben. Diese würden möglicherweise Mietminderungen geltend machen. Gibt es zudem Setzungsrisse durch Dürre, sind außerplanmäßige Sanierungen nötig, was ein potenzielles Kostenrisiko darstellt.
Bei Starkwindereignissen kann es Personenschäden durch herabfallende Bauteile geben. Mietausfälle durch Beschädigungen sind möglich, außerplanmäßige Sanierungskosten die Folge.
Abweichung von Nachhaltigkeitszielen
Es besteht das Risiko, dass wir von den gesteckten Zielen unserer Klimastrategie abweichen. Reputationsverlust und Imageschaden wären die Folge. Der potenzielle Schaden besteht in diesem Fall aber auch in finanziellen Schäden: beispielsweise durch vermehrte CO2-Abgaben oder durch nicht mehr vermietbare Wohneinheiten. Aufgrund der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der Berichtspflicht ab 2025 und der EU-Taxonomie müssen wir beim Bauen zunehmend Nachhaltigkeitsstandards beachten (Stichwort: „graue” Emissionen, die in den Baustoffen stecken), was eine große Herausforderung darstellt. Ziel ist es, dass sich die NHW anpasst. Das kann u. a. durch andere Primärkonstruktionsarten geschehen: Indem wir zukünftig beispielsweise aus Holz statt aus Stahlbeton bauen, können wir das Risiko an dieser Stelle reduzieren. Nachhaltigkeit ist auch ein entscheidendes Kriterium für die Fremdmittelbeschaffung.
Regulatorische und rechtliche Risiken
Änderungen von rechtlichen Rahmenbedingungen vor allem im Miet-, Bau- und Umweltrecht – besonders wenn sie kurzfristig sind – stellen uns vor große Herausforderungen. Wir verfolgen politische Planungen in dieser Hinsicht deshalb mit großer Aufmerksamkeit, um auf verbindliche Änderungen reagieren zu können. Jede Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen könnte sich nachteilig auf die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft auswirken.
Umfeld- und marktbezogene Risiken
Unsere Reputation ist von entscheidender Bedeutung. Ein schlechtes Ansehen entspricht nicht unserem Leitbild und kann unsere Geschäftstätigkeit in lokalen Märkten erschweren. Daher streben wir jederzeit eine frühzeitige und offene Kommunikation sowie einen direkten Dialog mit allen Gruppen an, die ein berechtigtes Interesse haben, wenn es um Konflikte beispielsweise mit Nachhaltigkeitsbezug geht.
Projektrisiken
Risiken aus dem Erwerb von Grundstücken (beispielsweise Altlasten) beobachten wir auf Projektebene, ebenso wie bei größeren Neubau- und Modernisierungsprojekten sowie bei bedeutenden Projekten in der Stadtentwicklung oder der Bauland-Offensive Hessen GmbH (BOH).
Risiken aus der Geschäftstätigkeit
Da wir bei unseren Bautätigkeiten verschiedene General- und Nachunternehmen beauftragen, bestehen zahlreiche Risiken, die Nachhaltigkeitsaspekte betreffen. Diese liegen oft nicht direkt in unserer Hand und sind unsererseits nur bedingt kontrollierbar. Aufgrund von unzureichenden Informationen bezüglich der in den Immobilien verbauten Materialien sowie der Umsetzung von neuen oder aktualisierten bautechnischen Regularien (beispielsweise Brandschutzmaßnahmen) kann es zu Geschäftsrisiken kommen. Hinzu kommen Compliance-Risiken (siehe unten).
Compliance-Risiken
Die Schädigung unseres guten Rufes kann aus Compliance-Verstößen resultieren. Zu den Compliance-Risiken zählen:
- Verstöße innerhalb unseres Unternehmens (beispielsweise Korruption, Betrug oder andere Vorteilsnahmen, Regelverstöße, Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz AGG oder auch Mobbing).
