Die NHW strebt einen klimaneutralen Gebäudebestand bis 2045 an, und zwar mit möglichst geringen Belastungen durch Mieterhöhungen für die mietenden Haushalte. Gegenwärtig ist die Zielerreichung noch nicht mit Eigen- und Fremdmitteln erreichbar. Die NHW arbeitet im Rahmen der Klimastrategiefortschreibungen an der operativen Umsetzung der Zielvorgabe. Je nach Veränderung der Rahmenbedingungen kann es zu Veränderungen der Zielerreichung kommen. Dies war nicht zuletzt Inhalt der Zielvereinbarung mit dem Land Hessen im Jahr 2019, welche die Grundlage für die Eigenkapitalerhöhung für den Klimaschutz im Bestand in Höhe von 200 Mio. Euro (sogenanntes EK200-Programm) war. Aufgrund der sich seitdem deutlich geänderten Rahmenbedingungen hat der größte Gesellschafter der NHW um eine Neufassung dieser Zielvereinbarung gebeten.
Um die Ziele bis 2045 erreichen zu können, bedarf es eines durchdachten wohnungswirtschaftlichen Portfoliomanagements und tragbarer Investitionsentscheidungen. Dafür hat die NHW im Jahr 2018 mit ihrer ersten Klimastrategie erstmals einen Weg aufgezeigt, der ein Bestandsentwicklungsszenario als Orientierung für die Konzernentwicklung darstellte. Seitdem wurde die Strategie mehrfach fortgeschrieben, zuletzt im Berichtsjahr mit der dritten Version, der Klimastrategie 2025+.
Diese Fortschreibung brachte eine deutliche Weiterentwicklung und, in großen Teilen, Verbesserung im Vergleich zur vorherigen Strategie 2022+ mit sich. So basiert die aktuelle Klimastrategie auf tatsächlichen Realverbrauchswerten, die im Vergleich zu den Bedarfswerten der vorherigen Strategie geringer ausfallen und natürlich genauer sind. Durch die Modernisierung von deutlich mehr Wohneinheiten – 31.000 statt zuvor 23.000 –, was unter anderem mittels einer geringeren Eingriffstiefe erreicht wird, ist eine signifikante Reduktion der CO2-Emissionen möglich. Statt eines Zielwerts von 17,5 werden nun 5 kg CO2/m²a im Jahr 2045 unter Beibehaltung der ökonomischen Leistungsfähigkeit als erreichbar eingeschätzt. Durch vermehrt geringinvestive Maßnahmen und eine breitere Durchdringung des Portfolios können in der Strategie 2025+ Investitionsmittel in Höhe von 2,3 Mrd. Euro – gegenüber 1,4 Mrd. Euro in der Strategie 2022+ – in die Bestandsentwicklung investiert werden.
Wie alle bisherigen Klimastrategien des Konzerns bietet die Strategie 2025+ eine langfristige Orientierung bis zum Zieljahr (aktuell 2045) und berücksichtigt aktuelle regulatorische Änderungen, die die Szenarien beeinflussen, in diesem Fall beispielsweise die GEG-Novellierung zu Beginn 2024, die erstmals ein ordnungsrechtlich verbindliches Ziel für die Außerbetriebnahme der letzten fossilen Wärmeversorgungsanlage im eigenen Verantwortungsbereich bis zum 31. Dezember 2044 vorschreibt. Insgesamt zeigt die Strategie 2025+ eine effizientere und kostengünstigere Herangehensweise zur Erreichung der Klimaziele im Vergleich zur Strategie 2022+.
Maßnahmenfokus der Klimastrategie 2025+ ist die zukünftige Wärmeversorgung der Gebäude mit regenerativen Energien (Scope 1), um den CO2-Ausstoß signifikant zu senken. Die wichtigsten Bausteine unseres Maßnahmenkatalogs sind daher die Defossilisierung von Wärmeversorgung und Warmwasserbereitstellung durch den Einsatz von erneuerbaren Energien und die Steigerung der Energieeffizienz durch den Einsatz von Wärmepumpen und optimierten Betrieb der Heizungsanlagen, etwa über hydraulischen Abgleich, sowie eine sukzessive Umstellung aller Heizungsanlagen auf eine Fernwärmeüberwachung in den kommenden Jahren.
