Für die Informationen zur Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane sowie deren Fachwissen in Bezug auf die Unternehmensführung siehe ESRS 2 GOV-1 Abschnitt Governance im Kapitel Allgemeine Angaben.
Die NHW hat die folgenden wesentlichen Risiken und Chancen in Bezug auf Unternehmensführung identifiziert:
Unternehmensführung und Unternehmenskultur | ||||
Risiko | eigener Geschäftsbericht | Reputationsschäden durch Nichteinhaltung von relevanter Gesetzgebung, Vorschriften und internen Richtlinien | ||
Chance | eigener Geschäftsbericht | Positive Auswirkungen auf Arbeitnehmer durch eine Unternehmenskultur, die gesetzeskonformes Handeln fördert | ||
Risiko | eigener Geschäftsbericht | Finanzielles Risiko durch Bestechung und Korruption | ||
Die NHW begründet ihre Unternehmenskultur auf Mensch und Raum, aus der die eigenen Ansprüche und Handlungsmaxime als Wohnungsunternehmen und als Projekt- und Stadtentwickler abgeleitet werden. Unsere Vision ist, die Unternehmensgruppe als Nummer eins rund um das Wohnen und Leben in der Mitte Deutschlands zu etablieren. Als Mission übernehmen wir die Verantwortung für Menschen und Lebensräume, bieten unserer Mieterschaft bezahlbaren Wohnraum für ihre individuelle Lebenssituation sowie Beratungsleistungen für Städte und Kommunen zur Quartiersentwicklung.
Unsere Belegschaft fördern wir in ihrer persönlichen und professionellen Entwicklung. Dafür stehen unsere Werte: Wir sind verantwortungsbewusst, kompetent aus Tradition, verlässlich und nachhaltig, wir sind respektvoll, offen, freundlich und partnerschaftlich; wir sind wert(e)steigernd, zukunfts- und zielorientiert sowie innovativ.
Um dies zu fördern, entwickeln wir Konzepte und führen organisationsinterne Schulungen zur Unternehmensführung und Kultur über die NHW Akademie durch. Im Berichtsjahr 2024 haben Arbeitnehmer beispielsweise an Pflichtschulungen zu Compliance und Datenschutz teilgenommen. [G1-1 §9, §10 (g) / GRI 2-24]
Im Rahmen des konzernweit etablierten Hinweisgebersystems werden potenzielle Hinweise von Beschäftigten und von Dritten (beispielsweise der Mieterschaft) hinsichtlich Unternehmensführung und -kultur erfasst, analysiert und bewertet. Dies betrifft auch eingehende Beschwerden. Die Bearbeitung erfolgt durch den unabhängigen Compliance-Bereich.
Sofern sich Risiken aus Verletzungen der Compliance ergeben, werden diese an das konzernweite Risikomanagementsystem weitergegeben und dort erfasst. Der Compliance-Beauftragte berichtet in direkter Linie der Geschäftsführung über den Leitenden Geschäftsführer. Sofern die Hinweise und Beschwerden als wesentlich bewertet werden, erfolgt die Information des Aufsichtsrats entsprechend den internen Vorgaben und des Public Corporate Governance Kodex des Landes Hessen (PCGK) direkt durch die Geschäftsführung. [G1-1 §10 (a) / GRI 2-26]
Die NHW stellt die nachhaltige Beziehung von Menschen und Raum in den Mittelpunkt ihres Wertesystems. Der Rahmen ist im NHW Verhaltenskodex für die eigenen Beschäftigten festgelegt. Diese Anforderungen finden auch in der Lieferkette der NHW Anwendung.
www.nhw.de/verhaltenskodex-coc
Die NHW verfolgt den Ansatz, ausschließliche Lieferanten und Dienstleistungsunternehmen zu beauftragen, die den NHW Verhaltenskodex (Code of Conduct, CoC) anerkennen. Als Bestandteil aller Verträge soll der CoC soziale, ethische und ökologische Standards innerhalb der Lieferkette sicherstellen.
Eine lückenlose, digitale Dokumentation aller abgeschlossenen Verträge garantiert die 2022 eingeführte Lieferantensoftware, die unser Vertragsmanagement ergänzt. So stellt die NHW sicher, Risiken, die das Unternehmen im Zusammenhang mit seiner Lieferkette und der Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsaspekte hat, zu managen. [ESRS G1-2 §15 (a) / GRI 308 3-3]
Verfahren zur Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Korruption oder Bestechung
Im Rahmen des konzernweit etablierten Hinweisgebersystems werden potenzielle Hinweise von Beschäftigten und von Dritten (beispielsweise der Mieterschaft) erfasst, analysiert und bewertet. Dies betrifft auch eingehende Beschwerden.
Die Bearbeitung erfolgt durch den unabhängigen Compliance-Bereich. Sofern sich Risiken aus Verletzungen der Compliance ergeben, werden diese an das konzernweite Risikomanagementsystem weitergegeben und dort erfasst.
Der Compliance-Beauftragte berichtet in direkter Linie der Geschäftsführung über den Leitenden Geschäftsführer. Sofern die Hinweise und Beschwerden als wesentlich bewertet werden, erfolgt die Information des Aufsichtsrats entsprechend den internen Vorgaben und des Public Corporate Governance Kodex des Landes Hessen (PCGK) direkt durch die Geschäftsführung. Im Jahr 2024 wurden keine kritischen Angelegenheiten festgestellt. [G1-3 §18 (a) / GRI 2-16, 2-23]
ESRS G1-3 - Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung | ||
2024 | ||
Anteil der gefährdeten Funktionen, die durch Schulungsprogramme abgedeckt sind | 100 % | |
Im Berichtsjahr gab es keine Vorfälle von Korruption und Bestechung. [G1-4 §20, §24 (a) / GRI 2-27]
ESRS G1-4 - Fälle von Korruption oder Bestechnung | ||||
2023 | 2024 | |||
Anzahl der Verurteilungen | 0 | 0 | ||
Höhe der Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften (in €) | 0 | 0 | ||
Ergriffene Maßnahmen gegen Verstöße | 3 | 3 | ||
Gesamtzahl bestätigter Fälle | 0 | 0 | ||
Die NHW hat folgende Maßnahmen ergriffen, um gegen Verstöße von Korruption und Bestechung vorzugehen: Alle Arbeitnehmer mussten im Berichtszeitraum an einer 45-minütigen Pflichtschulung zum Thema Compliance teilnehmen. Themen der Schulung waren Unternehmensleitbild, Betrug, Korruptionsprävention und Bekämpfung von Geldwäsche. [G1-4 §20, §24 (a) / GRI 2-27]
Die NHW ist in zahlreichen öffentlichen und privaten Organisationen und Verbänden aktiv, um die gesellschaftliche Entwicklung aktiv mitzugestalten. Die nachfolgend aufgeführten Mitgliedschaften, Kooperationen oder Partnerschaften bilden nur einen Teil unseres umfangreichen Netzwerks ab. Genannt sind hier vor allem Organisationen, in denen wir entweder eine Leitungsfunktion innehaben oder in Ausschüssen oder Arbeitsgruppen mitwirken [G1-5 / GRI 2-28] In alphabetischer Reihenfolge:
ESRS G1-5 - Finanzielle Zuwendungen und Sachleistungen | ||
2024 | ||
Geleistete finanzielle politische Beiträge | 0 EUR | |
Erbrachte Sachspenden für politische Zwecke | 0 EUR | |