- Verstöße seitens Partnerunternehmen (beispielsweise Vertragsverstöße, Menschenrechtsverletzungen); dazu zählen auch Verdachtsfälle zu Tätigkeiten im Zusammenhang mit Geldwäsche-Aktivitäten (beispielsweise ein seitens externer Firmen angebotener Bargeldverkehr).
- Verstöße der Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte | Wohnstadt oder eines ihrer Tochterunternehmen gegen bestehende Regelungen, Vorschriften, Gesetze (beispielsweise Kartellrecht, DSGVO).
- Risiken, die aus den Regelungen zur Geldwäscheprävention erwachsen.
Mehr zu diesem Thema findet sich im Kapitel „Ethisches Wirtschaften und Compliance”.
Datenschutz-Risiken
Aus dem täglichen Umgang und der Verarbeitung personenbezogener Daten (beispielsweise über Personal oder Mietparteien) sowohl innerhalb der NHW als auch durch beauftragte Dritte erwachsen Datenschutz-Risiken. Mehr dazu im Kapitel „Ethisches Wirtschaften und Compliance”.
Chancen
Unsere Unternehmensaktivitäten, um negative Auswirkungen zu verringern, hat positive Auswirkungen auf Mensch und Umwelt. Ein funktionierendes ESG-Risikomanagement stärkt zudem langfristig und in hohem Maße die unternehmerische Resilienz. Darüber hinaus bietet unser Risikomanagementsystem die Möglichkeit, alternativ zur Risikobewertung auch Chancen zu beurteilen.
Umfeld- und marktbezogene Chancen
Die anhaltend angespannte Wohnungsmarktlage in bestimmten Ballungsräumen kann punktuell zu zusätzlichen Fördermitteln seitens Politik und Verwaltung führen. Dies gilt auch für die Anforderung, Wohnungsbestände an Zielsetzungen zur CO2-Minderung anzupassen. Dies kann regional positive Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit haben.
Chancen aus der Geschäftstätigkeit
Modernisierungen in unseren Wohnungen eröffnen die Chance, die Zufriedenheit unserer Mieterschaft zu erhöhen und sie länger an uns zu binden. Zudem steigern wir durch die energetische Optimierung die Qualität des angebotenen Wohnraums und verringern den CO2-Ausstoß. Beides dient der Sicherung eines nachhaltigen Bestandes.
Weitere Einzelrisiken und Chancen sind bei den wesentlichen Themen in den entsprechenden Kapiteln jeweils unter GRI 3-3 a. + GRI 3-3 b. (Auswirkungen) beschrieben.
Richtlinien/Verpflichtungen
Im Risikomanagement-Handbuch sind Ziele, Grundsätze und Risikomanagementprozess beschrieben. Es besteht eine verbindliche Prozessbeschreibung zum Risikomanagementsystem der NHW. Zum Internen Kontrollsystem (IKS) der Unternehmensgruppe gehören organisatorische Regelungen und Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher, untergesetzlicher und unternehmerischer Vorgaben sowie Anweisungen zur Steuerung und Sicherstellung der betrieblichen Abläufe und der Erfüllung compliance-relevanter Erfordernisse. Für die Meldung, Bewertung und Überwachung von Risiken gibt es einheitliche Ansätze.
Weitere Richtlinien, beispielsweise zu Compliance oder Datenschutz, finden sich im Kapitel „Ethisches Wirtschaften und Compliance”.
GRI 3-3 c.
Maßnahmen
Risikomanagementsystem
Wir verfügen über ein systematisches Risikomanagementsystem, um Risiken frühzeitig zu identifizieren und entsprechende Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Dieses Risikofrühwarnsystem sorgt dafür, wesentliche oder bestandsgefährdende Risiken und Ereignisse zu erkennen und negative Entwicklungen rechtzeitig verfolgen zu können. Darunter fallen beispielsweise Risiken, die die zukünftige Entwicklung des Unternehmens gefährden oder geschäftsschädigende Reputationsschäden auslösen könnten. Potenzielle Risiken aus Compliance-Verstößen und zum Datenschutz werden ebenfalls systemunterstützt erfasst und bewertet, um so in die Risikogesamtbewertung einzufließen.