Die Klimaneutralität des bundesdeutschen Strommixes und die Defossilisierung der Fernwärmenetze (Scope 2) liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Wohnungsunternehmens. Sie haben allerdings Einfluss auf die CO2-Bilanz des Unternehmens. Die Politik ist daher gefragt, mit geeigneten Rahmensetzungen die gesetzlich verankerten Meilensteinziele für die Akteure des Energiesektors sicherzustellen.
Für die sozialverträgliche Umsetzung ist insbesondere die Eingrenzung potenzieller Heizkostensteigerungen bei der Fernwärme ein politisch zu regelnder Aspekt. Die NHW verpflichtet sich, in der Bestandsentwicklung der Umstellung der Wärmeversorgungsanlagen auf regenerative Lösungen oder Fernwärme eine besondere Priorität beizumessen. Entscheidende Leitplanken sind hierbei der Einklang mit dem sozialen Kernauftrag des Erhalts bezahlbarer Mieten, insbesondere für untere und mittlere Einkommensklassen, sowie der Erhalt der eigenen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
Im Neubau wird die NHW alle Gebäude ab Bauantragsplanung 2024 mit Fernwärme oder 100 Prozent erneuerbarer Wärmeversorgung planen und ausführen – ein wichtiger Baustein, um das Ziel von null CO2-Emissionen in der Wärmeversorgung bis 2045 zu erreichen.
In unserem Strategieprozess zur Fortschreibung der Nachhaltigkeitsstrategie im Jahr 2023 haben wir folgendes kurzfristiges Fokusziel festgelegt: Vom Beginn des Jahres 2023 bis zum Ende des Jahres 2025 wollen wir eine Reduktion der CO2-Emissionen um 10 Prozent erreicht haben. Basisjahr der Klimastrategie ist dabei das Jahr 2018.
Die Initiative Wohnen.2050 e.V. (IW.2050) ist ein Zusammenschluss von aktuell 244 Partnerunternehmen und 13 institutionellen Partnern. Ziel der Initiative ist es, die Wohnungswirtschaft fachlich, organisatorisch und praxisnah dabei zu unterstützen, ihren Beitrag zur Einhaltung der 2015 im Pariser Abkommen definierten Klimaziele zu leisten und aktiv mit daran zu arbeiten, die Erwärmung unseres Planeten auf unter zwei Grad Celsius zu begrenzen.
Ende 2024 hat die Initiative den vierten Praxisbericht 2024/2025 veröffentlicht. Darin stellt die Initiative Fortschritte in Bereichen wie CO₂-Bilanzierung und Pilotprojekten vor, unterstreicht das Engagement der Branche und ihr klares Bekenntnis zu den Pariser Klimazielen.
Die IW.2050 fördert das Entwickeln und Erarbeiten von praktikablen Lösungen zum Erreichen der Klimaneutralität in der Wohnungswirtschaft. Der für die Initiative bedeutendste Schritt in den Jahren 2023/24 war die Aktualisierung der bereits 2020 erstellten IW.2050-eigenen Excel-Werkzeuge: Klimapfadfinder und Finanzierungs-Werkzeug. Neu hinzugekommen: ein Werkzeug für das Management von Klimarisiken im Bestand.
Die IW.2025 besteht seit 2020 und ihre Gründung erfolgte nicht zuletzt aufgrund der Erkenntnisse der Entwicklung der ersten Klimastrategie der NHW Ende 2018. Die Geschäftsstelle ist bei der NHW angesiedelt. Der geschäftsführende Vorstand ist der Leiter des Kompetenzcenters Nachhaltigkeitsmanagement der NHW.
Die NHW trat 2024 der Initiative Praxispfad bei. Ziel der Initiative ist es, einen breiten Diskurs in der Öffentlichkeit zu führen und die Entscheidungsträger in der Politik dazu zu bewegen, die Klimapolitik im Gebäudesektor von Grund auf zu überdenken und sie auf realistische, erreichbare CO2-Reduktionsziele auszurichten.
Extremwettereignisse, die Europa bereits seit Jahren ereilen, drohen, uns in den nächsten Jahrzehnten zunehmend ungeplante Ausgaben zur Erhaltung der Gebäudesubstanz zu bescheren. Wetterturbulenzen wie Starkregenereignisse, Hitzeperioden oder Stürme können enorme negative Auswirkungen auf die Menschen haben, die bei uns wohnen. Die schlimmste Folge bei Starkregen wäre der Schaden, den Personen durch Hochwasser erleiden, wenn ihre Wohnung im Erdgeschoss oder Souterrain liegt. Was die Gebäude betrifft, so ist bei Starkregen neben der Beschädigung von Wohnraum zudem die Zerstörung von Haustechnik im Keller möglich (mit daraus folgenden außerplanmäßigen Kosten). Temporär nicht nutzbare Kellerräume können eine weitere Folge sein. [ESRS E1 ESRS 2 SBM-3 / GRI 3 3-3]
Ähnliches gilt für langanhaltende hohe Temperaturen in den Sommermonaten. Wenn sich Wohnungen zu sehr aufheizen, kann das beispielsweise Kreislaufprobleme für die dort lebenden Menschen zur Folge haben. Gibt es zudem Setzungsrisse durch Dürre, sind außerplanmäßige Modernisierungen nötig, was ein potenzielles Kostenrisiko darstellt. Auch der Verlust von Quartiersbäumen stellt ein Risiko durch lange Trockenzeiten dar. Diese Bäume leisten zum Teil einen erheblichen passiven Beitrag zum sommerlichen Schutz vor Hitze für die Bestandsgebäude. Neupflanzungen führen zu ungeplanten Kosten, müssen dauerhaft den Klimaveränderungen standhalten können und führen erst nach Jahrzehnten zu einem vergleichbaren Verschattungseffekt. Bei Starkwindereignissen kann es Personenschäden durch herabfallende Bauteile geben. Mietausfälle durch Beschädigungen sind möglich, außerplanmäßige Modernisierungskosten die Folge. [ESRS E1 §18 / GRI 201-2]
Für die NHW besteht mittel- bis langfristig die Gefahr der Ertrags- und Wertminderung, wenn der Wohnungsbestand nicht den Klimaschutzanforderungen entsprechend bewirtschaftet und entwickelt wird. Ein weiteres Risiko für unser Geschäft besteht darin, dass wir die gesetzlichen Vorgaben nicht erreichen. Das hätte verschiedene Konsequenzen: So drohen Strafzahlungen für die Teile des Gebäudebestands, für die gesetzliche Vorgaben nicht erfüllt sind. Zudem ist bereits in diesem Jahrzehnt mit steigendem Abfluss liquider Mittel durch die CO2-Abgabe zu rechnen. Allein für das Jahr 2023 rechnen wir mit über 2 Mio. Euro Abgabekosten kumuliert für Mieter und Vermieterseite. Auch aus Finanzierungssicht werden die Rahmensetzungen immer stärker auf die Erfüllung von Nachhaltigkeits- und Klimazielen ausgerichtet. Zudem könnte daraus ein Imageschaden erwachsen. Grundsätzlich stellen steigende Energiekosten ein Risiko dar; das gilt auch für Baumaterialien oder technische Ausstattung, die wir für Modernisierungen benötigen und bei denen Knappheit herrscht. Auch Baukostenexplosionen durch Inflation stellen eine Gefahr dar, weiterhin steigende Zinsen bei der Refinanzierung. [ESRS E1 §18 / GRI 201-2]
Die NHW hat noch keine dezidierte Resilienzstrategie in Bezug auf den Klimawandel formuliert. Folgende wesentliche klimabezogene Risiken hat die NHW in ihrer Klimarisiko-Analyse im Jahr 2024 erstmalig ermittelt:
Klimabezogene physische Risiken | ||||
Temperatur | Temperaturanstieg | |||