Die Funktionen zum Risiko- und Compliance-Management sind zentral bei der Konzernmutter Nassauische Heimstätte, Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH zugeordnet, und zwar in einem Kompetenzcenter beim leitenden Geschäftsführer. Sie erstrecken sich auf alle Geschäftsfelder und die Gesellschaften der Unternehmensgruppe. Der Geschäftsführung obliegt es, nach einer Risikoidentifikation entsprechende Gegenmaßnahmen zu entwickeln, einzuleiten und zu steuern. Es erfolgt eine monatliche Berichterstattung durch das zentrale Risikomanagement an die Geschäftsführung in Form eines Risikokurzberichtes aus dem EDV-System heraus. Zudem wird auf dieser Basis in jeder Sitzung des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrates über die Risikosituation berichtet, insbesondere zu den am höchsten bewerteten Einzelrisiken.
Für die Risikofrüherkennung der gesamten Unternehmensgruppe kommt ein dynamisches, integriertes und EDV-gestütztes System zum Einsatz. In regelmäßigen Abständen hinterfragen die Risikoverantwortlichen die Inventarisierung in Einzelgesprächen auf Aktualität und Passgenauigkeit. Dies geschieht zusätzlich zur monatlichen Erfassung und Bewertung der Risiken.
Nachhaltigkeitskriterien integrieren wir zunehmend in unser Risikomanagementsystem. Deshalb zählt der Leiter des Kompetenzcenters Nachhaltigkeitsmanagement zu den insgesamt 23 dezentralen Risikoverantwortlichen, die den ganzen Konzern abdecken. Sie alle berücksichtigen und bewerten die für ihre Fachbereiche tatsächlichen und potenziellen Nachhaltigkeitsrisiken; dazu gehören auch Ad-hoc- Risiken.
Für das Jahr 2023 planen wir die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsrisikobewertung.
GRI 3-3 d.
Wirksamkeitsüberwachung
Die Unternehmensgruppe verfügt über ein Internes Kontrollsystem (IKS). Prüfungen erfolgen durch die Innenrevision und ggf. durch den Compliance-Beauftragten. Potenzielle Risiken aus möglichen Compliance-Verstößen werden ebenfalls systemunterstützt erfasst und bewertet und so in die Risikogesamtbewertung einbezogen.
Die Überwachung von Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt grundsätzlich mindestens jährlich. Der Überwachungsrhythmus beim Risiko „Abweichen von Klimazielen” ist halbjährlich, also in einem engeren Abstand.
Alle zwei Jahre analysiert und bewertet ein sogenannter Lenkungsgruppenworkshop sowohl die bereits erfassten als auch mögliche neue Nachhaltigkeitsrisiken, beispielsweise Risiken, die durch den Klimawandel bedingt sind. Turnusgemäß soll der nächste Workshop im Jahr 2023 stattfinden.
Kennzahlen zur Wirksamkeit des Risikomanagements im Allgemeinen erfassen wir nicht. Wir ermitteln aber für jedes wesentliche Thema die zur Steuerung nötigen Indikatoren und verweisen deshalb auf die dazugehörigen Kapitel (und auf die dortigen Abschnitte zu GRI 3-3-e.).
GRI 3-3 e.
Einbindung von Interessengruppen
Wir pflegen den Dialog mit allen Interessengruppen, um ihre Ideen und Verbesserungsvorschläge auch zu den erkannten Risiken aufzugreifen. Die verschiedenen Kommunikationsformate beschreiben wir bei den wesentlichen Themen in den entsprechenden Kapiteln jeweils unter GRI 3-3 f.
GRI 3-3 f.