Hitze | ||||
Rückgang Anzahl der Frosttage | ||||
Wind | Zunahme Starkwindböen | |||
Niederschlag | Zunahme Anzahl Trockentage | |||
Zunahme Starkregentage | ||||
Zunahme Niederschlagsmenge bei Starkregen | ||||
Zunahme Hagelereignisse | ||||
Geomorphologie | Vermehrte Bodensenkung | |||
Vermehrte Bodenabtragung | ||||
Verstärkung der Bodenerosion | ||||
Anstieg von Erdrutschen |
Klimabezogene Übergangsrisiken | ||||
Politische Risiken | Verschärfte Verpflichtungen zur Berichterstattung bzgl. Emissionen und Klimastrategien | |||
Regulierung von bestehenden Produkten und Dienstleistungen | ||||
Steigende Vorgaben zur Dekarbonisierung der Energieversorgung | ||||
Steigende Regulierungen zum unternehmerischen Klimaschutz | ||||
Finanzielle Unterstützung (Steuern und Subventionen) für erneuerbare Energien und Dekarbonisierungsbemühungen | Potenzielle Chance | |||
Obligatorische Offenlegung zu Klimaresilienz | ||||
Vorgaben zur Flächennutzung und Stadtplanung | ||||
Vorgaben zur Anpassung an den Klimawandel | ||||
Veränderungen der Versicherungspolitik | ||||
Technologierisiken | Dekarbonisierung des Energiesektors | Potenzielle Chance | ||
Anstieg Technologien zur Erzeugung erneuerbarer Energien | ||||
Elektrifizierung aller Energiesysteme | Potenzielle Chance | |||
Ausbau von Speichertechnologien | Potenzielle Chance | |||
verstärkter Einsatz von Wärmepumpen zur Erzeugung von Niedertemperatur-Prozesswärme | ||||
Anstieg von Energieeffizienzen (insbes. Effizienzgewinne im Wärmesektor) | Potenzielle Chance | |||
Anstieg an Smart-Grid-Anforderungen | ||||
Anforderungen an grüne Bautechnologien | ||||
Anforderungen an ein effizientes Wassermanagement | ||||
Nutzung nachhaltiger Materialien | Potenzielle Chance | |||
Marktrisiken | Mehr regionale Produktion relevanter Materialien | Potenzielle Chance | ||
Erhöhte Rohstoffkosten | ||||
Steigende Nachfrage nach erneuerbarer Energie (Strom und Wärme) | Potenzielle Chance | |||
Ansteigende Strompreise | ||||
Rückgang des weltweiten Wirtschaftswachstums | ||||
Steigende Nachfrage nach Kühlung / Klimaanlagen | ||||
Klimabewusstes Investitionsverhalten | Potenzielle Chance | |||
Steigende Stromnachfrage in allen Sektoren (Elektrifizierung) | ||||
Steigende Kosteneffizienz der erneuerbaren Technologien | Potenzielle Chance | |||
Risikoveränderungen durch den Klimawandel verändern die Investitionsbereitschaft | Potenzielle Chance | |||
Reputationsrisiken | Steigendes Nachhaltigkeitsbewusstsein der Beschäftigten | Potenzielle Chance | ||
Zunehmende Besorgnis und Erwartungen der Interessengruppen | ||||
Steigendes Nachhaltigkeitsbewusstsein der Gemeinden | Potenzielle Chance | |||
Gesellschaftliche Risiken | Klimabedingte Flucht und Migration | |||
Bevölkerungswachstum in Ballungsräumen, dadurch Druck auf den Wohnungsmarkt | ||||
Veränderung des Arbeitsmarktes durch klimabedingte Migration | ||||
Zunahme von Verteilungskonflikten | ||||
Steigendes Nachhaltigkeitsbewusstsein | Potenzielle Chance | |||
Steigendes Bewusstsein für Klimagerechtigkeit | Potenzielle Chance | |||
Überbeanspruchung von Energieressourcen für Kühlungsmaßnahmen | ||||
Überbeanspruchung von Wasserressourcen | ||||
Hohe Krankenstände und gesundheitlich bedingte Todesfälle als Folgen von Extremhitze/Extremwetter |
Die NHW hat die folgenden wesentlichen Risiken und Chancen in Bezug auf Klimaschutz und Klimaanpassung identifiziert:
Risiken und Chancen | ||||
Klimaanpassung | ||||
Risiko | Eigener Geschäftsbereich | Negative Auswirkungen auf das Geschäftsmodell durch steigende Versicherungskosten auf Grund von Starkregen (Überschwemmungen), Sturm (Gebäudeschäden) und Trockenheit (Setzungsrisse) | ||
Chance | Eigener Geschäftsbereich | Positiver Beitrag durch Reduzierung der Klimawandelfolgen durch angepassten Neubau und Nachverdichtung | ||
Klimaschutz | ||||
Risiko | Eigener Geschäftsbereich | Negative Auswirkungen durch höhere Kosten durch Klimaschutzmaßnahmen im Bestand | ||
Chance | Eigener Geschäftsbereich | Positiver Beitrag durch energetische Modernisierungen im Gebäudebestand |
Kern der NHW-Nachhaltigkeitsstrategie ist der Klimaschutz. Der Einsatz von erneuerbaren Energien bei der Wärmeerzeugung spielt dabei eine entscheidende Rolle. Mit dem Inkrafttreten der Gebäudeenergiegesetz-Novelle (GEG) zum 1. Januar 2024 hat die Wohnungswirtschaft erstmals ein verbindliches ordnungsrechtliches Klimaziel erhalten. Unsere Aufgabe ist es, bis Ende 2044 alle fossilen Wärmeerzeugungsanlagen in unserem direkten Verantwortungsbereich durch regenerative zu ersetzen.
Für die Zielerreichung der Klimaneutralität bis 2045 benötigen wir nach den Berechnungen im Rahmen der Klimastrategie 2025+ innerhalb der nächsten 20 Jahre mit dem Fokus auf Defossilisierung in Kombination mit diversen Modernisierungspaketen rund 3,5 Mrd. Euro. Gemäß den Klimaszenarien können wir durch eine geringere Eingriffstiefe am Gebäude circa 2,3 Mrd. Euro bis 2045 in den Bestand investieren, statt wie bisher 1,4 Mrd. Euro. Dadurch können die prognostizierten erreichbaren CO2-Emissionen im Jahr 2045 von 17,5 auf 5 kg CO2/m²a gesenkt werden. Für die Erreichung einer Klimaneutralität im Jahr 2045 fehlen allerdings weiterhin über den gesamten Zeitraum 1,2 Mrd. Euro an Investitionsmitteln.
Die NHW verfolgt daher mit der Fortschreibung der Klimastrategie das Ziel, die Kosten zu senken, um das Delta zu verkleinern. Dabei hat die NHW drei Ziele:
Die Klimastrategie 2025+ der NHW fokussiert auf die langfristige Entwicklung des Bestands und die Erreichung von Klimaneutralität. Ein zentraler Aspekt ist die Umstellung auf zentrale Wärmepumpen, die eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von 3,0 erreichen. Diese Effizienz kann auch in schlecht oder nicht gedämmten Gebäuden erzielt werden, wodurch ohne weitere Maßnahmen etwa 67 Prozent Endenergie eingespart werden können. Bis 2045 sollen etwa 31.000 Wohneinheiten modernisiert und defossilisiert werden. Die Kosten für die Defossilisierung und den Werterhalt des Bestands belaufen sich auf ca. 2,3 Mrd. Euro, was einem Durchschnitt von 74.000 Euro pro Wohneinheit entspricht. In der aktuellen Fortschreibung der Klimastrategie konnte durch die Reduzierung der Eingriffstiefe das Kostendelta von einem Faktor 5,5 auf einen Faktor 1,5 reduziert werden, was zeigt, dass die NHW näher am Ziel ist als je zuvor.
Seit der Erstellung der Klimastrategiefortschreibung 2022 ist der Erarbeitungsprozess durch ein linienübergreifendes internes „Klimateam“ organisiert. Das Kompetenzcenter Nachhaltigkeitsmanagement leitet den Prozess. Beteiligt sind nahezu alle kaufmännischen Bereiche, die technischen Bereiche für die Bestandsentwicklung und das technische Qualitätsmanagement. [ESRS E1-2 §24 und §25 (c) bis (d) / GRI 302 3-3]
Die NHW hat im Berichtszeitraum für den Klimaschutz Mittel – Vollinvestitionen, die auch die wohnungswirtschaftlich erforderlichen Mindestinvestitionen enthalten – in Höhe von 105,8 Mio. Euro eingesetzt. Für die kommenden fünf Jahre sind rund 623 Mio. Euro für die Bestandsentwicklung vorgesehen. [ESRS E1-3 / GRI 201-2]
Die NHW hat durch ihre Maßnahmen im Berichtszeitraum eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um 1,01 Prozent erreicht. [ESRS1-3 § 29 (b) / GRI 305-5]
Die E-Mobilität ist ein wichtiger Baustein der Energiewende. Die Elektrifizierung der Mobilität kann aber nur durch einen Ausbau der Ladeinfrastruktur gelingen. Wie wichtig Lademöglichkeiten insbesondere auch für Mieter sind, hat die NHW erkannt. Deshalb schlossen die EAM und die Tochtergesellschaft der NHW, die Medien-Energie-Technik GmbH (MET), 2024 einen Vertrag über den Aufbau und den Betrieb von Lademöglichkeiten an einem Wohngebäude-Pilotstandort in Baunatal ab.
Ziel des Piloten soll es sein, einen Standard zu etablieren, um Mietern in Mehrfamilienhäusern einen unkomplizierten und attraktiven Zugang zu Ladeinfrastruktur ermöglichen zu können, der auf die hessenweit etwa 7.400 Wohngebäude der NHW angewendet werden kann. Neben den Wallboxen, die den Stellplätzen direkt zugeordnet sind, werden auch DC-Lademöglichkeiten geschaffen, die zur öffentlichen Nutzung bereitstehen.
Das Neubauprojekt „Waldschulbogen“ der NHW in Frankfurt-Griesheim wurde 2024 von der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) mit der Platin-Zertifizierung ausgezeichnet.
Es kombiniert 84 Prozent geförderten Wohnungsbau mit höchsten Nachhaltigkeitsstandards und zeigt, dass bezahlbares Wohnen und Klimaschutz erfolgreich vereint werden können.
Hauptmerkmale des Projekts:
Das Projekt setzt Maßstäbe für nachhaltiges Bauen und dient als Modell für zukünftige Vorhaben. Es zeigt, wie moderne Gebäudetechnik die Lebensqualität der Bewohner steigert und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz leistet.
Nutzung von erneuerbarer Energie bringt 82 Prozent weniger CO2-Emissionen
Die NHW plant bis 2045 die klimaneutrale Wärmeversorgung ihrer über 60.000 Wohnungen. Aktuell werden noch 44.000 Wohnungen mit fossilen Energieträgern beheizt. Im Jahr 2023 haben wir rund 149 Mio. Euro in die Modernisierung unserer Bestände investiert und damit 850 Wohnungen bis Ende 2024 energetisch ertüchtigt. Bis 2029 sind 450 Mio. Euro für die Modernisierung von etwa 5.000 Wohnungen geplant, mit dem Ziel, 70 Prozent der CO2-Emissionen einzusparen.
Das Land Hessen unterstützte die NHW Ende 2020 mit einer Eigenkapitalaufstockung von 200 Mio. Euro, wodurch mehr als 3.000 Wohnungen modernisiert werden können. Die bevorzugte Methode ist der Wechsel zu Wärmepumpen, idealerweise in Kombination mit Photovoltaik oder Fernwärme.
Ein aktuelles Projekt in Frankfurt-Fechenheim demonstriert die Modernisierungsstrategie der NHW. Hier werden 64 Bestandswohnungen modernisiert und durch Aufstockung 16 neue Wohnungen geschaffen. Die energetische Modernisierung, einschließlich neuer Heizungsanlagen mit Wärmepumpen und Photovoltaik, soll den jährlichen CO2-Ausstoß um 173 Tonnen reduzieren, was einer Emissionsreduktion von über 82 Prozent entspricht.
Diese Maßnahmen sind Teil der Bemühungen der NHW, den Wohnungsbestand bis 2045 klimaneutral zu gestalten und gleichzeitig bezahlbaren Wohnraum zu erhalten.
Die Stadt Kelsterbach hat im Dezember 2024 die ProjektStadt | Integrierte Stadtentwicklung und BCC-Energie mit der Erstellung eines Kommunalen Wärmeplans (KWP) beauftragt. Ziel ist es, die Wärmeversorgung der Stadt auf nachhaltige und umweltfreundliche Energiequellen umzustellen, um eine CO2-neutrale Zukunft zu erreichen.
Der Wärmeplan berücksichtigt verschiedene Maßnahmen wie:
Diese Maßnahmen sollen die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduzieren und den Anteil erneuerbarer Energien erhöhen. Die Umsetzung erfolgt schrittweise, um Versorgungssicherheit und Lebensqualität zu gewährleisten.
Für eine erfolgreiche Wärmeplanung ist eine gründliche Analyse der lokalen Ausgangssituation entscheidend. Der Plan bietet Orientierung für Bauherren und Eigentümer bei Neubauten und Modernisierungen und unterstützt die optimale Nutzung von Fördermöglichkeiten.
Die kommunale Wärmeplanung ist ein wichtiger Schritt zur Erreichung der Klimaziele. Laut dem Hessischen Energiegesetz (HEG) und dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) sind Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnern seit November 2023 zur Erstellung kommunaler Wärmepläne verpflichtet. Kleinere Kommunen müssen bis zum 30. Juni 2028 Wärmepläne erstellen.
Im Berichtsjahr konnten insgesamt 667 Wohneinheiten modernisiert werden. Davon waren 242 Vollmodernisierungen, 84 Teilmodernisierungen und 309 energetische Modernisierungen und 32 geringinvestive Modernisierungen. Die Versorgung mit Heizenergie aus Wärmepumpen erfolgt Stand Ende 2024 in über 1.900 Wohneinheiten. Weitere rund 1.500 sind für das Jahr 2025 in Planung. [ESRS E1-4 / GRI 305-1, 2, 3]
Die CO2-Intensität des gesamten Wohnungsbestands lag im Jahr 2024 bei 24,0 kg/m²a (Vorjahr 24,8). Dies entspricht einer Reduktion von 3,23 Prozent. Seit Anfang 2023 ergibt sich damit eine Reduktion von 7 Prozent. Das Ziel aus der Nachhaltigkeitsstrategie 2022 – Reduktion um 10 Prozent von Anfang 2023 bis Ende 2025 – ist damit weiterhin erreichbar. [ESRS E1-5 §40 / GRI 302-3]
ESRS E1-5 - Energieverbrauch und Energiemix (in MWh) | |||||
2023 | 2024 | ||||
1) | Brennstoffverbrauch aus Kohle und Kohleerzeugnissen | 0 | 0 | ||
2) | Brennstoffverbrauch aus Rohöl- und Erdölerzeugnissen | 18.354 | 18.577 | ||
3) | Brennstoffverbrauch aus Erdgas | 271.291 | 266.008 | ||
4) | Brennstoffverbrauch aus sonstigen fossilen Quellen | 32.282 | 32.282 | ||
5) | Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung und aus fossilen Quellen | 172.022 | 171.868 | ||
6) | Gesamtverbrauch fossiler Energie (Summe der Zeilen 1 bis 5) | 493.949 | 488.735 | ||
Anteil fossiler Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %) | 97,1 | 96,8 | |||
7) | Verbrauch aus nuklearen Quellen | 0 | 0 | ||
Anteil des Verbrauchs aus nuklearen Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %) | 0 | 0 | |||
8) | Brennstoffverbrauch für erneuerbare Quellen, einschließlich Biomasse (auch Industrie- und Siedlungsabfällen biologischen Ursprungs, Biogas, Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen usw.) | 1.422 | 1.537 | ||
9) | Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung und aus erneuerbaren Quellen | 13.529 | 14.709 | ||
10) | Verbrauch selbst erzeugter erneuerbarer Energie, bei der es sich nicht um Brennstoffe handelt | 7 | 10 | ||
11) | Gesamtverbrauch erneuerbarer Energie (Summe der Zeilen 8 bis 10) | 14.958 | 16.256 | ||
Anteil erneuerbarer Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %) | 2,9 | 3,2 | |||
Gesamtenergieverbrauch (Summe der Zeilen 6, 7 und 11) | 508.907 | 504.991 |
ESRS E1-5 - Energieintensität (MWh) pro Nettoerlös | ||||||
2023 | 2024 | % 2024/2023 | ||||
Gesamter Energieverbrauch aus Tätigkeiten in Sektoren mit hoher Klimaauswirkung | 0,0263 | 0,0145 | – 44,87 |
ESRS E1-6 - THG-Bruttoemissionen Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen (in t CO₂) | |||||||||
Basisjahr 2018 | 2023 | 2024 | % 2024/2023 | ||||||
Scope-1-Treibhausgasemissionen | |||||||||
Scope-1-THG-Bruttoemissionen | 72.518 | 65.515 | 64.504 | – 1,54 | |||||
Prozentsatz der Scope-1-Treibhausgasemissionen aus regulierten Emissionshandelssystemen (in %) | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||
Scope-2-Treibhausgasemissionen | |||||||||
Scope-2-THG-Bruttoemissionen | 57.663 | 29.269 | 29.253 | – 0,05 | |||||
Standortbezogene Scope-2-THG-Bruttoemissionen | – | 34.409 | 33.980 | – 1,2 | |||||
Marktbezogene Scope-2-THG-Bruttoemissionen | 57.663 | 29.269 | 29.253 | – 0,05 | |||||
Signifikante Scope-3-Treibhausgasemissionen | |||||||||
Gesamte indirekte (Scope-3-) THG-Bruttoemissionen | 17.124 | 17.125 | 17.005 | – 0,7 | |||||
1) | Erworbene Waren und Dienstleistungen | – | – | – | – | ||||
Optionale Unterkategorie: Cloud-Computing und Rechenzentrumsdienste | – | – | – | – | |||||
2) | Investitionsgüter | – | – | – | – | ||||
3) | Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie (nicht in Scope 1 oder Scope 2 enthalten) | – | – | – | – | ||||
4) | Vorgelagerter Transport und Vertrieb | – | – | – | – | ||||
5) | Abfallaufkommen in Betrieben | – | – | – | – | ||||
6) | Geschäftsreisen | – | 19 | 18 | – 5,26 | ||||
7) | Pendelnde Arbeitnehmer | – | – | – | – | ||||
8) | Vorgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter | – | – | – | – | ||||
9) | Nachgelagerter Transport | – | – | – | – | ||||
10) | Verarbeitung verkaufter Produkte | – | – | – | – | ||||
11) | Verwendung verkaufter Produkte | – | – | – | – | ||||
12) | Behandlung von Produkten am Ende der Lebensdauer | – | – | – | – | ||||
13) | Nachgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter | – | – | – | – | ||||
14) | Franchises | – | – | – | – | ||||
15) | Investitionen | – | – | – | – | ||||
THG-Gesamtemissionen (Scope 1,2,3) | |||||||||
Gesamte standortbasierte Treibhausgasemissionen | 147.305 | 117.049 | 115.489 | – 1,33 | |||||
Gesamte marktbasierte Treibhausgasemissionen | – | 111.909 | 110.762 | – 1,02 | |||||
CO₂-Intensität in kg/m²a (Gesamtunternehmen) | 40,8 | 24,8 | 24,2 | – 2,4 |
ESRS E1-6 - THG-Intensität pro Nettoerlös (in t CO₂/Euro) | ||||||
2.023 | 2024 | % 2024/2023 | ||||
THG-Gesamtemissionen (standortbezogen) | 0,006 | 0,003 | – 50 | |||
THG-Gesamtemissionen (marktbezogen) | 0,006 | 0,003 | – 50 |